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Private Krankenversicherung

Neugeschäftsbeitrag und Bestandsbeitrag in der PKV: der Unterschied

Wenn über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung berichtet wird, stehen oft Prozentwerte nebeneinander, die gar nicht dasselbe messen. Der eine Wert beschreibt, was ein neuer Kunde zahlt, der andere, wie stark bestehende Verträge im Durchschnitt teurer werden. Für Beamte, die ihre eigene Lage einschätzen wollen, ist diese Unterscheidung zentral. Dieser Artikel erklärt die drei Begriffe Neugeschäftsbeitrag, Beitrag im Bestand und Bestandsanpassung, zeigt, warum sie auseinanderlaufen können, und nutzt dafür zwei Zahlen aus dem Herbst 2026 als Anschauung.

Von Phillip Peil25. Oktober 20267 Min Lesezeit

Redaktionell geprüft und freigegeben durch Jens Kempf. Bei der Texterstellung nutzen wir teilweise KI-Werkzeuge. Mehr zur KI-Transparenz

Neugeschäftsbeitrag und Bestandsbeitrag in der PKV: der Unterschied

Symbolbild, digital gestaltet.

Veränderung 2026 auf 2027

Neugeschäft und Bestand sind nicht direkt vergleichbar.

Neugeschäftsbeitrag (Neukunden)

Monatsbeitrag für einen neu eintretenden Beamten, Mann, Eintrittsalter 27, je Tarifkombination

Allianz: unverändertAllianzunverändertottonova: unverändertottonovaunverändertLVM: +0,2 %LVM+0,2 %uniVersa: +5,1 %uniVersa+5,1 %R+V: +8,5 %R+V+8,5 %Barmenia: +8,9 %Barmenia+8,9 %DBV (VisB 50T-U): +12,6 %DBV (VisB 50T-U)+12,6 %DBV (BS 50T-U): +17,3 %DBV (BS 50T-U)+17,3 %

Bestandsanpassung zum 1.1.2027 (bestehende Verträge)

Durchschnittliche Anpassung der Beamtentarife laut Gesellschaft

Debeka: +10,4 %Debeka+10,4 %ARAG: ca. +8 %ARAGca. +8 %

Neue Tarife, Beiträge stabil

Angaben der Gesellschaften ohne Prozentwert

  • LKH: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
  • Hanse Merkur: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
  • INTER: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
Quelle Neugeschäft: psponline Beitragshistorie, iwv Gesundheit & Vorsorge GmbH & Co. KG, Abruf 22.10.2026Quelle Bestandsanpassung und neue Tarife: Information der Gesellschaft an Vermittler, Oktober 2026

Drei Begriffe, drei Fragen

  • Neugeschäftsbeitrag: Was zahlt ein Kunde, der heute mit einem bestimmten Alter in einen bestimmten Tarif eintritt?
  • Beitrag im Bestand: Was zahlt ein Kunde, der bereits seit Jahren in seinem Tarif versichert ist, aktuell für seinen Vertrag?
  • Bestandsanpassung: Um wie viel verändert der Versicherer die Beiträge bereits laufender Verträge zu einem Stichtag, meist als Durchschnitt über viele Verträge angegeben?

Alle drei Größen hängen zusammen, weil sie aus derselben Kalkulation stammen. Sie beantworten aber unterschiedliche Fragen und können sich in einem Jahr in verschiedene Richtungen bewegen. Wer sie vermischt, zieht leicht falsche Schlüsse für den eigenen Vertrag.

Der Neugeschäftsbeitrag

Der Neugeschäftsbeitrag ist der Preis, den ein Versicherer für einen neuen Vertrag mit einem festgelegten Profil aufruft. Entscheidend sind dabei das Eintrittsalter, der gewählte Tarif mit seinen Bausteinen und bei Beamten der Anteil, der neben der Beihilfe abgesichert werden muss. Weil das Profil fest ist, eignet sich der Neugeschäftsbeitrag gut für Vergleiche über die Jahre: Man sieht, wie sich der Preis für denselben Neukunden verändert.

In unserem Themencluster verwenden wir Neugeschäftsbeiträge für einen männlichen Beamten mit Eintrittsalter 27 in einer jeweils genannten Tarifkombination mit Beihilfeergänzung (Quelle: psponline Beitragshistorie, iwv Gesundheit & Vorsorge GmbH & Co. KG, Abruf 22.10.2026). Bei der Allianz liegt dieser Beitrag 2026 und 2027 jeweils bei 294,89 €, die Veränderung beträgt 0,0 %.

Der Beitrag im Bestand

Wer seit Jahren versichert ist, zahlt einen Beitrag, der sich aus seiner eigenen Vertragsgeschichte ergibt. Kalkuliert wurde er mit dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn, nicht mit dem heutigen Lebensalter. Seitdem haben ihn alle Anpassungen verändert, die der Tarif durchlaufen hat. Hinzu kommen persönliche Faktoren wie ein bei Vertragsschluss vereinbarter Risikozuschlag, der gewählte Selbstbehalt oder eine Änderung des Beihilfeanteils.

