Das Ruhegehalt eines Beamten berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und den anerkannten ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Es beträgt maximal 71,75 Prozent der letzten Bezüge.
Voraussetzungen
Nach in der Regel 5 Jahren Dienstzeit entsteht Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wer früh in den Ruhestand versetzt wird, erreicht den Höchstsatz meist nicht.
Für Beamte relevant
Die Absicherung der eigenen Lebensplanung hängt am tatsächlichen Ruhegehalt. Wer früh ausscheidet, hat eine spürbare Lücke, die eine DU-Versicherung schließen kann.
Weiterlesen