Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Wechselrecht in der PKV

Möglichkeiten, den Tarif innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft zu wechseln.

Nach § 204 VVG hat jeder PKV-Versicherte das Recht, in einen anderen Tarif seines eigenen Versicherers zu wechseln, sofern die Bedingungen gleichartig sind. Alterungsrückstellungen werden weitgehend mitgenommen.

Chancen

Bei stark gestiegenen Beiträgen kann ein interner Wechsel die Kosten deutlich senken, ohne den Anbieter zu verlassen. Voraussetzung ist ein passender Zieltarif.

Für Beamte relevant

Vor jedem Kündigungsgedanken lohnt der Blick auf das interne Wechselrecht. Wir prüfen mit Ihnen, was möglich ist, ohne Alterungsrückstellungen zu gefährden.