Beihilfe nach Bundesrecht
Für Beschäftigte des Zolls gelten die Beihilfevorschriften des Bundes. Für ledige, aktive Beamtinnen und Beamte liegt der Bemessungssatz üblicherweise bei 50 Prozent.
Familie und Bemessungssatz
Für den Ehepartner steigt der Bemessungssatz in der Regel auf 70 Prozent, und ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich auch der eigene Bemessungssatz auf 70 Prozent.
Besonderheiten im Zolldienst
Der Zolldienst bringt teils besondere Einsatzbedingungen mit sich. Das ändert an der Beihilfesystematik nichts, kann aber für Zusatzbausteine relevant sein.
- Für Zollbeamte gelten die Beihilfevorschriften des Bundes
- Der Bemessungssatz liegt für aktive, ledige Beamte meist bei 50 Prozent
- Ehepartner werden häufig mit 70, Kinder mit 80 Prozent berücksichtigt
- Ab dem zweiten Kind steigt oft auch der eigene Bemessungssatz auf 70 Prozent
Private Krankenversicherung passend zur Beihilfe wählen
Der PKV-Tarif sollte exakt auf den jeweiligen Bemessungssatz zugeschnitten sein. Eine neutrale Beratung kann helfen, den Tarif korrekt abzustimmen.
- Für Zollbeamte gelten die bundesrechtlichen Beihilfevorschriften
- Der Bemessungssatz liegt für aktive Beamte meist bei 50 Prozent
- Familienangehörige werden mit höheren Sätzen berücksichtigt
- Der PKV-Tarif sollte exakt zum individuellen Bemessungssatz passen
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Häufige Fragen
Gelten für Zollbeamte andere Beihilferegeln?+
Nein, es gelten dieselben bundesrechtlichen Vorschriften wie für andere Bundesbeamte.
Wie hoch ist der Bemessungssatz für aktive Zollbeamte?+
In der Regel 50 Prozent, für Ehepartner und ab dem zweiten Kind meist 70 Prozent.
Brauche ich besondere Zusatzbausteine?+
Je nach Einsatzgebiet können Bausteine wie Auslandsschutz sinnvoll sein.
Kann sich mein Bemessungssatz ändern?+
Ja, er passt sich automatisch an die familiären Verhältnisse an.

