Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Beihilfe

Anteil an den Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamte und ihre Angehörigen übernimmt.

Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie ergänzt die private Krankenversicherung und übernimmt einen definierten Anteil an den beihilfefähigen Kosten von Beamten, Ruheständlern und deren Angehörigen.

Bemessungssätze

Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe, mit zwei oder mehr Kindern häufig 70 Prozent. Ruheständler bekommen meist 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Die genauen Sätze regeln die Beihilfeverordnungen der Länder und des Bundes.

Antrag und Fristen

Rechnungen werden bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht, meist gemeinsam mit einem einfachen Formular. Die Fristen sind in den meisten Bundesländern auf ein Jahr ab Rechnungsdatum begrenzt.

Für Beamte relevant

Die Beihilfe ist der Grund, warum Beamte in der Regel eine private Restkostenversicherung wählen. Sie müssen nur den Anteil versichern, den die Beihilfe nicht übernimmt.