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Dienstunfähigkeit im Schuldienst

Dienstunfähigkeit bei Lehrer

Lehrkräfte scheiden überdurchschnittlich häufig vorzeitig aus dem Dienst aus. Hauptursache sind psychische Erkrankungen, und die entwickeln sich meist über Jahre statt plötzlich.

Maßstab
Allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 44 BBG und Landesrecht
Hauptursache
Psychische Erkrankungen
Typische Phase
Zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr

Der richtige Maßstab

Begrenzte Dienstfähigkeit statt Zurruhesetzung

Wer die Begriffe nicht trennt, versichert am Ende den falschen Fall.

Bei Lehrkräften prüft der Dienstherr regelmäßig die begrenzte Dienstfähigkeit. Sie unterrichten dann mit reduzierter Stundenzahl weiter und erhalten anteilige Besoldung, mindestens jedoch das Ruhegehalt, das bei einer Zurruhesetzung zustünde.

Das klingt nach einer milden Lösung, bedeutet finanziell aber eine dauerhafte Kürzung. Wer auf eine halbe Stelle reduziert, verliert langfristig auch Versorgungsanwartschaften.

Viele private Verträge leisten in diesem Fall nur eingeschränkt oder gar nicht. Prüfen Sie ausdrücklich, wie die begrenzte Dienstfähigkeit in den Bedingungen behandelt wird.

Typische Ursachen

Woran Lehrer tatsächlich dienstunfähig werden

Nicht der spektakuläre Unfall führt zur Zurruhesetzung, sondern die Erkrankung, die über Jahre wächst.

  • Psychische Erkrankungen wie Erschöpfungsdepression und Angststörungen
  • Stimm- und Kehlkopferkrankungen durch dauerhafte Sprechbelastung
  • Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
  • Hörschäden durch anhaltend hohe Lärmbelastung im Unterricht

Versorgung durch den Dienstherrn

Was der Dienstherr leistet und wo es endet

Bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit richtet sich das Ruhegehalt nach den abgeleisteten Dienstjahren. Wer mit 50 ausscheidet, erreicht selten mehr als die Hälfte des möglichen Satzes.

Die Zurechnungszeit rechnet einen Teil der fehlenden Jahre an, gleicht die Lücke jedoch nicht aus.

Bei begrenzter Dienstfähigkeit bleibt das Dienstverhältnis bestehen, die Besoldung wird aber anteilig gekürzt.

Rechenbeispiel

Was bleibt bei einer Dienstunfähigkeit mit 50

Beispielrechnung mit gerundeten Werten, ohne Zurechnungszeit. Grundlage sind 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren und 35,88 Prozent nach 20 Dienstjahren.

PositionPlanmäßiger VerlaufDienstunfähigkeit
AusgangslageA13, 6.200 € bruttoA13, 6.200 € brutto
Ruhegehaltssatz71,75 % nach 40 Dienstjahren35,88 % nach 20 Dienstjahren
Monatliche Versorgung4.449 €2.225 €
Monatliche Lückekeinerund 2.224 €

Mehr als 2.200 Euro monatlich fehlen. Bei einer Restlebenserwartung von 30 Jahren ist das eine Summe im deutlich siebenstelligen Bereich.

Vertragsgestaltung

Worauf Lehrer bei der Absicherung achten

Entscheidend sind die Bedingungen, nicht der Beitrag auf dem Angebotsblatt.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Der Versicherer erkennt die amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit und die Zurruhesetzung an, ohne eigene Prüfung. Alles andere führt im Ernstfall zu langen Auseinandersetzungen.

Leistung bei begrenzter Dienstfähigkeit

Prüfen Sie ausdrücklich, ob und in welcher Höhe der Vertrag bei einer Reduzierung der Stundenzahl leistet. Genau dieser Fall tritt im Schuldienst häufig ein.

Absicherung im Referendariat

In der Ausbildungsphase besteht noch kein Anspruch auf Mindestruhegehalt. Ein früher Abschluss sichert zudem den günstigen Gesundheitszustand.

Psychische Erkrankungen ohne Einschränkung

Verträge, die psychische Ursachen ausschließen oder begrenzen, sind für Lehrkräfte kaum brauchbar, weil sie die häufigste Ursache ausklammern.

Häufige Fragen

Fragen von Lehrer

Wie häufig werden Lehrkräfte dienstunfähig?

Der Schuldienst gehört zu den Bereichen mit überdurchschnittlich vielen vorzeitigen Zurruhesetzungen. Psychische Erkrankungen sind dabei die mit Abstand häufigste Ursache.

Was ist begrenzte Dienstfähigkeit?

Sie unterrichten mit reduzierter Stundenzahl weiter und erhalten anteilige Besoldung, mindestens jedoch das fiktive Ruhegehalt. Das Dienstverhältnis endet nicht.

Zahlt eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit?

Nicht automatisch. Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind unterschiedliche Begriffe. Nur eine eingeschlossene Dienstunfähigkeitsklausel stellt sicher, dass die Entscheidung des Dienstherrn anerkannt wird.

Was gilt für angestellte Lehrkräfte?

Angestellte Lehrkräfte sind nicht dienstunfähig, sondern erwerbsgemindert oder berufsunfähig. Für sie ist eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung der richtige Weg.