Veränderung 2026 auf 2027
Neugeschäft und Bestand sind nicht direkt vergleichbar.
Neugeschäftsbeitrag (Neukunden)
Monatsbeitrag für einen neu eintretenden Beamten, Mann, Eintrittsalter 27, je Tarifkombination
Bestandsanpassung zum 1.1.2027 (bestehende Verträge)
Durchschnittliche Anpassung der Beamtentarife laut Gesellschaft
Neue Tarife, Beiträge stabil
Angaben der Gesellschaften ohne Prozentwert
- LKH: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
- Hanse Merkur: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
- INTER: Neue Beamtentarife, die Beiträge bleiben stabil.
Warum der Jahreswechsel ein guter Zeitpunkt ist
Zwischen dem Eingang des Schreibens und dem Stichtag liegen meist einige Wochen. In dieser Zeit kennen Sie Ihren künftigen Beitrag je Baustein und können ihn mit den Alternativen vergleichen, die Ihre Gesellschaft heute anbietet. Beantragen lässt sich ein Wechsel zwar auch später, denn das Recht aus § 204 VVG ist an keine Anpassung gebunden. Die Anpassung liefert aber einen klaren Maßstab, und je früher ein sinnvoller Wechsel greift, desto eher wirkt die Entlastung.
Die Ausgangslage 2027 ist uneinheitlich. Laut Information der Gesellschaft an Vermittler, Oktober 2026 passt die Debeka ihre Beamtentarife im Bestand im Mittel um 10,4 % an, die ARAG um ca. 8 %. LKH, Hanse Merkur und INTER führen neue Beamtentarife ein und bezeichnen deren Beiträge als stabil. Gerade dort, wo eine Gesellschaft neue Tarife auflegt, stellt sich für Bestandskunden die Frage, ob ein Wechsel in die neue Generation sinnvoll ist.
Was der interne Wechsel leistet und was nicht
Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibt Ihr Vertrag bei derselben Gesellschaft, er wird lediglich in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz umgestellt. Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet, und für den bisherigen Leistungsumfang bleibt Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn maßgeblich. Das unterscheidet diesen Schritt grundlegend vom Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Der Wechsel macht eine Anpassung nicht rückgängig. Auch der Zieltarif unterliegt § 203 VVG und kann in Zukunft angepasst werden. Er kann aber den Ausgangspunkt verschieben: auf einen Tarif mit anderer Kalkulation, anderem Selbstbehalt oder anderem Leistungsumfang. Dass der neue Beitrag dauerhaft niedriger bleibt, kann niemand zusagen.
Mögliche Zieltarife innerhalb Ihrer Gesellschaft
- Die aktuelle Tarifgeneration für Beamte, wenn Sie in einem älteren, für Neukunden geschlossenen Tarif versichert sind
- Ein neuer Beamtentarif, wie ihn LKH, Hanse Merkur und INTER für 2027 angekündigt haben
- Derselbe Tarif oder eine Variante davon mit höherem Selbstbehalt
- Ein Tarif mit schlankerem Leistungsumfang, etwa bei der Unterbringung im Krankenhaus
Welche Tarife für Sie offenstehen, hängt von Ihrer Gesellschaft ab. Einen Anspruch haben Sie auf alle Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz, auch auf solche, die für Neukunden geschlossen sind. Aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Unisex-Tarif dürfen Sie jedoch nicht zurück in einen älteren Bisex-Tarif wechseln. In die andere Richtung, von Bisex nach Unisex, ist der Wechsel möglich.
Auch Kunden von Gesellschaften, deren Neugeschäftsbeitrag 2027 stabil bleibt, sollten einen Blick riskieren. Bei der Allianz verändert sich der Beitrag der gemessenen Kombination für neue Beamte mit Eintrittsalter 27 um 0,0 %, bei ottonova um 0,0 % (Quelle: psponline Beitragshistorie, iwv Gesundheit & Vorsorge GmbH & Co. KG, Abruf 22.10.2026). Ob Bestandskunden dieser Gesellschaften in einer anderen Generation versichert sind, die stärker angepasst wird, und ob ein Wechsel in den aktuellen Tarif für sie günstiger wäre, zeigt nur ein individuelles Angebot.
So gehen Sie vor
- Schreiben auswerten: Notieren Sie für jeden Baustein den bisherigen und den künftigen Beitrag.
- Anfrage stellen: Bitten Sie Ihre Gesellschaft um eine Aufstellung aller Beamtentarife, in die Sie wechseln können, mit dem Beitrag ab dem 1.1.2027.
- Leistungen gegenüberstellen: Lassen Sie sich die Unterschiede zum bisherigen Tarif schriftlich erläutern, nicht nur den Beitrag.
- Mehrleistungen erkennen: Klären Sie, für welche Leistungen Gesundheitsfragen gestellt werden.
- Beihilfekonformität sichern: Achten Sie darauf, dass der Zieltarif auf Ihren Beihilfebemessungssatz abgestimmt bleibt.
- Zusatzbausteine prüfen: Klären Sie, ob Beitragsentlastung, Krankenhaustagegeld und Pflegezusatz im neuen Tarif erhalten bleiben.
- Erst nach Prüfung zustimmen: Unterschreiben Sie den Wechselantrag erst, wenn alle Punkte geklärt sind.
Stellen Sie die Anfrage schriftlich, damit Sie Inhalt und Zeitpunkt später belegen können. Fragen Sie außerdem nach, ab welchem Termin der Wechsel wirksam würde und bis wann Ihr Antrag dafür vorliegen muss.
