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Referendariat: Krankenversicherung und Beihilfe im Überblick

Das Referendariat ist für viele der erste Berührungspunkt mit dem Beamtenrecht und damit auch mit der Frage der passenden Krankenversicherung.

Von Jens Kempf13. Februar 20267 Min Lesezeit
Referendariat: Krankenversicherung und Beihilfe im Überblick

Status während des Vorbereitungsdienstes

In vielen Laufbahnen befinden sich Referendarinnen und Referendare bereits im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten entsprechend Anwärterbezüge sowie Beihilfe.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Besteht bereits ein Beihilfeanspruch, ist eine PKV mit passendem Erstattungsprozentsatz häufig naheliegend.

Beitragshöhe während des Referendariats

Da die Anwärterbezüge begrenzt sind, spielt die Beitragshöhe eine wichtige Rolle. Spezielle Anwärtertarife berücksichtigen dies häufig.

  • Der Status entscheidet über Beihilfeanspruch und passende Versicherung
  • Bei bestehendem Beihilfeanspruch ist eine PKV oft naheliegend
  • Anwärtertarife entlasten das Budget während des Referendariats
  • Eine Prüfung der Landesregelung ist vor der Entscheidung sinnvoll

Vorbereitung auf die Zeit nach dem Referendariat

Wer bereits während des Referendariats an mögliche Übergangsphasen denkt, kann Brüche in der Absicherung vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Beihilfeanspruch im Referendariat hängt vom Beamtenstatus ab
  • Bei bestehendem Beihilfeanspruch ist eine PKV meist naheliegend
  • Spezielle Anwärtertarife entlasten das Budget
  • Eine vorausschauende Planung erleichtert den Übergang

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Häufige Fragen

Sind Referendare automatisch beihilfeberechtigt?+

Das hängt vom Beamtenstatus und Bundesland ab.

Welche Krankenversicherung passt am besten?+

Bei bestehendem Beihilfeanspruch meist eine private Krankenversicherung.

Gibt es vergünstigte Tarife?+

Ja, viele Versicherer bieten Anwärter- oder Referendartarife an.

Was passiert nach dem Referendariat?+

Bei nahtloser Übernahme kann der Vertrag meist unverändert fortgeführt werden.