Zwei Beamte im selben Tarif können deshalb sehr unterschiedliche Beiträge zahlen. Wer mit Mitte zwanzig eingestiegen ist, zahlt in der Regel weniger als jemand, der denselben Tarif erst mit Mitte vierzig abgeschlossen hat, auch wenn beide heute gleich alt sind. Der Grund liegt in der Alterungsrückstellung.

Die Rolle der Alterungsrückstellung

In der privaten Krankenversicherung zahlen junge Versicherte mehr, als ihr aktuelles Krankheitsrisiko eigentlich erfordern würde. Der Überschuss fließt in die Alterungsrückstellung, die den Beitrag im Alter stützen soll, wenn die Kosten deutlich steigen. Je früher der Vertrag beginnt, desto länger wird angespart und desto niedriger fällt der Beitrag im selben Tarif aus.

Für den Vergleich heißt das: Ein Neukunde mit Eintrittsalter 27 steht am Anfang dieser Ansparphase. Ein Bestandskunde, der vor zwanzig Jahren eingestiegen ist, hat bereits Rückstellungen aufgebaut, sein Beitrag ist aber auch von zwei Jahrzehnten Kostenentwicklung geprägt. Beide Beiträge reagieren auf eine Neukalkulation unterschiedlich stark.

Tarifgenerationen: getrennte Wege für Bestand und Neugeschäft

Versicherer schließen ältere Tarife regelmäßig für neue Kunden und legen neue Tarifgenerationen auf. Ein bekanntes Beispiel ist die Umstellung auf geschlechtsunabhängige Unisex-Tarife Ende 2012. Wer vorher versichert war, kann in seinem alten Tarif bleiben. Der Neugeschäftsbeitrag zeigt dann den Preis der aktuellen Generation, während viele Bestandskunden in einer Generation versichert sind, die gar nicht mehr verkauft wird.

Geschlossene Tarife haben eine eigene Dynamik. Weil keine neuen Versicherten mehr hinzukommen, altert der Bestand im Tarif, und Kostensteigerungen verteilen sich auf eine Gruppe, die im Schnitt immer älter wird. Ein Neugeschäftsbeitrag kann deshalb stabil bleiben, während ältere Generationen derselben Gesellschaft angepasst werden. Umgekehrt kann eine neue Generation für Neukunden teurer werden, weil ihre ursprüngliche Kalkulation zu knapp war, während der Beitrag in einem gut gefüllten Altbestand stehen bleibt.

Wie § 203 VVG eine Anpassung auslöst

Nach § 203 VVG vergleicht der Versicherer regelmäßig die kalkulierten mit den tatsächlich erforderlichen Leistungen und die kalkulierten mit den beobachteten Sterbewahrscheinlichkeiten. Diese Prüfung erfolgt getrennt für einzelne Tarife und innerhalb eines Tarifs für verschiedene Gruppen von Versicherten. Überschreitet die Abweichung den festgelegten Schwellenwert, wird der Tarif mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu kalkuliert.

Daraus folgt, dass eine Anpassung nicht alle Versicherten eines Tarifs gleich treffen muss. Für Kinder kann der Beitrag anders angepasst werden als für Erwachsene. Eine Neukalkulation kann zudem veränderte Rechnungsgrundlagen wie einen niedrigeren Rechnungszins berücksichtigen, was sich je nach Alter unterschiedlich auswirkt. Ein einzelner Neugeschäftsbeitrag für Eintrittsalter 27 bildet nur einen Punkt aus diesem Gefüge ab.

Bestandsanpassung: ein Durchschnitt über viele Verträge

Die Bestandsanpassung ist die Größe, die Gesellschaften häufig für einen Stichtag mitteilen. Die Debeka nennt für ihre Beamtentarife zum 1.1.2027 eine durchschnittliche Anpassung von 10,4 % (Quelle: Information der Gesellschaft an Vermittler, Oktober 2026). Das ist ein Mittelwert über viele Tarife, Altersgruppen und Verträge. Im Einzelfall kann die Anpassung deutlich darüber oder darunter liegen.

Zwei Zahlen, die nicht zusammengehören

Im Herbst 2026 stehen zwei Werte im Raum, die sich gut als Anschauung eignen: 0,0 % für den Neugeschäftsbeitrag der Allianz und 10,4 % als durchschnittliche Bestandsanpassung der Debeka. Wer beide nebeneinanderstellt, könnte meinen, die Allianz sei 2027 günstiger als die Debeka. Diesen Schluss geben die Zahlen nicht her.

Der Allianz-Wert sagt, was ein bestimmter Neukunde 2027 im Vergleich zu einem Neukunden 2026 zahlt. Über die Allianz-Bestandskunden sagt er nichts. Der Debeka-Wert beschreibt, wie sich bestehende Beamtenverträge im Mittel verändern. Was ein neuer Debeka-Kunde 2027 zahlt, lässt sich daraus nicht ablesen, und eine Neugeschäftsreihe der Debeka liegt uns nicht vor. Die beiden Zahlen messen verschiedene Dinge bei verschiedenen Gesellschaften, ein Vergleich zwischen ihnen wäre irreführend.

