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Verbeamtung als Dozent: Möglichkeiten und Grenzen

Neben Professuren gibt es an Hochschulen weitere Positionen, die grundsätzlich verbeamtet werden können, etwa als akademischer Rat oder Studienrat im Hochschuldienst. Die Voraussetzungen unterscheiden sich dabei von denen einer klassischen Professur.

Von Phillip Peil29. Januar 20267 Min Lesezeit
Verbeamtung als Dozent: Möglichkeiten und Grenzen

Welche Dozentenstellen verbeamtet werden können

Neben Professuren kennen viele Länder Positionen wie den akademischen Rat oder Oberrat, die im Beamtenverhältnis geführt werden. Diese Stellen sind häufig unbefristet und übernehmen dauerhafte Lehr- und Verwaltungsaufgaben an der Hochschule.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

  • In der Regel abgeschlossene Promotion und einschlägige Lehrerfahrung
  • Gesundheitliche Eignung durch amtsärztliche Untersuchung
  • Einhaltung der landesspezifischen Altersgrenze
  • Erfolgreiche Bewährung in einer vorgelagerten Probezeit

Unterschied zur Professur

Anders als Professuren werden Dozentenstellen oft nicht über ein klassisches Berufungsverfahren, sondern über reguläre Stellenausschreibungen besetzt. Die Besoldung orientiert sich meist an den Gruppen A13 bis A16 statt an der W-Besoldung.

Befristete Lehrkräfte ohne Verbeamtung

Ein großer Teil der Lehrenden an Hochschulen ist im Angestelltenverhältnis tätig, häufig befristet nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Diese Personengruppe erhält keinen Beamtenstatus und ist entsprechend regulär kranken- und pflegeversichert.

Bedeutung für die eigene Absicherung

Wer aus einer befristeten Anstellung in ein Beamtenverhältnis wechselt, sollte die Umstellung auf Beihilfe und private Restkostenversicherung frühzeitig planen, da sich die Versicherungssituation grundlegend ändert.

Das Wichtigste in Kürze
  • Nicht nur Professuren, auch akademische Räte können verbeamtet werden.
  • Die Besoldung orientiert sich meist an den Gruppen A13 bis A16.
  • Viele Dozentinnen und Dozenten bleiben dauerhaft im befristeten Angestelltenverhältnis.
  • Ein Statuswechsel erfordert eine Anpassung der Krankenversicherung.

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Häufige Fragen

Können promovierte Mitarbeiter automatisch verbeamtet werden?+

Nein, eine Verbeamtung setzt eine freie, für Beamte vorgesehene Stelle voraus und ist keine automatische Folge der Promotion.

Was unterscheidet einen akademischen Rat von einem Professor?+

Akademische Räte übernehmen häufig Lehr- und Verwaltungsaufgaben ohne eigenständige Forschungsleitung wie bei einer Professur.

Gilt für Dozenten dieselbe Altersgrenze wie für Lehrkräfte?+

Die Altersgrenzen werden von den Ländern festgelegt und können je nach Laufbahn variieren.

Ist eine Verbeamtung als Dozent unbefristet?+

Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.