Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Ruhegehalt

Bezüge, die ein Beamter im Ruhestand erhält.

Das Ruhegehalt eines Beamten berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und den anerkannten ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Es beträgt maximal 71,75 Prozent der letzten Bezüge.

Voraussetzungen

Nach in der Regel 5 Jahren Dienstzeit entsteht Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wer früh in den Ruhestand versetzt wird, erreicht den Höchstsatz meist nicht.

Für Beamte relevant

Die Absicherung der eigenen Lebensplanung hängt am tatsächlichen Ruhegehalt. Wer früh ausscheidet, hat eine spürbare Lücke, die eine DU-Versicherung schließen kann.