Die Beamtenberater
Spezialisiert auf den öffentlichen Dienst·100 % neutral·Tarifwechsel nach § 204 VVG

Beitragsanpassung erhalten?Erst prüfen, dann handeln.

Viele PKV-Tarife werden zum Jahreswechsel teurer. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihr Schreiben kostenlos und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie als Beamter wirklich haben.

  • Neutral
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Kein Verkaufsdruck
  • Alle Versicherer
Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

Sechs Punkte, die Sie kennen sollten, bevor Sie auf das Schreiben Ihres Versicherers reagieren.

Gesetzlich geregelt

Eine Erhöhung ist nach § 203 VVG zulässig, wenn die Kalkulation dauerhaft abweicht. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jede Anpassung.

Jeder Baustein für sich

Haupttarif, Ergänzungstarif und Pflegeversicherung werden getrennt kalkuliert. Ein Baustein steigt, ein anderer bleibt stabil.

Geschlossene Tarife steigen stärker

Wo keine jungen Versicherten nachkommen, etwa in alten Bisex-Tarifen, verteilen sich die Kosten auf immer weniger Schultern.

Sie haben Rechte

Nach § 204 VVG dürfen Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.

Frist im Blick behalten

Mit dem Schreiben beginnt ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Kündigen Sie aber nie, bevor ein neuer Vertrag sicher steht.

Kostenlos prüfen lassen

Wir sehen uns Ihr Anschreiben an und rechnen Ihre Optionen durch. Neutral und ohne Verkaufsdruck.

Rechtlicher Rahmen

Wann eine Erhöhung erlaubt ist

Ihr Versicherer darf nicht einfach erhöhen. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

§ 203 VVG

Auslösender Faktor

Weichen Leistungsausgaben oder Lebenserwartung dauerhaft von der Kalkulation ab, muss der Versicherer neu rechnen.

Treuhänder

Unabhängige Prüfung

Ein Treuhänder prüft die neue Kalkulation, bevor sie wirksam wird. Die BaFin führt die Aufsicht.

Begründung

Nachvollziehbares Schreiben

Das Anschreiben muss die maßgeblichen Gründe nennen. Der BGH hat Anpassungen mit zu allgemeiner Begründung für unwirksam erklärt.

Frist

Rechtzeitige Mitteilung

Die Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt.

Ursachen

Warum die Beiträge steigen

Die Gründe treffen alle Versicherer. Wie stark, hängt vom einzelnen Tarif ab.

Teurere Gesundheitsversorgung

Behandlungen, Personal und Medikamente kosten mehr.

Medizinischer Fortschritt

Neue Therapien und Geräte fließen in die Leistungen ein.

Längeres Leben

Leistungen werden länger und häufiger in Anspruch genommen.

Niedrige Zinserträge

Alterungsrückstellungen wachsen langsamer als geplant.

Gesetzliche Schwellenwerte

Erhöhungen kommen gebündelt statt in kleinen Schritten.

Alternde Tarife

Die Kosten verteilen sich auf weniger Versicherte.
Ihre Optionen

Was Sie jetzt tun können

Nicht jede Maßnahme ist gleich gut. Manche senken den Beitrag nur kurzfristig und kosten Sie später mehr.

01Meist erste Wahl

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.

02Oft übersehen

Beihilfesatz abgleichen

Passt Ihr Tarif noch zum aktuellen Bemessungssatz? Mit dem zweiten Kind oder dem Ruhestand ändert sich Ihr Anteil.

03Genau rechnen

Selbstbehalt anpassen

Senkt den Beitrag sofort. Lohnt sich nur, wenn die Ersparnis im Jahr klar über dem Selbstbehalt liegt.

04Für den Ruhestand

Beitragsentlastung

Sie zahlen heute etwas mehr und senken damit Ihren Beitrag im Alter dauerhaft.

05Mit Vorsicht

Leistungen streichen

Spart kurzfristig. Wer die Leistung später zurück will, braucht eine neue Gesundheitsprüfung.

06Selten sinnvoll

Anbieter wechseln

Neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter und Verlust von Alterungsrückstellungen. Nur nach genauer Rechnung.

So prüfen wir

Ihre Beitragsanpassung in drei Schritten prüfen

Kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden am Ende in Ruhe.