Die Grafik auf dieser Seite stellt Neugeschäft und Bestand deshalb in getrennten Gruppen dar. Innerhalb einer Gruppe sind die Werte vergleichbar, zwischen den Gruppen nicht.

Was das für Ihren Vertrag bedeutet

Für Ihren eigenen Vertrag ist keine der veröffentlichten Durchschnitts- oder Neukundenzahlen maßgeblich. Entscheidend ist das Anschreiben Ihres Versicherers, das den neuen Beitrag je Baustein ausweist. Erst damit können Sie sinnvoll prüfen, ob ein interner Wechsel nach § 204 VVG, ein anderer Selbstbehalt, eine Anpassung an den Beihilfebemessungssatz oder ein Beitragsentlastungstarif helfen kann.

Der Neugeschäftsbeitrag Ihrer Gesellschaft verrät immerhin, ob die aktuelle Tarifgeneration gerade ruhig kalkuliert ist. Was ein Wechsel dorthin für Sie bedeutet, zeigt aber nur ein Angebot, das Ihr ursprüngliches Eintrittsalter und Ihre angerechneten Alterungsrückstellungen berücksichtigt. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter, nur weil dessen Neukundenpreis stabil ist, geht dagegen meist zu Lasten der Rückstellungen und erfordert eine neue Gesundheitsprüfung.

Weiterführende Seiten

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Neugeschäftsbeitrag zeigt den Preis für einen neuen Kunden mit festem Profil, nicht die Entwicklung laufender Verträge.
  • Der Beitrag im Bestand hängt vom Eintrittsalter bei Vertragsbeginn, der Tarifgeneration und allen bisherigen Anpassungen ab.
  • Eine Bestandsanpassung ist ein Durchschnitt, der einzelne Verträge stärker oder schwächer trifft.
  • Allianz im Neugeschäft (0,0 %) und Debeka im Bestand (10,4 %) messen Verschiedenes und taugen nicht für einen Vergleich.
  • Maßgeblich für Sie ist allein der neue Beitrag je Baustein in Ihrem Anschreiben.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Neugeschäftsbeitrag und Bestandsbeitrag?+

Der Neugeschäftsbeitrag ist der Preis für einen neuen Vertrag mit festgelegtem Eintrittsalter und Tarif. Der Bestandsbeitrag ist das, was ein bereits versicherter Kunde aktuell zahlt, geprägt von seinem damaligen Eintrittsalter und allen Anpassungen seit Vertragsbeginn.

Kann der Neugeschäftsbeitrag gleich bleiben, während mein Beitrag steigt?+

Ja. Anpassungen werden für einzelne Tarife und Gruppen von Versicherten getrennt geprüft. Ihr Vertrag kann zu einer älteren Tarifgeneration oder einer anderen Gruppe gehören, deren Kalkulation 2027 neu festgelegt wird, während der Preis für Neukunden unverändert bleibt.

Und kann es auch umgekehrt sein?+

Auch das ist möglich. Eine neue Tarifgeneration kann für Neukunden teurer werden, während ein älterer Tarif mit ausreichend kalkulierten Reserven zum selben Stichtag nicht angepasst wird.

Warum ist die Debeka-Zahl nicht mit der Allianz-Zahl vergleichbar?+

Die 10,4 % der Debeka sind eine durchschnittliche Anpassung bestehender Beamtenverträge zum 1.1.2027. Der Allianz-Wert beschreibt den Beitrag eines neuen Kunden mit Eintrittsalter 27 in einer Kombination. Es handelt sich um zwei verschiedene Messgrößen bei zwei verschiedenen Gesellschaften.

Welche Rolle spielt das Eintrittsalter für meinen Beitrag?+

Eine große. Der Beitrag wird mit dem Alter bei Vertragsbeginn kalkuliert und bleibt an dieses Alter gebunden. Je früher Sie eingestiegen sind, desto länger wurden Alterungsrückstellungen aufgebaut und desto günstiger ist der Beitrag im Vergleich zu einem späteren Einstieg.

Was ist eine Tarifgeneration?+

Versicherer legen ihre Tarife von Zeit zu Zeit neu auf und schließen ältere Fassungen für Neukunden. Jede Generation hat ihre eigene Kalkulation und ihren eigenen Versichertenbestand, deshalb können Anpassungen je Generation sehr verschieden ausfallen.

Wo finde ich meine persönliche Bestandsanpassung?+

In dem Schreiben, das Ihr Versicherer vor dem Stichtag verschickt. Es nennt den bisherigen und den neuen Beitrag je Tarifbaustein sowie die Gründe der Anpassung. Bewahren Sie es auf, es ist auch die Grundlage für eine spätere Wechselprüfung.