Das Alimentationsprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien eine ihrem Amt angemessene Lebensführung dauerhaft zu ermöglichen.
Konkrete Ableitungen
Aus dem Grundsatz leiten sich Besoldung, Beihilfe, Familienzuschläge und die Fürsorgepflicht ab. Auch Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung sind Bestandteil dieser Alimentation.
Für Beamte relevant
Wer die eigene Absicherung plant, sollte wissen, was der Dienstherr leistet und wo die Lücken bleiben. Genau darauf zielt eine gute Beratung.
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