Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge und arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip. Die private Krankenversicherung (PKV) bildet Alterungsrückstellungen und rechnet nach dem Kostenerstattungsprinzip ab.
Für Beamte relevant
Wer die Beihilfe nicht nutzt, zahlt den vollen GKV-Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn. In der PKV mit Beihilfe reicht meist eine Restkostenversicherung. Das führt in der Regel zu deutlich niedrigeren Ausgaben.
Die Systemwahl ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Beamtenleben. Sie ist selten korrigierbar. Wir schauen mit Ihnen ehrlich auf beide Seiten.
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Verwandte Begriffe
Beihilfe
Anteil an den Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamte und ihre Angehörigen übernimmt.
AnsehenKostenerstattungsprinzip
Verfahren, bei dem Versicherte Behandlungskosten zunächst selbst tragen und sich anschließend von der Krankenversicherung erstatten lassen.
AnsehenWechselrecht in der PKV
Möglichkeiten, den Tarif innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft zu wechseln.
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