  1. Schritt 1

    Schreiben einreichen

    Sie schicken uns das Anschreiben Ihres Versicherers. Volltarif, Ergänzungstarif und Pflegeversicherung sehen wir getrennt an.

  2. Schritt 2

    Tarif und Beihilfe prüfen

    Wir prüfen, ob Ihr Tarif noch zu Beihilfesatz und Lebenssituation passt, und rechnen die Alternativen Ihrer Gesellschaft durch.

  3. Schritt 3

    In Ruhe entscheiden

    Sie erhalten eine klare Empfehlung. Ob und was Sie ändern, entscheiden allein Sie.

Das sagen Beamte

Stimmen aus der PraxisEchte Beratungserfahrungen.

Echte Erfahrungen aus über 5.000 Beratungen.

„Super sympathisch, ehrlich und total verständlich erklärt. Genau das, was man sich wünscht. Für mich die perfekte private Krankenversicherung rausgesucht und beim Thema Dienstunfähigkeit das beste Angebot gefunden."
Mea M. · Beamtin auf Lebenszeit

„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."

Aylin K. · Verwaltungsbeamtin

„Schneller Rückruftermin, ehrliche Empfehlungen, keine versteckten Kosten. Die Beamtenberater sind wirklich verlässlich und engagiert."

Jannis Giese · Polizeibeamter

„Ich habe meine Diensthaftpflicht über die Beamtenberater abgeschlossen. Top Beratung, alles verständlich erläutert. Erreichbarkeit hervorragend."

Dietrich Schramm · Beamter im Ruhestand

„Es wurde wirklich auf meine Sorgen eingegangen, alles transparent erklärt und gemeinsam die beste Lösung gefunden. Ich empfehle das Team sehr gerne weiter."

Fenia Kaltenhäuser · Lehrerin

„Meine Wünsche wurden genau beachtet und ich habe mich nie unter Druck gesetzt gefühlt. Die Betreuung war freundlich, kompetent und individuell."

Melanie Franke · Justizbeamtin

„Ich habe mich als Lehrerin rund um meine private Absicherung beraten lassen und bin echt begeistert vom Service. Alle Fragen verständlich beantwortet."

Nora Helmke · Lehrerin

„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."

Aylin K. · Verwaltungsbeamtin

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Nora Helmke · Lehrerin

„Man hat sich sehr viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Ich fühlte mich gut aufgehoben und kompetent beraten. Sehr zufrieden."

Connor Gloe · Anwärter

„Sehr kompetent und zuverlässig! Der Berater hat sich Zeit genommen, meine Situation zu verstehen, und mir genau die passenden Angebote unterbreitet."

Julien Effing · Soldat

„Ich fühlte mich nie zu einer Entscheidung gedrängt und konnte in Ruhe abwägen. Die Beratung war sehr transparent und offen, was ich als Polizist sehr schätze."

Hilda Eberlein · Polizeibeamtin

„Sehr angenehme, kompetente Beratung. Die Tarife der privaten Krankenversicherung wurden übersichtlich verglichen und auf meine Bedürfnisse angepasst."

Kaja Sandmann · Beamtin

„Sehr freundliche und diskrete Beratung rund um meine Diensthaftpflicht. Die Erreichbarkeit war auch abends super, das schätze ich als Soldat im Schichtdienst."

Enrik Altmann · Soldat

„Die freundliche und strukturierte Beratung hat mir sehr geholfen, einen für mich passenden Versicherungsschutz zu finden. In jeder Phase sehr gut betreut."

Lexy Vossler · Lehrerin

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Lexy Vossler · Lehrerin

Symbolbild, digital gestaltet.

Warum wir

Warum Beamte zu uns kommen

Vier Gründe, warum Beamte uns ihre Absicherung anvertrauen.

Neutral statt einseitig

Wir sind an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen den gesamten Markt. Ein Vertreter führt Sie in eine Abteilung. Wir gehen mit Ihnen durch das ganze Haus und sagen offen, wo ein Tarif trägt und wo er schwächelt.

MarktvergleichNeutral

Nur Beamte, nichts anderes

Beihilfe, Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit: 16 Bundesländer, 16 Regelwerke. Wer vormittags Handwerksbetriebe und nachmittags Beamte berät, kann diese Tiefe nicht leisten. Wir machen ausschließlich Beamte.

