Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Beihilfefähig

Bezeichnung für Leistungen, die von der Beihilfe grundsätzlich erstattet werden.

Beihilfefähig ist eine Leistung, wenn sie in Art und Umfang von der einschlägigen Beihilfeverordnung als erstattungsfähig anerkannt wird. Nicht jede medizinisch sinnvolle Leistung ist beihilfefähig, deshalb ist die genaue Kenntnis der eigenen Verordnung wichtig.

Beispiele

Rezeptpflichtige Medikamente, ambulante ärztliche Behandlungen und Krankenhausbehandlungen sind grundsätzlich beihilfefähig. Bei Sehhilfen, Heilpraktikern und Zahnersatz gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Grenzen.

Für Beamte relevant

Vor größeren Behandlungen lohnt der Blick in die Beihilfeverordnung des eigenen Landes. Wer weiß, was beihilfefähig ist, verhindert unerwartete Kosten.