Der Ausgangspunkt: 80 Prozent Beihilfe
Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 80 Prozent. Für das Kind ist also nur ein Fünftel der beihilfefähigen Aufwendungen privat abzusichern. Ein beihilfekonformer 20-Prozent-Kindertarif kostet daher oft nur einen geringen Monatsbeitrag und liefert Zugang zum privaten Leistungsniveau.
Voraussetzung ist, dass das Kind beihilfeberechtigt bleibt. Das hängt am Kindergeldanspruch. Fällt dieser weg, etwa nach dem Studium, endet der Beihilfeanspruch für das Kind und die Absicherung muss neu aufgestellt werden.
Wann die gesetzliche Familienversicherung greift
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil weniger als der privat versicherte Beamte, greift die Familienversicherung in vielen Fällen nicht mehr. Dieser Vergleich der Einkommen ist der Punkt, an dem viele Konstellationen kippen.
- Beide Eltern beihilfeberechtigt: privater Kindertarif zum Bemessungssatz ist in der Regel die schlüssige Lösung.
- Ein Elternteil gesetzlich versichert mit höherem Einkommen: beitragsfreie Familienversicherung ist häufig möglich.
- Ein Elternteil gesetzlich versichert mit niedrigerem Einkommen: die Familienversicherung entfällt meist, das Kind wird privat versichert.
Warum die Gesundheitsprüfung so früh wichtig ist
Bei Anmeldung innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt verzichten private Versicherer in der Regel auf eine Gesundheitsprüfung, sofern ein Elternteil dort bereits mindestens drei Monate versichert ist. Diese Frist ist der wertvollste Punkt der ganzen Entscheidung. Wer sie verstreichen lässt, riskiert später Zuschläge oder Ausschlüsse, wenn im Kindesalter etwa eine Allergie oder eine Therapie dokumentiert wurde.
Die Frist nach der Geburt ist der einzige Moment, in dem der Gesundheitszustand Ihres Kindes keine Rolle spielt.
Der Blick nach vorn
Solange das Kind beihilfeberechtigt ist, bleibt der private Kindertarif günstig. Mit dem Ende von Ausbildung oder Studium wechselt das Kind in eine eigene Absicherung. Wer die private Historie bis dahin ohne Unterbrechung geführt hat, hat die freie Wahl. Wer erst dann in die private Krankenversicherung möchte, muss durch die volle Gesundheitsprüfung.
Prüfen Sie außerdem die Absicherung gegen dauerhafte Einschränkungen. Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet unabhängig von der Ursache und ist ein anderes Thema als die Krankenversicherung, wird aber häufig damit verwechselt.
- Kinder von Beamten haben in der Regel 80 Prozent Beihilfe, der private Restanteil ist entsprechend klein.
- Die Familienversicherung greift nur, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat.
- Innerhalb der Frist nach der Geburt entfällt die Gesundheitsprüfung. Diese Frist ist entscheidend.
- Der Beihilfeanspruch des Kindes hängt am Kindergeldanspruch.
- Beim Ende von Ausbildung oder Studium muss die Absicherung des Kindes neu aufgestellt werden.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?+
In der Regel 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, solange das Kind berücksichtigungsfähig ist.
Kann das Kind eines Beamten in der Familienversicherung bleiben?+
Nur wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Verdient der privat versicherte Beamte mehr, entfällt die beitragsfreie Familienversicherung in vielen Fällen.
Bis wann muss ich mein Kind privat anmelden?+
Für die Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung gilt in der Regel eine Frist von zwei Monaten nach der Geburt, sofern ein Elternteil bereits mindestens drei Monate dort versichert ist.
Kann ich mein Kind später nachträglich privat versichern?+
Möglich ist das, dann jedoch mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Was passiert nach dem Studium des Kindes?+
Mit dem Ende des Kindergeldanspruchs endet in der Regel die Beihilfeberechtigung. Das Kind braucht dann eine eigene Absicherung, entweder privat oder gesetzlich über die eigene Tätigkeit.


