Die Beamtenberater
Alle Ratgeber-ArtikelVerbeamtung

Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin: Besonderheiten im Überblick

Berlin hat über viele Jahre Lehrkräfte überwiegend im Angestelltenverhältnis beschäftigt und ist erst später zur Verbeamtung zurückgekehrt. Diese Entwicklung führt dazu, dass in Berlin einige Besonderheiten gelten, die Bewerberinnen und Bewerber kennen sollten.

Von Phillip Peil26. Februar 20268 Min Lesezeit
Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin: Besonderheiten im Überblick

Rückkehr zur Verbeamtung in Berlin

Nachdem Berlin lange Zeit auf eine reguläre Verbeamtung von Lehrkräften verzichtet hatte, wurde diese Praxis wieder eingeführt, um im bundesweiten Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Seither können auch angestellte Lehrkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich verbeamtet werden.

Voraussetzungen für Berliner Lehrkräfte

  • Bestandenes Staatsexamen beziehungsweise Lehramtsprüfung
  • Gesundheitliche Eignung durch amtsärztliche Untersuchung
  • Einhaltung der Berliner Altersgrenze für die Verbeamtung
  • Bei nachträglicher Verbeamtung eine Mindestbeschäftigungszeit als Angestellter

Unterschiede zu anderen Bundesländern

Während viele andere Länder Lehrkräfte durchgehend verbeamten, gibt es in Berlin weiterhin einen relevanten Anteil angestellter Lehrkräfte, teils aus persönlicher Entscheidung, teils aufgrund von Altersgrenzen oder gesundheitlichen Aspekten.

Angestellt bleiben oder verbeamten lassen

Die Entscheidung für oder gegen eine Verbeamtung hat weitreichende Folgen, unter anderem für die Krankenversicherung, die Altersversorgung und die Nettobesoldung. Angestellte Lehrkräfte bleiben in der gesetzlichen Sozialversicherung, während verbeamtete Lehrkräfte Beihilfe erhalten.

Was bei der Umstellung zu beachten ist

Wer aus dem Angestelltenverhältnis nachträglich verbeamtet wird, sollte frühzeitig klären, wie der Wechsel von der gesetzlichen in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung organisiert werden kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Berlin verbeamtet Lehrkräfte inzwischen wieder regulär.
  • Auch eine nachträgliche Verbeamtung angestellter Lehrkräfte ist möglich.
  • Die Entscheidung wirkt sich direkt auf Krankenversicherung und Altersversorgung aus.
  • Berlin hat weiterhin einen höheren Anteil angestellter Lehrkräfte als viele andere Länder.

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Mehr zum Thema

Häufige Fragen

Können angestellte Berliner Lehrkräfte noch verbeamtet werden?+

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine nachträgliche Verbeamtung möglich, sofern Alter und Gesundheit dies zulassen.

Gibt es in Berlin eine eigene Altersgrenze?+

Ja, Berlin legt wie andere Länder eine eigene Altersgrenze für die Verbeamtung fest.

Was ändert sich bei der Krankenversicherung durch die Verbeamtung?+

Mit der Verbeamtung entsteht ein Beihilfeanspruch, wodurch häufig ein Wechsel in eine private Restkostenversicherung sinnvoll wird.

Ist eine Verbeamtung in Berlin verpflichtend?+

Nein, viele Lehrkräfte entscheiden sich bewusst für den Verbleib im Angestelltenverhältnis.