Rechtsschutz im öffentlichen Dienst
Rechtsschutz für Beamte
Im Dienst entstehen Verfahren, die private Verträge nicht kennen: Disziplinarrecht, Streit mit dem Dienstherrn und Strafvorwürfe aus dem Einsatzgeschehen. Entscheidend ist, dass alle drei Bereiche in einer Police zusammenkommen.
- Drei Bereiche
- Straf-, Disziplinar-, Verwaltungsrecht
- Wartezeit
- Meist drei Monate
- Kernpunkt
- Deckung bei Vorsatzvorwürfen
Warum ein eigener Vertrag
Der Dienstherr ist im Streitfall die Gegenseite
Widerspruch, Klage und Disziplinarverfahren richten sich gegen die Behörde, die auch über die Kostenerstattung entscheidet.
Ein Anspruch auf Rechtsschutz durch den Dienstherrn besteht nur in engen Fällen und wird nachträglich geprüft. Die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht fallen dagegen sofort an und erreichen über mehrere Instanzen fünfstellige Beträge.
Verfahren im Dienst beginnen häufig mit dem Vorwurf einer vorsätzlichen Tat, etwa Körperverletzung im Amt nach einer Zwangsmaßnahme. Verträge, die Vorsatzvorwürfe ausschließen, greifen genau dann nicht, wenn es zählt.
Parallel läuft das Disziplinarverfahren mit eigenen Regeln. Es kann Folgen haben, auch wenn das Strafverfahren eingestellt wird.
Bausteine
Was ein Beamtenvertrag enthalten sollte
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung ab dem Ermittlungsverfahren, auch wenn der Vorwurf auf ein Vorsatzdelikt lautet. Genau so beginnen Verfahren aus dem Dienst fast immer.
Disziplinar-Rechtsschutz
Das Disziplinarverfahren läuft eigenständig und kann bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Ohne diesen Baustein bleibt der existenzielle Teil offen.
Verwaltungsrechtsschutz
Beurteilung, Beförderung, Versetzung, Dienstunfall und Zurruhesetzung werden vor dem Verwaltungsgericht geklärt.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Eigene Ansprüche nach einem Übergriff im Dienst, etwa Schmerzensgeld und Verdienstausfall, lassen sich damit aktiv durchsetzen.
Privater Bereich
Wohnen, Verkehr, Vertrag und Steuern gehören in denselben Vertrag, damit der Alltag außerhalb des Dienstes mitgedeckt ist.
Freie Anwaltswahl
Bei Vorwürfen aus dem Dienst zählt Erfahrung im Beamtenrecht. Eine Zuweisung durch den Versicherer schränkt diese Wahl ein.
Typische Anlässe
Wann Beamte den Rechtsschutz tatsächlich brauchen
- Anzeige nach einer Zwangsmaßnahme im Einsatz
- Disziplinarverfahren nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde
- Widerspruch und Klage gegen eine dienstliche Beurteilung
- Konkurrentenklage bei einer Beförderungsstelle
- Streit über die Anerkennung eines Dienstunfalls
- Verfahren um Dienstunfähigkeit und Zurruhesetzung
- Auseinandersetzung um Zulagen und Arbeitszeit
- Anfechtung einer Laufbahnprüfung in der Ausbildung
Nach Berufsgruppe
Rechtsschutz in Ihrem Beruf
Die typischen Verfahren unterscheiden sich deutlich je Laufbahn. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorwürfe und Klauseln, die für Ihren Dienst zählen.
Häufige Fragen
Fragen zum Rechtsschutz für Beamte
Reicht der Rechtsschutz der Gewerkschaft aus?
Der Verbandsschutz deckt in der Regel nur dienstliche Streitigkeiten ab, setzt die Zustimmung des Verbandes voraus und kennt meist keine freie Anwaltswahl. Private Bereiche wie Wohnen, Verkehr und Vertrag sind nicht enthalten.
Warum ist die Deckung bei Vorsatzvorwürfen so wichtig?
Wer im Dienst Zwang anwendet, wird zunächst wegen eines Vorsatzdelikts angezeigt. Ein Vertrag, der Vorsatzvorwürfe ausschließt, leistet in diesen Fällen nicht.
Gibt es eine Wartezeit?
Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von etwa drei Monaten, im Straf-Rechtsschutz meist keine. Ein bereits laufender Konflikt ist nie versicherbar.
Zahlt der Dienstherr die Verteidigung?
Nur in engen Ausnahmefällen und erst nach Abschluss des Verfahrens. Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten entstehen jedoch sofort.
Bedingungen gemeinsam prüfen
Wir schauen uns Ihren bestehenden Vertrag an und sagen Ihnen, ob Disziplinarrecht, Vorsatzvorwürfe und der Streit mit dem Dienstherrn tatsächlich gedeckt sind.