Einheitliches Beihilferecht des Bundes
Anders als bei Landesbeamten gilt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte bundesweit ein einheitliches Regelwerk, was die Planbarkeit erleichtert.
Bemessungssätze im Überblick
Für aktive, ledige Bundesbeamte liegt der Bemessungssatz üblicherweise bei 50 Prozent, für Versorgungsempfänger im Ruhestand steigt er meist auf 70 Prozent. Ehepartner werden meist mit 70, Kinder mit 80 Prozent berücksichtigt.
Private Krankenversicherung passend wählen
Die PKV sollte von Anfang an flexibel an spätere Änderungen des Bemessungssatzes anpassbar sein. Dies sollte vorab mit dem Anbieter geklärt werden.
- Für Bundesbeamte gilt bundesweit ein einheitliches Beihilferecht
- Der Bemessungssatz liegt aktiv meist bei 50, im Ruhestand meist bei 70 Prozent
- Ehepartner und Kinder werden mit höheren Sätzen berücksichtigt
- Die PKV sollte flexibel anpassbar sein
Blick in den Ruhestand
Der Wechsel vom aktiven Bemessungssatz auf den Versorgungssatz sollte frühzeitig mit dem PKV-Anbieter abgestimmt werden.
- Für Bundesbeamte gilt bundesweit ein einheitliches Beihilferecht
- Der Bemessungssatz variiert je nach Status und Familiensituation
- Die PKV sollte flexibel anpassbar sein
- Der Übergang in den Ruhestand sollte frühzeitig geplant werden
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Häufige Fragen
Gilt für alle Bundesbeamten dasselbe Beihilferecht?+
Ja, bundesweit einheitlich.
Ändert sich der Bemessungssatz im Ruhestand?+
Ja, für Versorgungsempfänger liegt er meist bei 70 statt 50 Prozent.
Muss ich meine PKV bei Änderung wechseln?+
Nein, meist genügt eine Anpassung des Erstattungsprozentsatzes.
Wann sollte ich die Anpassung vornehmen?+
Am besten rechtzeitig vor Eintritt in den Ruhestand.

