Rechtsschutz an der Hochschule
Rechtsschutz für Professoren
Berufungsverfahren, Prüfungsklagen und Streit um Ausstattung prägen den Hochschulalltag. Hinzu kommen Fragen zu Nebentätigkeit und Urheberrecht.
- Typisch
- Berufung, Prüfungen, Ausstattung
- Besonderheit
- Wissenschaftsfreiheit
- Kernpunkt
- Verwaltungsrechtsschutz
Die Besonderheit
Wissenschaftsfreiheit ist einklagbar
Wer den Ausgangspunkt kennt, erkennt auch, welche Klausel im Vertrag zählt.
Zusagen zu Ausstattung, Personal und Räumen sind Teil der Berufungsvereinbarung. Werden sie nicht eingehalten, ist der Verwaltungsrechtsweg der einzige Weg.
Prüfungsentscheidungen werden von Studierenden angefochten. Der Prüfer ist dann in das Verfahren eingebunden und muss seine Bewertung begründen.
Bei Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens folgt ein Verfahren der Hochschule, das für die berufliche Reputation entscheidend ist.
Aus der Praxis
Typische Verfahren bei Professoren
Die meisten Verfahren beginnen mit einem Vorwurf, der sich später auflöst. Die Kosten entstehen trotzdem sofort.
- Streit um Zusagen aus der Berufungsvereinbarung
- Prüfungsklage einer Studentin oder eines Studenten
- Verfahren wegen des Vorwurfs wissenschaftlichen Fehlverhaltens
- Auseinandersetzung um Nebentätigkeitsgenehmigungen
- Konflikt um Lehrdeputat und Anrechnungen
- Urheberrechtliche Streitigkeiten um Lehr- und Forschungsmaterial
Rechtlicher Rahmen
Was der Dienstherr übernimmt und wo Ihr Risiko beginnt
Die Hochschule ist Dienstherr und Gegenseite zugleich.
Verfahren dauern lange und binden Kosten über mehrere Instanzen.
Ein Rechtsschutz mit Verwaltungs- und Disziplinarrechtsschutz sowie klarer Regelung zur Nebentätigkeit passt zum Hochschulalltag.
Vertragsgestaltung
Worauf Professoren im Bedingungswerk achten
Entscheidend sind die Bedingungen, nicht der Beitrag auf dem Angebotsblatt.
Straf-Rechtsschutz ohne Vorsatzfalle
Vorwürfe im Dienst beginnen fast immer mit einem Vorsatzdelikt. Der Vertrag muss auch dann leisten und darf die Kosten erst zurückfordern, wenn tatsächlich rechtskräftig eine vorsätzliche Tat feststeht.
Disziplinar-Rechtsschutz
Das Disziplinarverfahren läuft parallel zum Strafverfahren und kann bis zur Entfernung aus dem Dienst führen. Ohne diesen Baustein bleibt genau der Teil ungedeckt, der die Existenz betrifft.
Verwaltungsrechtsschutz gegen den Dienstherrn
Beurteilung, Beförderung, Versetzung, Dienstunfall und Zurruhesetzung werden vor dem Verwaltungsgericht geklärt. Dieser Baustein gehört zum Kern eines Beamtenvertrags.
Berufungs- und Ausstattungsstreit
Streitigkeiten aus der Berufungsvereinbarung sollten vom Verwaltungsrechtsschutz erfasst sein.
Nebentätigkeit und Urheberrecht
Wer Gutachten erstellt oder publiziert, sollte prüfen, ob diese Bereiche eingeschlossen oder ausgeschlossen sind.
Häufige Fragen
Fragen von Professoren
Warum brauchen Professoren einen eigenen Rechtsschutz?
Private Verträge decken Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis und Disziplinarverfahren häufig nicht ab. Für Professoren sind genau diese Bereiche das eigentliche Risiko.
Zahlt der Dienstherr die Verteidigung?
Ein Anspruch auf Rechtsschutz durch den Dienstherrn besteht nur in engen Fällen und wird erst nachträglich geprüft. Die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht fallen jedoch sofort an.
Deckt der Gewerkschaftsrechtsschutz das ab?
Der Verbandsschutz greift oft nur für dienstliche Streitigkeiten und setzt die Zustimmung des Verbandes voraus. Eine freie Anwaltswahl und private Bereiche wie Vertrag, Wohnen und Verkehr sind meist nicht enthalten.
Gibt es eine Wartezeit?
Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von etwa drei Monaten. Straf-Rechtsschutz greift in der Regel sofort. Ein bereits laufender Konflikt ist nie versicherbar, deshalb zählt der frühe Abschluss.
Sind Prüfungsverfahren mitversichert?
Verfahren, in denen die eigene Bewertung angegriffen wird, fallen unter den Verwaltungsrechtsschutz, wenn Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis eingeschlossen sind.
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