Mehrleistungen und Gesundheitsprüfung
Bietet der Zieltarif in einem Punkt mehr als Ihr bisheriger, darf der Versicherer für diese Mehrleistung Gesundheitsfragen stellen. Je nach Ergebnis kann er einen angemessenen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie einem Ausschluss genau dieser Mehrleistung zustimmen. Für alles, was Ihr bisheriger Tarif schon abdeckt, findet keine neue Prüfung statt.
Bei neuen Tarifgenerationen kommen Mehrleistungen vor, etwa bei Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie oder digitalen Angeboten. Wägen Sie ab, ob Ihnen eine solche Mehrleistung den möglichen Zuschlag wert ist oder ob ein Ausschluss die bessere Wahl ist.
Typische Fallstricke
- Leistungsabbau übersehen: Ein günstigerer Tarif kann bei Zahnersatz, Hilfsmitteln oder Heilpraktikerleistungen weniger erstatten.
- Selbstbehalt unterschätzen: Ein höherer Eigenanteil spart nur, wenn Sie ihn im Krankheitsfall auch tragen können.
- Beihilfeabstimmung verlieren: Ein Tarif für Angestellte passt nicht zum Versicherungsbedarf eines beihilfeberechtigten Beamten.
- Rückweg verbauen: Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif lässt sich nicht in einen Bisex-Tarif zurückdrehen.
- Alte Zuschläge vergessen: Ein bei Vertragsbeginn vereinbarter Risikozuschlag kann im neuen Tarif weiter gelten.
- Nur auf den Beitrag schauen: Ein Angebot ohne Leistungsvergleich ist keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung.
Interner Wechsel oder neue Gesellschaft?
Wer eine kräftige Erhöhung erhält, denkt schnell an einen Anbieterwechsel. Für Beamte, die schon länger versichert sind, spricht meist wenig dafür. Die neue Gesellschaft prüft Ihren heutigen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Von den Alterungsrückstellungen geht höchstens ein Teil mit, bei älteren Verträgen unter Umständen gar nichts. Was ein Anbieterwechsel im Einzelnen bedeutet, beschreiben wir im Ratgeber zum Wechsel des PKV-Anbieters als Beamter.
Der interne Wechsel ist deshalb in aller Regel die erste Prüfung. Erst wenn sich innerhalb Ihrer Gesellschaft keine sinnvolle Option findet und Sie jung und gesund sind, kann ein Vergleich mit anderen Anbietern ergänzend sinnvoll werden. Unabhängig davon lohnt es sich, parallel den Beihilfebemessungssatz und eine mögliche Beitragsentlastung für den Ruhestand zu prüfen.
Weiterführende Seiten
- Der interne Tarifwechsel ist ein dauerhaftes Recht, die Beitragsanpassung 2027 liefert aber einen guten Anlass und Maßstab.
- Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet, Gesundheitsfragen gibt es nur für Mehrleistungen.
- Neue Beamtentarife wie bei LKH, Hanse Merkur und INTER können für deren Bestandskunden ein Zieltarif sein.
- Ein günstigerer Beitrag ist nur dann ein Gewinn, wenn Leistungen und Beihilfeabstimmung stimmen.
- Ein Wechsel der Gesellschaft ist für länger Versicherte meist die schlechtere Wahl.
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Häufige Fragen
Kann ich nur nach einer Beitragsanpassung den Tarif wechseln?+
Nein. Das Recht aus § 204 VVG besteht jederzeit und unabhängig von einer Anpassung. Die Ankündigung zum 1.1.2027 ist lediglich ein guter Anlass, weil Sie den künftigen Beitrag kennen und Alternativen direkt daneben legen können.
Bis wann muss ich den Wechsel beantragen, damit er zum 1.1.2027 gilt?+
Einen festen Termin dafür nennt § 204 VVG nicht. Klären Sie mit Ihrer Gesellschaft, zu welchem Zeitpunkt ein Wechsel möglich ist und bis wann der Antrag vorliegen muss. Je früher Sie anfragen, desto eher lässt sich der Wechsel zum Stichtag umsetzen.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Alterungsrückstellungen?+
Nein, sie werden im neuen Tarif angerechnet. Genau darin liegt der Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer, bei dem höchstens ein Teil der Rückstellungen übertragen wird.
Muss ich für den Tarifwechsel Gesundheitsfragen beantworten?+
Nur für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Für den bisher versicherten Umfang gilt Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Wollen Sie keine Prüfung, können Sie die Mehrleistung ausschließen lassen.
Lohnt der Wechsel in einen neuen Beamtentarif bei LKH, Hanse Merkur oder INTER?+
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Die Gesellschaften bezeichnen die Beiträge ihrer neuen Beamtentarife als stabil, konkrete Werte liegen uns nicht vor. Ein Angebot mit Ihrem Beitrag und einer Gegenüberstellung der Leistungen schafft Klarheit.
Ich bin Allianz-Kunde und der Neukundenbeitrag bleibt gleich. Soll ich trotzdem prüfen?+
Ja, wenn Ihr eigenes Anschreiben eine Erhöhung ausweist. Der stabile Beitrag gilt für neue Kunden in einer bestimmten Kombination. Ob ein Wechsel in die aktuelle Generation Ihnen hilft, zeigt nur ein Angebot für Ihren Vertrag.
Kann mein Versicherer den Tarifwechsel ablehnen?+
Den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz kann er nicht grundsätzlich verweigern. Er darf aber für Mehrleistungen Bedingungen stellen. Aus einem Unisex-Tarif ist der Wechsel in einen Bisex-Tarif ausgeschlossen.


