Die Beamtenberater
Lexikon-Eintrag
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Dienstunfähigkeit

Feststellung des Dienstherrn, dass ein Beamter dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben.

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, den Dienst auszuüben. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch den Amtsarzt.

Rechtliche Folge

Der Beamte wird in den Ruhestand versetzt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von den anrechnungsfähigen Dienstjahren ab. Wer früh in den Ruhestand geht, verliert einen großen Teil des potenziellen Einkommens.

Für Beamte relevant

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt die Lücke zwischen tatsächlichem Ruhegehalt und dem, was Sie zum Leben brauchen.