Dienstunfähigkeit im Justizvollzug
Dienstunfähigkeit bei Justizvollzugsbeamte
Der Justizvollzug verbindet körperliche Anforderungen mit dauerhafter psychischer Belastung. Für den Vollzugsdienst gelten deshalb eigene gesundheitliche Maßstäbe.
- Maßstab
- Vollzugsdienstfähigkeit
- Häufige Ursache
- Psychische Belastung, Rücken, Schichtdienst
- Besonderheit
- Anderweitige Verwendung selten verfügbar
Der richtige Maßstab
Vollzugsdienstunfähigkeit im Justizvollzug
Wer die Begriffe nicht trennt, versichert am Ende den falschen Fall.
Justizvollzugsbeamte müssen den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes genügen. Dazu gehören körperliche Belastbarkeit, Wechselschichttauglichkeit und die Fähigkeit, in Konfliktsituationen sicher zu handeln.
Anders als bei größeren Behörden gibt es in Justizvollzugsanstalten nur wenige Innendienstposten. Eine anderweitige Verwendung scheitert deshalb häufiger als in anderen Laufbahnen, was die Zurruhesetzung wahrscheinlicher macht.
Für die Absicherung ist eine Klausel entscheidend, die auf die festgestellte Vollzugsdienstunfähigkeit abstellt.
Typische Ursachen
Woran Justizvollzugsbeamte tatsächlich dienstunfähig werden
Nicht der spektakuläre Unfall führt zur Zurruhesetzung, sondern die Erkrankung, die über Jahre wächst.
- Psychische Erkrankungen durch Dauerkonflikte, Gewalterfahrungen und Verantwortung
- Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
- Folgen tätlicher Angriffe im Dienst
- Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Belastung durch Wechselschichtdienst
Versorgung durch den Dienstherrn
Was der Dienstherr leistet und wo es endet
Auch im Justizvollzug gilt in vielen Ländern eine besondere Altersgrenze, die unter der allgemeinen liegt. Die maximale Dienstzeit ist damit kürzer.
Das Ruhegehalt richtet sich nach den tatsächlich abgeleisteten Jahren. Ein Ausscheiden zur Dienstmitte halbiert den Satz.
Der Anspruch auf Mindestruhegehalt entsteht erst nach fünf Dienstjahren.
Rechenbeispiel
Was bleibt bei einer Dienstunfähigkeit mit 43
Beispielrechnung mit gerundeten Werten, ohne Zulagen und ohne Zurechnungszeit. Grundlage sind 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren und 35,88 Prozent nach 20 Dienstjahren.
| Position | Planmäßiger Verlauf | Dienstunfähigkeit |
|---|---|---|
| Ausgangslage | A9, 4.200 € brutto | A9, 4.200 € brutto |
| Ruhegehaltssatz | 71,75 % nach 40 Dienstjahren | 35,88 % nach 20 Dienstjahren |
| Monatliche Versorgung | 3.014 € | 1.507 € |
| Monatliche Lücke | keine | rund 1.507 € |
Rund 1.500 Euro fehlen monatlich, zusätzlich entfallen Zulagen für Wechselschicht und Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Vertragsgestaltung
Worauf Justizvollzugsbeamte bei der Absicherung achten
Entscheidend sind die Bedingungen, nicht der Beitrag auf dem Angebotsblatt.
Klausel zur Vollzugsdienstunfähigkeit
Der Vertrag sollte die Feststellung der Vollzugsdienstunfähigkeit unmittelbar als Leistungsfall anerkennen.
Psychische Ursachen vollständig abgedeckt
Im Justizvollzug sind psychische Erkrankungen ein Hauptgrund. Einschränkungen in den Bedingungen entwerten den Vertrag.
Keine abstrakte Verweisung
Der Versicherer darf Sie nicht auf eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit verweisen.
Absicherung ab dem ersten Dienstjahr
Ohne fünf Dienstjahre gibt es kein Mindestruhegehalt. Gerade am Anfang ist die private Absicherung deshalb entscheidend.
Häufige Fragen
Fragen von Justizvollzugsbeamte
Wie hoch ist das Risiko im Justizvollzug?
Der Justizvollzug gehört zu den Bereichen mit hoher psychischer Dauerbelastung. Vorzeitige Zurruhesetzungen sind entsprechend häufiger als im allgemeinen Verwaltungsdienst.
Werde ich bei gesundheitlichen Einschränkungen intern versetzt?
Das ist möglich, in Justizvollzugsanstalten aber begrenzt, weil es wenige geeignete Innendienstposten gibt.
Gilt die besondere Altersgrenze überall?
Nein, sie ist landesrechtlich geregelt und unterscheidet sich. Prüfen Sie die Regelung Ihres Dienstherrn.
Was leistet die Unfallfürsorge bei einem Angriff im Dienst?
Wird ein Dienstunfall anerkannt, greifen Unfallfürsorgeleistungen bis hin zum Unfallruhegehalt. Bei Erkrankungen ohne Unfallereignis gilt das nicht.
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