Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
1 Min. Lesezeit

Alterungsrückstellung

Kapital, das die private Krankenversicherung bildet, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.

Jeder PKV-Versicherte zahlt einen Teil seines Beitrags in eine Alterungsrückstellung. Dieses Kapital wird verzinst und dient dazu, die höheren Kosten im Alter aufzufangen. Ziel ist ein möglichst stabiler Beitrag über die Lebenszeit.

Portabilität

Ein Teil der Alterungsrückstellung ist bei einem Wechsel innerhalb der PKV übertragbar, allerdings nur der sogenannte Basistarifanteil. Das dämpft den Nutzen eines späten Wechsels stark.

Für Beamte relevant

Weil ein späterer Wechsel meist teuer wird, ist die Wahl der ersten PKV-Gesellschaft besonders wichtig. Wir prüfen mit Ihnen langfristige Stabilität und Tarifqualität.