16 BundesländerBeihilfe-Spezialist

Aus eigener Erfahrung

Unser Gründer war neun Jahre selbst Beamter und kommt aus einer Beamtenfamilie. Wir kennen Ihre Situation nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus dem echten Leben.

9 Jahre BeamterAus Beamtenfamilie

Begleitung statt Abschluss

Ein Portal verkauft Ihnen einen Tarif. Wir begleiten Sie ein Berufsleben lang. Bei Rechnungen, Anträgen und im Leistungsfall stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers.

Ein Berufsleben langBei Rechnungen & Anträgen
Unser Team

8 Spezialisten. Eine Mission.

Ein Gründer, sechs Profis im Hintergrund. Persönlich, neutral und seit über 15 Jahren spezialisiert auf Beamte.

Gründer
Porträt Jens Kempf

Jens Kempf

Gründer & Geschäftsführer

Ich war selbst 9 Jahre Beamter. Ich kenne jede Frage von innen.
  • Ex-Beamter (9 Jahre Dienstzeit)
  • Zertifizierter Beamtenberater
  • Rund 15 Jahre Spezialisierung
  • Aufgewachsen in einer Beamtenfamilie
Berater
Porträt Phillip Peil

Phillip Peil

Berater & Versicherungsmakler

25 Jahre Versicherungs-Know-how, kompromisslos auf Beamte zugeschnitten.
  • Versicherungs- & Bankfachmann (§ 34d)
  • Über 25 Jahre Branchenerfahrung
  • 17 Jahre als Versicherungsmakler
  • Vom TÜV Süd ausgezeichnet
Die Crew hinter den Kulissen

Sechs Profis, die dafür sorgen, dass jede Beratung sitzt: von Risikoprüfung über Service bis Marketing.

Porträt Thorben Klaffke

Thorben Klaffke

Leiter Innendienst
Porträt Sandra Paasche

Sandra Paasche

Risiko-Prüfung
Porträt Sandra Büttner

Sandra Büttner

Versicherungsfachwirtin
Porträt Oliver Gawryluk

Oliver Gawryluk

Marketing & Social Media
Porträt Regina Paasche

Regina Paasche

Terminkoordination
Porträt Andrea Starke

Andrea Starke

Backoffice & Termine
0
Spezialisten im Team
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Jahre Spezialisierung
0
Neutral & ehrlich
FAQ·Antworten

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie zu Beitragsanpassung in der PKV wissen sollten. Kompakt und verständlich beantwortet.

Noch Fragen?

Sprechen Sie persönlich mit unserem Team.

Kostenloses Erstgespräch. Unverbindlich und konkret auf Ihre Situation zugeschnitten.

Beratung anfragen

Antwort in < 24 h · Kostenlos · Unverbindlich

  • Versicherer dürfen den Beitrag nur anpassen, wenn Leistungsausgaben oder Lebenserwartung dauerhaft von der Kalkulation abweichen. Grundlage ist § 203 VVG, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Fehlt im Anschreiben eine nachvollziehbare Begründung, kann die Anpassung angreifbar sein.

  • Ein Widerspruch gegen die Anpassung selbst führt in der Regel nicht weiter, weil die Berechnung gesetzlich geregelt und treuhänderisch geprüft ist. Wirksamer ist die Prüfung, ob Ihr Tarif noch zu Ihrer Situation passt und ob Ihre Gesellschaft einen passenderen Tarif anbietet.

  • Nach Erhalt der Mitteilung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist dagegen jederzeit möglich, also auch später.

  • § 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.

  • Ein Wechsel bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung, ein höheres Eintrittsalter und den Verlust eines Teils der Alterungsrückstellungen. Für Beamte mit vielen Versicherungsjahren ist der interne Wechsel deshalb meist die bessere Prüfung.

  • Beihilfeberechtigte versichern nur den Restkostenanteil. Wichtig ist, dass Ihre Tarifhöhe zum aktuellen Beihilfebemessungssatz passt, etwa nach der Geburt eines weiteren Kindes oder mit dem Eintritt in den Ruhestand.

  • Beide orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich begrenzt. Sie bieten deutlich weniger Leistung und sind deshalb eher die letzte Option, wenn kein regulärer Tarif mehr bezahlbar ist.