Die Beamtenberater
Private Krankenversicherung

Beitragsanpassung 2027: Checkliste für Beamte in acht Schritten

Zwischen Herbst und Jahreswechsel landet bei vielen privat versicherten Beamten ein Schreiben ihres Krankenversicherers im Briefkasten. Zum 1.1.2027 passen etliche Gesellschaften ihre Tarife an, und die Spanne ist groß. Statt sich nur über die neue Zahl zu ärgern, lohnt es sich, das Schreiben systematisch durchzugehen. Die folgende Checkliste führt Sie in acht Schritten von der ersten Durchsicht bis zur Entscheidung, ob Sie an Ihrem Vertrag etwas ändern sollten.

Von Jens Kempf25. Oktober 20267 Min Lesezeit

Redaktionell geprüft und freigegeben durch Jens Kempf. Bei der Texterstellung nutzen wir teilweise KI-Werkzeuge. Mehr zur KI-Transparenz

Beitragsanpassung 2027: Checkliste für Beamte in acht Schritten

Symbolbild, digital gestaltet.

Veränderung 2026 auf 2027

Neugeschäft und Bestand sind nicht direkt vergleichbar.

Neugeschäftsbeitrag (Neukunden)

Monatsbeitrag für einen neu eintretenden Beamten, Mann, Eintrittsalter 27, je Tarifkombination

Allianz: unverändertAllianzunverändertottonova: unverändertottonovaunverändertLVM: +0,2 %LVM+0,2 %uniVersa: +5,1 %uniVersa+5,1 %R+V: +8,5 %R+V+8,5 %Barmenia: +8,9 %Barmenia+8,9 %DBV (VisB 50T-U): +12,6 %DBV (VisB 50T-U)+12,6 %DBV (BS 50T-U): +17,3 %DBV (BS 50T-U)+17,3 %

Bestandsanpassung zum 1.1.2027 (bestehende Verträge)

Durchschnittliche Anpassung der Beamtentarife laut Gesellschaft

Debeka: +10,4 %Debeka+10,4 %ARAG: ca. +8 %ARAGca. +8 %

Neue Tarife, Beiträge stabil

Angaben der Gesellschaften ohne Prozentwert

  • LKH: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
  • Hanse Merkur: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
  • INTER: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
Quelle Neugeschäft: psponline Beitragshistorie, iwv Gesundheit & Vorsorge GmbH & Co. KG, Abruf 22.10.2026Quelle Bestandsanpassung und neue Tarife: Information der Gesellschaft an Vermittler, Oktober 2026

Zur Einordnung: die Lage zum 1.1.2027

Die Bewegungen zum Jahreswechsel fallen sehr unterschiedlich aus. Im Neugeschäft bleiben Allianz und ottonova in den gemessenen Kombinationen unverändert, während die DBV-Kombination mit BS 50T-U um +17,3 % steigt. Diese Werte gelten für einen neuen Beamten mit Eintrittsalter 27 (Quelle: psponline Beitragshistorie, iwv Gesundheit & Vorsorge GmbH & Co. KG, Abruf 22.10.2026). Im Bestand nennt die Debeka eine durchschnittliche Anpassung ihrer Beamtentarife von 10,4 %, die ARAG von ca. 8 % (Quelle: Information der Gesellschaft an Vermittler, Oktober 2026). Beide Arten von Werten zeigen nur die Richtung. Was für Sie gilt, steht in Ihrem Schreiben.

Schritt 1: Das Anschreiben rechtzeitig prüfen

Eine Beitragsanpassung nach § 203 VVG wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung an Sie folgt. Für eine Anpassung zum 1. Januar kommen die Schreiben deshalb spätestens im November. Legen Sie den Brief nicht bis nach den Feiertagen beiseite. Je früher Sie ihn lesen, desto mehr Zeit bleibt für Rückfragen und für einen möglichen Tarifwechsel, bevor der neue Beitrag zum ersten Mal abgebucht wird.

Achten Sie auch darauf, ob das Schreiben die maßgeblichen Gründe für die Anpassung nennt. Das Gesetz verlangt diese Begründung. Fehlt sie oder bleibt sie rein formelhaft, kann eine Nachfrage beim Versicherer oder eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Schritt 2: Betroffene Bausteine feststellen

Ein Beamtenvertrag besteht fast immer aus mehreren Tarifen: einem ambulanten, einem stationären und einem Zahnbaustein, oft ergänzt um eine Beihilfeergänzung, ein Krankenhaustagegeld und die Pflegepflichtversicherung. Das Schreiben weist den alten und den neuen Beitrag für jeden Baustein getrennt aus. Notieren Sie, welche Bausteine steigen und welche gleich bleiben. Häufig betrifft eine Anpassung nur einen Teil des Vertrags, und genau dort setzen die nächsten Schritte an.

