Gesetzlich geregelt
Eine Erhöhung ist nach § 203 VVG zulässig, wenn die Kalkulation dauerhaft abweicht. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jede Anpassung.
Viele PKV-Tarife werden zum Jahreswechsel teurer. Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihr Schreiben kostenlos und zeigen Ihnen, welche Optionen Sie als Beamter wirklich haben.
Sechs Punkte, die Sie kennen sollten, bevor Sie auf das Schreiben Ihres Versicherers reagieren.
Eine Erhöhung ist nach § 203 VVG zulässig, wenn die Kalkulation dauerhaft abweicht. Ein unabhängiger Treuhänder prüft jede Anpassung.
Haupttarif, Ergänzungstarif und Pflegeversicherung werden getrennt kalkuliert. Ein Baustein steigt, ein anderer bleibt stabil.
Wo keine jungen Versicherten nachkommen, etwa in alten Bisex-Tarifen, verteilen sich die Kosten auf immer weniger Schultern.
Nach § 204 VVG dürfen Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten.
Mit dem Schreiben beginnt ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Kündigen Sie aber nie, bevor ein neuer Vertrag sicher steht.
Wir sehen uns Ihr Anschreiben an und rechnen Ihre Optionen durch. Neutral und ohne Verkaufsdruck.
Ihr Versicherer darf nicht einfach erhöhen. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Weichen Leistungsausgaben oder Lebenserwartung dauerhaft von der Kalkulation ab, muss der Versicherer neu rechnen.
Ein Treuhänder prüft die neue Kalkulation, bevor sie wirksam wird. Die BaFin führt die Aufsicht.
Das Anschreiben muss die maßgeblichen Gründe nennen. Der BGH hat Anpassungen mit zu allgemeiner Begründung für unwirksam erklärt.
Die Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt.
Die Gründe treffen alle Versicherer. Wie stark, hängt vom einzelnen Tarif ab.
Unsere Redaktion ordnet die Anpassungen je Gesellschaft ein. Ein Klick führt Sie zu den Details.
Ihr Versicherer fehlt oder Ihr Schreiben weicht ab? Schicken Sie es uns, wir prüfen Ihren Tarif individuell.
Zur Übersicht aller BeitragsanpassungenNicht jede Maßnahme ist gleich gut. Manche senken den Beitrag nur kurzfristig und kosten Sie später mehr.
Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben, eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen.
Passt Ihr Tarif noch zum aktuellen Bemessungssatz? Mit dem zweiten Kind oder dem Ruhestand ändert sich Ihr Anteil.
Senkt den Beitrag sofort. Lohnt sich nur, wenn die Ersparnis im Jahr klar über dem Selbstbehalt liegt.
Sie zahlen heute etwas mehr und senken damit Ihren Beitrag im Alter dauerhaft.
Spart kurzfristig. Wer die Leistung später zurück will, braucht eine neue Gesundheitsprüfung.
Neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter und Verlust von Alterungsrückstellungen. Nur nach genauer Rechnung.
Kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden am Ende in Ruhe.
Sie schicken uns das Anschreiben Ihres Versicherers. Volltarif, Ergänzungstarif und Pflegeversicherung sehen wir getrennt an.
Wir prüfen, ob Ihr Tarif noch zu Beihilfesatz und Lebenssituation passt, und rechnen die Alternativen Ihrer Gesellschaft durch.
Sie erhalten eine klare Empfehlung. Ob und was Sie ändern, entscheiden allein Sie.
„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."
„Schneller Rückruftermin, ehrliche Empfehlungen, keine versteckten Kosten. Die Beamtenberater sind wirklich verlässlich und engagiert."
„Ich habe meine Diensthaftpflicht über die Beamtenberater abgeschlossen. Top Beratung, alles verständlich erläutert. Erreichbarkeit hervorragend."
„Es wurde wirklich auf meine Sorgen eingegangen, alles transparent erklärt und gemeinsam die beste Lösung gefunden. Ich empfehle das Team sehr gerne weiter."
„Meine Wünsche wurden genau beachtet und ich habe mich nie unter Druck gesetzt gefühlt. Die Betreuung war freundlich, kompetent und individuell."
„Ich habe mich als Lehrerin rund um meine private Absicherung beraten lassen und bin echt begeistert vom Service. Alle Fragen verständlich beantwortet."
„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."
„Schneller Rückruftermin, ehrliche Empfehlungen, keine versteckten Kosten. Die Beamtenberater sind wirklich verlässlich und engagiert."
