Veränderung 2026 auf 2027
Neugeschäft und Bestand sind nicht direkt vergleichbar.
Neugeschäftsbeitrag (Neukunden)
Monatsbeitrag für einen neu eintretenden Beamten, Mann, Eintrittsalter 27, je Tarifkombination
Bestandsanpassung zum 1.1.2027 (bestehende Verträge)
Durchschnittliche Anpassung der Beamtentarife laut Gesellschaft
Neue Tarife, Beiträge stabil
Angaben der Gesellschaften ohne Prozentwert
- LKH: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
- Hanse Merkur: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
- INTER: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
Was über die Continentale bisher bekannt ist
Die Continentale ist in der Übersicht der zum 1. Januar 2027 anpassenden Versicherer im VersicherungsJournal vom 19.10.2026 aufgeführt. Die Liste nennt bei ihr weder eine Höhe noch eine Tarifart. Ob Unisex-Tarife, ältere Bisex-Tarife, Beihilfetarife oder die Vollversicherung für Angestellte betroffen sind, lässt sich daraus nicht ablesen. Fest steht nur, dass die Continentale zum Jahreswechsel zumindest in einem Teil ihres Angebots neu kalkuliert. Ob das Ihren laufenden Vertrag betrifft, zeigt erst das Anschreiben.
Für Neukunden in der Vollversicherung, also Angestellte und Selbständige, nennen Maklerauswertungen je Tarif Veränderungen zum Jahr 2027. Bei einzelnen Unisex-Tarifen wie PREMIUM und SP1 ist dort eine Garantie im Neugeschäft vermerkt. Diese Angaben gelten für Menschen, die 2027 neu einsteigen, und nicht für Beamte, die bereits einen Beihilfetarif der Continentale haben. Zahlen daraus geben wir deshalb nicht wieder.
Für Beihilfetarife und für den Bestand insgesamt hat die Continentale bislang keine Werte veröffentlicht. Wer heute behauptet, die Beiträge verbeamteter Kunden stiegen um einen bestimmten Satz, stützt sich also nicht auf eine Angabe der Gesellschaft.
Den Branchenwert richtig lesen
Laut Angaben des PKV-Verbands, wiedergegeben im VersicherungsJournal vom 19.10.2026 erhöhen sich die Beiträge zum 1.1.2027 für rund 53 % der Privatversicherten. Für diese Gruppe beträgt der Anstieg durchschnittlich 13,4 %. In Beihilfetarifen liegt der Mittelwert bei 11,4 %, in allen anderen Tarifen bei 15,3 %.
Drei Einschränkungen machen den Wert für Continentale-Kunden nur bedingt aussagekräftig. Erstens zählen nur Versicherte mit Erhöhung, wer keine Anpassung bekommt, senkt den Schnitt nicht. Zweitens mischt die Zahl die Bestände vieler Gesellschaften, deren Tarife unterschiedlich alt und unterschiedlich kalkuliert sind. Drittens sind Anpassungen zu anderen Terminen im Jahr nicht berücksichtigt. Ihr Beihilfetarif bei der Continentale kann also klar über oder unter dem Branchenschnitt liegen.
Die Continentale im Versicherungsverbund
Die Continentale Krankenversicherung a.G. gehört zum Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Dortmund. Als Verein ist sie ihren Mitgliedern verpflichtet, nicht externen Kapitalgebern. Für die Beitragskalkulation gelten trotzdem dieselben Regeln wie für jede andere Gesellschaft: Eine Anpassung setzt nach § 203 Abs. 2 VVG eine dauerhafte Abweichung der Leistungsausgaben oder der Sterbewahrscheinlichkeiten voraus, und ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.
Für Beamte hat die Continentale ein ausgebautes Beihilfetarifwerk, zu dem auch Bausteine zur Beitragsentlastung gehören. Mit ihnen wird während der aktiven Dienstzeit ein zusätzlicher Beitrag gezahlt, der ab einem vereinbarten Alter den laufenden Beitrag senkt. Diese Bausteine laufen unabhängig von einer Anpassung weiter. Wer überlegt, sie wegen einer Erhöhung zu kündigen, gibt eine spätere Entlastung auf, die gerade im Ruhestand zählt.
Beitragsentlastung und Ruhestand in die Rechnung nehmen
Im Ruhestand steigt bei vielen Dienstherren der Beihilfesatz, sodass der Restkostentarif einen kleineren Teil der Kosten abdecken muss. Gleichzeitig sinkt das Einkommen. Ein Entlastungsbaustein der Continentale wirkt genau in dieser Phase. Bewerten Sie eine Anpassung deshalb nicht nur am heutigen Monatsbeitrag, sondern auch daran, wie hoch Ihr Beitrag nach Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich ausfällt.
Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa durch ein zweites berücksichtigungsfähiges Kind oder den Ruhestand, können Sie den Beihilfetarif ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen. Die Fristen dafür sind kurz, und je nach Dienstherr gelten unterschiedliche Regeln. Verbinden Sie diese Anpassung mit der Durchsicht des Schreibens, wenn beides zeitlich zusammenfällt.
So prüfen Sie das Anschreiben der Continentale
- Legen Sie den alten und den neuen Beitrag jedes Bausteins nebeneinander: Restkostentarif, Krankenhauswahlleistungen, Pflege, Beitragsentlastung und gesetzlicher Zuschlag.
- Achten Sie besonders darauf, ob sich der Beitrag für den Entlastungsbaustein verändert, und fragen Sie nach, welche Entlastung im Ruhestand dadurch künftig gesichert ist.
- Prüfen Sie, ob die Continentale die maßgeblichen Gründe nennt, also ob Leistungsausgaben, Sterbewahrscheinlichkeiten oder beides die Neuberechnung ausgelöst haben.
- Halten Sie das Zugangsdatum fest. Soll der Beitrag ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss das Schreiben nach § 203 Abs. 5 VVG bis Ende November 2026 bei Ihnen sein.
- Fordern Sie Angebote für gleichartige Beihilfetarife der Continentale nach § 204 VVG an, jeweils mit dem Beitrag nach Anrechnung der Alterungsrückstellung.
- Entscheiden Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang, ob Sie das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG nutzen wollen. Für Beamte ist es selten sinnvoll.
Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung und einen Beitrag nach Ihrem heutigen Alter. Die Alterungsrückstellung wandert nur teilweise mit. Bei der Continentale kommt hinzu, dass eine über Jahre angesparte Beitragsentlastung nicht einfach zu einem neuen Versicherer übertragen werden kann. Der Tarifwechsel im eigenen Haus ist daher meist der bessere Hebel.
- Die Continentale ist als Versicherer gelistet, der zum 1. Januar 2027 anpasst, ohne Angabe von Höhe oder Tarifart.
- Für Beihilfetarife und laufende Verträge der Continentale gibt es bisher keine veröffentlichten Werte.
- Garantien bei einzelnen Unisex-Tarifen wie PREMIUM und SP1 betreffen das Neugeschäft für Angestellte und Selbständige, nicht verbeamtete Bestandskunden.
- Bausteine zur Beitragsentlastung laufen unabhängig von einer Anpassung weiter und gehören in die Rechnung für den Ruhestand.
- Vor einer Kündigung lohnt der Blick auf gleichartige Continentale-Tarife nach § 204 VVG.
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Häufige Fragen
Wie stark erhöht die Continentale 2027 für Beamte?+
Das hat die Continentale bisher nicht veröffentlicht. Bekannt ist nur, dass sie zum 1. Januar 2027 anpasst. Ob und wie stark Ihr Beihilfetarif betroffen ist, erfahren Sie aus dem persönlichen Schreiben.
Wann kommt das Schreiben der Continentale?+
Damit eine Anpassung zum 1. Januar 2027 wirksam wird, muss die Mitteilung bis Ende November 2026 bei Ihnen eingehen. Mit dem Schreiben ist daher im Laufe des Novembers zu rechnen.
Gilt die Garantie für PREMIUM und SP1 auch für meinen Beihilfetarif?+
Nein. Die in Maklerauswertungen genannte Garantie betrifft einzelne Unisex-Tarife im Neugeschäft für Angestellte und Selbständige. Beihilfetarife und bestehende Verträge sind davon nicht erfasst.
Soll ich die Beitragsentlastung der Continentale wegen der Erhöhung kündigen?+
Meist nicht. Der Baustein senkt Ihren Beitrag ab einem vereinbarten Alter, also in einer Lebensphase mit geringerem Einkommen. Wer ihn kündigt, spart heute etwas und zahlt im Ruhestand dauerhaft mehr. Lassen Sie sich die Wirkung vor einer Entscheidung konkret beziffern.
Kann ich nach dem Anschreiben bei der Continentale kündigen?+
Ja, nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang für den angepassten Tarif. Für Beamte ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer wegen neuer Gesundheitsprüfung und verlorener Alterungsrückstellung aber selten vorteilhaft.
Welche Alternativen habe ich innerhalb der Continentale?+
Nach § 204 VVG können Sie in jeden gleichartigen Tarif der Gesellschaft wechseln. Ihre Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine Gesundheitsprüfung ist nur für Mehrleistungen zulässig. Bitten Sie die Continentale um konkrete Angebote.
Was sagt der Branchenschnitt über meinen Continentale-Vertrag?+
Nur wenig. Der Wert von 11,4 % in Beihilfetarifen gilt ausschließlich für Versicherte, deren Beitrag zum 1.1.2027 steigt, und mittelt über viele Gesellschaften. Für Ihren einzelnen Tarif ist allein das Schreiben der Continentale maßgeblich.


