Baustein eins: die Beihilfe
Ihr Dienstherr trägt über die Beihilfe einen prozentualen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen. Für aktive Beamte sind das in der Regel 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind meist 70 Prozent, für Versorgungsempfänger üblicherweise ebenfalls 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten in der Regel 70 Prozent, Kinder 80 Prozent.
Die Beihilfe ist keine Versicherung. Sie ist eine Fürsorgeleistung und erstattet nach Vorlage der Rechnung. Was die Beihilfeverordnung nicht als beihilfefähig ansieht oder deckelt, bleibt vollständig bei Ihnen.
Baustein zwei: der Restkostentarif
Den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, sichern die meisten Beamten über einen beihilfekonformen Tarif in der privaten Krankenversicherung ab. Diese Tarife sind auf den Bemessungssatz zugeschnitten, ein 50-Prozent-Tarif ergänzt also eine 50-prozentige Beihilfe. Weil nur die Hälfte des Risikos versichert wird, liegt der Beitrag deutlich unter dem einer Vollversicherung.
Entscheidend ist die Passung. Steigt Ihr Bemessungssatz durch das zweite Kind oder den Ruhestand, muss der Tarifanteil sinken. Bleibt der Tarif unverändert, zahlen Sie für Leistungen, die Ihr Dienstherr bereits trägt. Umgekehrt entsteht eine Lücke, wenn der Tarif zu klein gewählt ist.
Die Alternative: freiwillig gesetzlich versichert
Als Beamter können Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Den Beitrag zahlen Sie dann in der Regel allein, denn einen Arbeitgeberanteil gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Nur in den Ländern mit pauschaler Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Zuschuss zum GKV-Beitrag. Diese Wahl ist meist unwiderruflich und gilt für das gesamte Berufsleben.
- Klassische Beihilfe mit privatem Restkostentarif: geringer Beitrag, Leistung nach Tarif, Anpassung bei Statusänderungen nötig.
- Pauschale Beihilfe mit gesetzlicher Krankenversicherung: Beitrag an das Einkommen gekoppelt, Leistung nach Sozialrecht, Entscheidung dauerhaft.
- Freie Heilfürsorge: bei Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr während der aktiven Dienstzeit, danach greift die Beihilfe.
Was im Ruhestand passiert
Mit dem Ruhestand steigt die Beihilfe in der Regel auf 70 Prozent, Ihr Anteil sinkt also. Gleichzeitig sinkt Ihr Einkommen auf die Versorgungsbezüge. Bei einem Höchstsatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und 1,79375 Prozent je Dienstjahr liegt die Versorgung in der Praxis meist unter diesem Wert. Ob der Beitrag dann tragfähig bleibt, hängt an den Alterungsrückstellungen aus den aktiven Jahren.
Die Frage lautet nicht, welcher Tarif heute am günstigsten ist, sondern welcher mit 67 noch trägt.
Die häufigsten Fehler
- Tarif nach Beitragshöhe statt nach Leistungsinhalt gewählt.
- Bemessungssatz nach Geburt eines Kindes oder im Ruhestand nicht angepasst.
- Wahlleistungen im Krankenhaus nicht mitversichert, obwohl die Beihilfe sie anteilig trägt.
- Anwartschaft bei freier Heilfürsorge nicht abgeschlossen und dadurch später eine erneute Gesundheitsprüfung.
- Beamte sind über zwei Bausteine versichert: Beihilfe vom Dienstherrn und ein privater Restkostentarif.
- Der Tarifanteil muss immer zum aktuellen Bemessungssatz passen.
- Freiwillig gesetzlich ist möglich, den Beitrag tragen Sie ohne pauschale Beihilfe allein.
- Im Ruhestand steigt die Beihilfe meist auf 70 Prozent, das Einkommen sinkt gleichzeitig.
- Statusänderungen wie Geburt, Heirat oder Pensionierung immer im gleichen Schritt melden und den Tarif anpassen.
Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?
In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Müssen Beamte sich privat krankenversichern?+
Eine Pflicht besteht nicht. Es besteht aber eine Krankenversicherungspflicht. Wirtschaftlich ist die Kombination aus Beihilfe und privatem Restkostentarif für die meisten Beamten die günstigere Variante, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitgeberanteil fehlt.
Wie hoch ist die Beihilfe?+
Für aktive Beamte in der Regel 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind meist 70 Prozent, für Versorgungsempfänger üblicherweise 70 Prozent, für Kinder 80 Prozent.
Was ist ein beihilfekonformer Tarif?+
Ein Tarif, der genau den Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 Prozent Beihilfe also ein 50-Prozent-Tarif.
Kann ich als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?+
Ja, freiwillig. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie den Beitrag allein. In Ländern mit pauschaler Beihilfe gibt es einen Zuschuss, die Wahl ist dann in der Regel unwiderruflich.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung im Ruhestand?+
Der Bemessungssatz steigt in der Regel auf 70 Prozent, der versicherte Anteil sinkt entsprechend. Der Beitrag läuft weiter und hängt von den aufgebauten Alterungsrückstellungen ab.