Sehen Sie auch nach, ob die Pflegepflichtversicherung betroffen ist. Ihre Leistungen sind gesetzlich vorgegeben, ein interner Tarifwechsel spielt dort kaum eine Rolle.

Schritt 3: Den Beihilfebemessungssatz abgleichen

Als Beamter versichern Sie nur den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Dieser Anteil ändert sich im Laufe des Berufslebens, etwa wenn ein zweites Kind berücksichtigt wird, ein Kind aus dem Familienzuschlag herausfällt oder Sie in den Ruhestand gehen. Die Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern.

Vergleichen Sie den Anteil, der in Ihrem Versicherungsschein steht, mit Ihrem aktuellen Beihilfebemessungssatz. Ist Ihr Vertrag höher versichert als nötig, zahlen Sie für einen Teil, den die Beihilfe bereits trägt. Ist er niedriger, entsteht eine Lücke. Eine Anpassung an den richtigen Satz ist meist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich, wenn Sie sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Änderung der Beihilfe beantragen.

Schritt 4: Den Selbstbehalt durchrechnen

Ein höherer Selbstbehalt senkt den laufenden Beitrag, verschiebt aber Kosten in den Krankheitsfall. Ob sich das lohnt, ist eine überschaubare Rechnung: Stellen Sie die jährliche Ersparnis beim Beitrag dem zusätzlichen Betrag gegenüber, den Sie in einem Jahr mit Arztrechnungen selbst tragen würden. Liegt die Ersparnis nahe am zusätzlichen Eigenanteil, ist der Tausch wenig attraktiv. Ist sie deutlich höher und haben Sie ein finanzielles Polster, kann der höhere Selbstbehalt sinnvoll sein.

Bei Beamten bezieht sich ein Selbstbehalt nur auf den privat versicherten Anteil und spielt mit der Beihilfe zusammen. Fragen Sie Ihren Versicherer, wie der Selbstbehalt in Ihrem Tarif berechnet wird und ob eine spätere Absenkung wieder möglich ist. Eine Absenkung ist eine Mehrleistung und kann eine Gesundheitsprüfung auslösen.

Schritt 5: Einen internen Tarifwechsel anfragen

§ 204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihrer Gesellschaft in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ihre Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet, die erworbenen Rechte bleiben erhalten. Bitten Sie Ihren Versicherer schriftlich um eine Übersicht der Beamtentarife, in die Sie wechseln können, jeweils mit neuem Beitrag und den Leistungsunterschieden zu Ihrem jetzigen Tarif.

Vergleichen Sie Leistung für Leistung, bevor Sie zustimmen. Ein niedriger Beitrag kann mit Einschränkungen bei Zahnersatz, Hilfsmitteln, Psychotherapie oder der Unterbringung im Krankenhaus erkauft sein. Bietet der Zieltarif dagegen mehr als Ihr bisheriger, darf der Versicherer für die Mehrleistung Gesundheitsfragen stellen und einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen. Das Vorgehen im Einzelnen beschreiben wir im Artikel zum Tarifwechsel nach der Beitragsanpassung.

Schritt 6: Beitragsentlastung prüfen

Ein Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag ab einem vereinbarten Alter, meist mit Beginn des Ruhestands. Dafür zahlen Sie während der aktiven Dienstzeit einen zusätzlichen Beitrag. Gerade weil Anpassungen immer wiederkehren, kann ein solcher Baustein die Belastung im Alter planbarer machen. Je früher Sie ihn abschließen, desto günstiger ist er in der Regel. Fragen Sie, ob Ihr Versicherer einen passenden Baustein für Beamte anbietet und ob dafür Gesundheitsfragen gestellt werden.

Schritt 7: Die steuerliche Seite kennen

Beiträge zur privaten Krankenversicherung, die auf die Basisabsicherung entfallen, können Sie als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das gilt auch für die Pflegepflichtversicherung. Anteile für Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer gehören nicht zur Basisabsicherung und wirken sich steuerlich meist kaum aus. Welcher Teil Ihres Beitrags auf die Basisabsicherung entfällt, bescheinigt Ihnen Ihr Versicherer, in der Regel übermittelt er die Werte auch direkt an das Finanzamt.

Für die Entscheidung über Selbstbehalt oder Tarifwechsel ist das ein Nebenaspekt, sollte aber nicht ganz fehlen: Ein höherer Selbstbehalt senkt auch den absetzbaren Beitrag, und selbst getragene Krankheitskosten werden steuerlich anders behandelt. Lassen Sie die Wirkung im Zweifel von einer Steuerberatung einschätzen.

