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Professur auf Lebenszeit: Voraussetzungen und Bedeutung

Die Professur auf Lebenszeit gilt als Zielpunkt einer wissenschaftlichen Karriere im deutschen Hochschulsystem. Sie unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich von befristeten Stellen wie der Juniorprofessur und hat direkte Auswirkungen auf die spätere Altersversorgung.

Von Jens Kempf22. Januar 20267 Min Lesezeit
Professur auf Lebenszeit: Voraussetzungen und Bedeutung

Was eine Lebenszeitprofessur bedeutet

Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erhält eine Professorin oder ein Professor eine unbefristete Position im öffentlichen Dienst. Anders als bei befristeten Qualifikationsstellen entfällt damit die Notwendigkeit, sich regelmäßig neu zu bewerben.

Voraussetzungen für die Übernahme

  • Erfolgreiche Bewährung in der jeweiligen Landeslaufbahn oder direkte Berufung
  • Gesundheitliche Eignung durch amtsärztliche Untersuchung
  • Einhaltung der Altersgrenze für die Erstverbeamtung
  • Nachgewiesene fachliche und pädagogische Eignung

Auswirkungen auf das Ruhegehalt

Für die spätere Pension zählt die ruhegehaltfähige Dienstzeit ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung. Je früher die Lebenszeitprofessur erreicht wird, desto mehr Dienstjahre fließen in die Berechnung des Ruhegehaltssatzes von bis zu 1,79375 Prozent je Dienstjahr bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent ein.

Unterschied zu befristeten Professuren

Juniorprofessuren und Vertretungsprofessuren sind zeitlich begrenzt und bieten in der Regel keine vergleichbare Absicherung. Erst mit der Lebenszeitprofessur entstehen die typischen Vorteile des Beamtenstatus, etwa Beihilfeanspruch und ein gesichertes Versorgungssystem im Alter.

Frühzeitige Planung der eigenen Absicherung

Da zwischen erster Anstellung und Lebenszeitprofessur oft viele Jahre liegen, lohnt es sich, bereits während befristeter Stationen über die passende private Krankenversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsabsicherung nachzudenken, um spätere Wechsel zu vereinfachen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Lebenszeitprofessur ist eine unbefristete Beamtenposition ohne erneute Bewerbungspflicht.
  • Voraussetzungen sind unter anderem gesundheitliche Eignung und Altersgrenzen.
  • Die ruhegehaltfähige Dienstzeit beginnt mit der Verbeamtung.
  • Befristete Professuren bieten keine vergleichbare Absicherung wie die Lebenszeitstelle.

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Häufige Fragen

Ab wann zählt die Dienstzeit für das Ruhegehalt?+

Grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten, also auch bereits in vorgelagerten Beamtenverhältnissen auf Probe.

Ist jede Professur automatisch eine Lebenszeitstelle?+

Nein, viele Professuren beginnen befristet, etwa als Juniorprofessur, bevor eine Lebenszeitstelle möglich wird.

Welche Rolle spielt die amtsärztliche Untersuchung?+

Sie prüft die gesundheitliche Eignung für die verbleibende Dienstzeit bis zur Pensionsgrenze und ist Voraussetzung für die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Wirkt sich die Lebenszeitprofessur auf die Beihilfe aus?+

Ja, mit der Verbeamtung entsteht ein Beihilfeanspruch, der die Wahl der Krankenversicherung entscheidend beeinflusst.