Unterschied zwischen Tarifwechsel und Anbieterwechsel
Ein Wechsel des Versicherers unterscheidet sich rechtlich deutlich von einem Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens. Beim Anbieterwechsel wird ein neuer Vertrag mit einer anderen Gesellschaft geschlossen. Damit verbunden ist in aller Regel eine erneute Gesundheitsprüfung, und die beim bisherigen Versicherer aufgebauten Alterungsrückstellungen gehen größtenteils verloren, mit Ausnahme des sogenannten Übertragungswerts.
Was beim Wechsel zu beachten ist
- Neue Gesundheitsprüfung mit dem aktuellen Gesundheitszustand, nicht dem bei Erstabschluss
- Nur ein Teil der Alterungsrückstellungen wird als Übertragungswert an den neuen Versicherer weitergegeben
- Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags müssen eingehalten werden
- Der neue Vertrag sollte erst nach Zusage des neuen Versicherers gekündigt werden
Warum viele Beamte trotzdem beim Erstversicherer bleiben
Da mit zunehmendem Alter das Risiko steigt, dass eine neue Gesundheitsprüfung zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führt, ist ein Anbieterwechsel besonders für ältere Versicherte oder Personen mit Vorerkrankungen mit Risiken verbunden. In jüngeren Jahren und bei guter Gesundheit ist ein Wechsel dagegen unter Umständen unproblematischer.
Gründe, die einen Wechsel dennoch rechtfertigen können
- Deutlich passenderer Beihilfetarif eines anderen Anbieters für die individuelle Situation
- Unzufriedenheit mit Leistungsregulierung oder Service über einen längeren Zeitraum
- Familiäre Veränderungen, die eine grundlegend andere Tarifstruktur sinnvoll erscheinen lassen
Empfehlung für die Entscheidung
Vor einem Wechsel des Versicherers empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der Leistungen, eine Prüfung der Gesundheitsfragen und eine realistische Einschätzung, ob der erwartete Vorteil das Risiko der neuen Gesundheitsprüfung überwiegt. Ein neutraler Berater kann helfen, Tarife verschiedener Anbieter unabhängig von einzelnen Vertriebsinteressen zu vergleichen.
- Ein Versichererwechsel bedeutet in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung.
- Nur ein Teil der Alterungsrückstellungen wird als Übertragungswert mitgenommen.
- Kündigungsfristen und die Reihenfolge von Zusage und Kündigung sind entscheidend.
- Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei jüngerem Alter und stabiler Gesundheit.
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Häufige Fragen
Kann ich als Beamter jederzeit den PKV-Anbieter wechseln?+
Grundsätzlich ja, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und vorbehaltlich der Annahme durch den neuen Versicherer nach erneuter Gesundheitsprüfung.
Was ist der Übertragungswert der Alterungsrückstellungen?+
Das ist der Teil der Rückstellungen, der gesetzlich beim Versichererwechsel an den neuen Anbieter übertragen werden muss, während der übrige Teil beim bisherigen Versicherer verbleibt.
Sollte ich zuerst kündigen oder zuerst den neuen Vertrag abschließen?+
Es empfiehlt sich, erst die Zusage des neuen Versicherers abzuwarten, bevor der bestehende Vertrag gekündigt wird, um eine lückenlose Absicherung sicherzustellen.
Verliere ich meinen Beihilfetarif beim Wechsel?+
Nein, beim neuen Versicherer wird ein neuer, an Ihre Beihilfequote angepasster Tarif abgeschlossen. Die Beihilfe selbst bleibt davon unberührt.