Schritt 8: Entscheiden, wann Beratung sinnvoll ist

Viele Fragen lassen sich direkt mit dem Versicherer klären. Unabhängige Beratung lohnt sich vor allem dann, wenn die Anpassung deutlich ausfällt, mehrere Bausteine betroffen sind, Ihr Beihilfeanteil sich bald ändert oder Ihnen ein Wechsel in einen neuen Tarif angeboten wird, dessen Leistungen Sie nicht sicher einschätzen können. Eine Beratung sollte die Leistungen beider Tarife gegenüberstellen, nicht nur die Beiträge.

Skeptisch sollten Sie bei dem schnellen Rat sein, die Gesellschaft zu wechseln. Ein neuer Versicherer verlangt eine vollständige Gesundheitsprüfung nach Ihrem heutigen Zustand, und von Ihren Alterungsrückstellungen geht höchstens ein Teil mit. Für Beamte, die schon länger versichert sind, ist der Weg über den internen Tarifwechsel deshalb fast immer die erste Prüfung.

Die Checkliste im Überblick

  • Anschreiben sofort lesen und das Datum der Wirksamkeit notieren
  • Alten und neuen Beitrag je Baustein gegenüberstellen
  • Versicherten Anteil mit dem aktuellen Beihilfebemessungssatz abgleichen
  • Ersparnis und Mehrkosten eines höheren Selbstbehalts für ein Jahr ausrechnen
  • Übersicht gleichartiger Tarife nach § 204 VVG schriftlich anfordern
  • Beitragsentlastung für den Ruhestand anfragen
  • Steuerliche Bescheinigung zur Basisabsicherung im Blick behalten
  • Vor einem Gesellschaftswechsel unabhängig beraten lassen

Weiterführende Seiten

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Schreiben zur Anpassung zum 1.1.2027 kommt spätestens im November und sollte sofort geprüft werden.
  • Entscheidend ist der Beitrag je Baustein, nicht nur die Gesamtsumme.
  • Ein falsch eingestellter Beihilfeanteil kostet Geld oder hinterlässt eine Lücke.
  • Selbstbehalt, interner Tarifwechsel nach § 204 VVG und Beitragsentlastung sind die wichtigsten Hebel im laufenden Vertrag.
  • Beiträge zur Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Wann bekomme ich das Schreiben zur Beitragsanpassung 2027?+

Eine Anpassung zum 1. Januar muss Ihnen spätestens im November mitgeteilt werden, weil sie nach § 203 VVG erst zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam wird. Manche Gesellschaften verschicken die Schreiben bereits im Oktober.

Muss ich auf das Anschreiben reagieren?+

Nein, die Anpassung gilt auch ohne Ihre Antwort. Reagieren sollten Sie, wenn Sie einen Tarifwechsel, einen anderen Selbstbehalt oder eine Korrektur Ihres Beihilfeanteils wünschen. Dafür ist der Zeitraum vor dem Stichtag am günstigsten.

Kann ich meinen Selbstbehalt später wieder senken?+

Das ist möglich, gilt aber als Mehrleistung. Der Versicherer darf dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und bei Vorerkrankungen einen Zuschlag oder Ausschluss vereinbaren. Überlegen Sie eine Erhöhung deshalb gut.

Sind meine PKV-Beiträge als Beamter steuerlich absetzbar?+

Der Teil, der auf die Basisabsicherung entfällt, zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und mindert die Steuerlast. Komfortleistungen gehören nicht dazu. Ihr Versicherer bescheinigt den maßgeblichen Anteil, Einzelheiten klärt eine Steuerberatung.

Was bringt ein Tarifwechsel nach § 204 VVG konkret?+

Sie können innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif wechseln, der günstiger sein kann, ohne Ihre Alterungsrückstellungen zu verlieren. Ob er Ihnen wirklich etwas bringt, zeigt erst der Vergleich von Beitrag und Leistungen.

Wann sollte ich mich beraten lassen?+

Wenn die Anpassung hoch ist, Sie mehrere Optionen gleichzeitig abwägen müssen, sich Ihre Beihilfe bald ändert oder Ihnen ein Angebot vorliegt, dessen Leistungsunterschiede Sie nicht beurteilen können. Eine gute Beratung vergleicht Leistungen und nicht nur Beiträge.

Hilft eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht?+

Eine Beitragserhöhung gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Wirksam wird die Kündigung aber nur, wenn Sie eine neue Krankenversicherung nachweisen. Für Beamte heißt das: neuer Vertrag, neue Gesundheitsprüfung und meist Verlust von Alterungsrückstellungen. In den meisten Fällen ist das keine gute Lösung.