Nach § 204 VVG hat jeder PKV-Versicherte das Recht, in einen anderen Tarif seines eigenen Versicherers zu wechseln, sofern die Bedingungen gleichartig sind. Alterungsrückstellungen werden weitgehend mitgenommen.
Chancen
Bei stark gestiegenen Beiträgen kann ein interner Wechsel die Kosten deutlich senken, ohne den Anbieter zu verlassen. Voraussetzung ist ein passender Zieltarif.
Für Beamte relevant
Vor jedem Kündigungsgedanken lohnt der Blick auf das interne Wechselrecht. Wir prüfen mit Ihnen, was möglich ist, ohne Alterungsrückstellungen zu gefährden.
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