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Beihilfe und Absicherung für Bundesbeamte im Überblick

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte unterliegen einheitlichen Beihilfevorschriften des Bundes, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie tätig sind.

Von Phillip Peil24. Januar 20267 Min Lesezeit
Beihilfe und Absicherung für Bundesbeamte im Überblick

Einheitliches Beihilferecht des Bundes

Anders als bei Landesbeamten gilt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte bundesweit ein einheitliches Regelwerk, was die Planbarkeit erleichtert.

Bemessungssätze im Überblick

Für aktive, ledige Bundesbeamte liegt der Bemessungssatz üblicherweise bei 50 Prozent, für Versorgungsempfänger im Ruhestand steigt er meist auf 70 Prozent. Ehepartner werden meist mit 70, Kinder mit 80 Prozent berücksichtigt.

Private Krankenversicherung passend wählen

Die PKV sollte von Anfang an flexibel an spätere Änderungen des Bemessungssatzes anpassbar sein. Dies sollte vorab mit dem Anbieter geklärt werden.

  • Für Bundesbeamte gilt bundesweit ein einheitliches Beihilferecht
  • Der Bemessungssatz liegt aktiv meist bei 50, im Ruhestand meist bei 70 Prozent
  • Ehepartner und Kinder werden mit höheren Sätzen berücksichtigt
  • Die PKV sollte flexibel anpassbar sein

Blick in den Ruhestand

Der Wechsel vom aktiven Bemessungssatz auf den Versorgungssatz sollte frühzeitig mit dem PKV-Anbieter abgestimmt werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Für Bundesbeamte gilt bundesweit ein einheitliches Beihilferecht
  • Der Bemessungssatz variiert je nach Status und Familiensituation
  • Die PKV sollte flexibel anpassbar sein
  • Der Übergang in den Ruhestand sollte frühzeitig geplant werden

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Häufige Fragen

Gilt für alle Bundesbeamten dasselbe Beihilferecht?+

Ja, bundesweit einheitlich.

Ändert sich der Bemessungssatz im Ruhestand?+

Ja, für Versorgungsempfänger liegt er meist bei 70 statt 50 Prozent.

Muss ich meine PKV bei Änderung wechseln?+

Nein, meist genügt eine Anpassung des Erstattungsprozentsatzes.

Wann sollte ich die Anpassung vornehmen?+

Am besten rechtzeitig vor Eintritt in den Ruhestand.