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„Man hat sich sehr viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Ich fühlte mich gut aufgehoben und kompetent beraten. Sehr zufrieden."
„Sehr kompetent und zuverlässig! Der Berater hat sich Zeit genommen, meine Situation zu verstehen, und mir genau die passenden Angebote unterbreitet."
„Ich fühlte mich nie zu einer Entscheidung gedrängt und konnte in Ruhe abwägen. Die Beratung war sehr transparent und offen, was ich als Polizist sehr schätze."
„Sehr angenehme, kompetente Beratung. Die Tarife der privaten Krankenversicherung wurden übersichtlich verglichen und auf meine Bedürfnisse angepasst."
„Sehr freundliche und diskrete Beratung rund um meine Diensthaftpflicht. Die Erreichbarkeit war auch abends super, das schätze ich als Soldat im Schichtdienst."
„Die freundliche und strukturierte Beratung hat mir sehr geholfen, einen für mich passenden Versicherungsschutz zu finden. In jeder Phase sehr gut betreut."
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„Die freundliche und strukturierte Beratung hat mir sehr geholfen, einen für mich passenden Versicherungsschutz zu finden. In jeder Phase sehr gut betreut."
Symbolbild, digital gestaltet.
Vier Gründe, warum Beamte uns ihre Absicherung anvertrauen.
Wir sind an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen den gesamten Markt. Ein Vertreter führt Sie in eine Abteilung. Wir gehen mit Ihnen durch das ganze Haus und sagen offen, wo ein Tarif trägt und wo er schwächelt.
Beihilfe, Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit: 16 Bundesländer, 16 Regelwerke. Wer vormittags Handwerksbetriebe und nachmittags Beamte berät, kann diese Tiefe nicht leisten. Wir machen ausschließlich Beamte.
Unser Gründer war neun Jahre selbst Beamter und kommt aus einer Beamtenfamilie. Wir kennen Ihre Situation nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus dem echten Leben.
Ein Portal verkauft Ihnen einen Tarif. Wir begleiten Sie ein Berufsleben lang. Bei Rechnungen, Anträgen und im Leistungsfall stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers.
Ein Gründer, sechs Profis im Hintergrund. Persönlich, neutral und seit über 15 Jahren spezialisiert auf Beamte.

Gründer & Geschäftsführer
Ich war selbst 9 Jahre Beamter. Ich kenne jede Frage von innen.

Berater & Versicherungsmakler
25 Jahre Versicherungs-Know-how, kompromisslos auf Beamte zugeschnitten.
Sechs Profis, die dafür sorgen, dass jede Beratung sitzt: von Risikoprüfung über Service bis Marketing.
Alles, was Sie zu Beitragsanpassung in der PKV wissen sollten. Kompakt und verständlich beantwortet.
Kostenloses Erstgespräch. Unverbindlich und konkret auf Ihre Situation zugeschnitten.
Beratung anfragenAntwort in < 24 h · Kostenlos · Unverbindlich
Versicherer dürfen den Beitrag nur anpassen, wenn Leistungsausgaben oder Lebenserwartung dauerhaft von der Kalkulation abweichen. Grundlage ist § 203 VVG, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen. Fehlt im Anschreiben eine nachvollziehbare Begründung, kann die Anpassung angreifbar sein.
Ein Widerspruch gegen die Anpassung selbst führt in der Regel nicht weiter, weil die Berechnung gesetzlich geregelt und treuhänderisch geprüft ist. Wirksamer ist die Prüfung, ob Ihr Tarif noch zu Ihrer Situation passt und ob Ihre Gesellschaft einen passenderen Tarif anbietet.
Nach Erhalt der Mitteilung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist dagegen jederzeit möglich, also auch später.
§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Ein Wechsel bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung, ein höheres Eintrittsalter und den Verlust eines Teils der Alterungsrückstellungen. Für Beamte mit vielen Versicherungsjahren ist der interne Wechsel deshalb meist die bessere Prüfung.
Beihilfeberechtigte versichern nur den Restkostenanteil. Wichtig ist, dass Ihre Tarifhöhe zum aktuellen Beihilfebemessungssatz passt, etwa nach der Geburt eines weiteren Kindes oder mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Beide orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag im Basistarif ist gesetzlich begrenzt. Sie bieten deutlich weniger Leistung und sind deshalb eher die letzte Option, wenn kein regulärer Tarif mehr bezahlbar ist.