Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Selbstbehalt

Vereinbarter Betrag, den der Versicherte pro Jahr selbst trägt, bevor die private Krankenversicherung leistet.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr aus eigener Tasche für ambulante oder stationäre Leistungen tragen, bevor die private Krankenversicherung erstattet. Er senkt den Beitrag, sollte aber zur eigenen Rücklage und zum Erstattungsverhalten passen.

Zusammenspiel mit der Beitragsrückerstattung

Viele PKV-Tarife zahlen bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Wer Rechnungen bewusst nicht einreicht, kombiniert Selbstbehalt und Rückerstattung. Die Rechnung geht aber nicht in jedem Jahr auf.

Für Beamte relevant

Für Beamte ist der Selbstbehalt oft klein, weil die Beihilfe schon einen großen Teil übernimmt. Trotzdem lohnt sich der Vergleich, weil er den Beitrag über die Jahre spürbar senken kann.