Pflicht: Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Nach § 193 Abs. 3 VVG muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankheitskostenversicherung haben, die mindestens ambulante und stationäre Behandlung abdeckt. Für Beamte gibt es zwei Wege: Beihilfe plus privater Restkostentarif oder freiwillige gesetzliche Versicherung. Wer privat versichert und beihilfeberechtigt ist, muss nach § 23 Abs. 3 SGB XI zusätzlich eine beihilfekonforme private Pflegeversicherung abschließen.
Die Entscheidung zwischen beiden Wegen ist die folgenreichste des ganzen Berufslebens, weil ein späterer Wechsel schwierig ist. Wie Beihilfe und PKV zusammenspielen, was sie nach Alter kosten und wann die gesetzliche Kasse die bessere Wahl ist, zeigt unsere ausführliche Seite zur PKV für Beamte.
Dringend: Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört für junge Beamte an die erste Stelle nach der Krankenversicherung. Anwärter und Beamte auf Probe haben ohne Dienstunfall in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt, weil § 4 BeamtVG eine Dienstzeit von fünf Jahren verlangt. Ihnen droht die Entlassung mit Nachversicherung in der Rentenversicherung. Beamte auf Lebenszeit erhalten mindestens 35 Prozent ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge. Wie groß die Lücke konkret ist, rechnen wir im Beitrag zur Frage vor, ob eine DU-Versicherung sinnvoll ist.
Die Diensthaftpflicht ist das zweite dringende Thema. Nach § 75 BBG und § 48 BeamtStG müssen Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzen, dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Dabei geht es nicht nur um verschuldete Unfälle mit dem Dienstwagen, sondern auch um Fehler im Verwaltungshandeln, verlorene Dienstschlüssel oder beschädigtes Gerät. Eine Diensthaftpflicht deckt die grobe Fahrlässigkeit ab. Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden muss ein Haftpflichtversicherer nach § 103 VVG nicht leisten. Lehrkräfte, Polizisten und Beamte mit Kassen- oder Vermögensverantwortung sollten besonders genau auf den Umfang achten, etwa auf Schlüsselverlust oder Vermögensschäden.
Sinnvoll: Rechtsschutz und Privathaftpflicht
Eine Rechtsschutzversicherung für Beamte sollte Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis vor dem Verwaltungsgericht abdecken, etwa um Beförderung, Beihilfe oder Versetzung. Achten Sie darauf, ob auch die Verteidigung in einem Disziplinarverfahren eingeschlossen ist und ab welchem Verfahrensstand. Viele Tarife leisten erst nach Wartezeiten, und bereits laufende Konflikte sind nicht versichert.
Die Privathaftpflicht ist für Beamte genauso wichtig wie für alle anderen. Sie greift bei Schäden im Alltag und ist günstig. Manche Versicherer bieten sie in Kombination mit der Diensthaftpflicht an. Das ist praktisch, solange beide Teile den nötigen Umfang haben. Wichtig ist die Abgrenzung: Die Privathaftpflicht schließt dienstliche Tätigkeiten in der Regel aus, die Diensthaftpflicht private Schäden. Wer nur einen der beiden Bausteine hat, sollte prüfen, ob etwa der Verlust eines Dienstschlüssels oder ein Schaden auf dem Weg zur Dienststelle tatsächlich versichert ist.
Situativ: Zahnzusatz, Anwartschaft, Pflegezusatz
- Zahnzusatz oder Beihilfeergänzung: sinnvoll, wenn Ihre Beihilfeverordnung Material, Labor oder Implantate kürzt oder Sie als Anwärter vom Zahnersatz ausgeschlossen sind.
- Anwartschaftsversicherung: wichtig für Heilfürsorgeberechtigte bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug, damit der spätere Wechsel in die Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung gelingt.
- Pflegezusatz: die Pflegepflichtversicherung zahlt Beihilfeberechtigten nach § 28 Abs. 2 SGB XI die Leistungen zur Hälfte, die Beihilfe den Rest der vorgesehenen Leistungen. Die tatsächlichen Pflegekosten können darüber liegen.
- Risikolebensversicherung: sinnvoll, wenn Partner oder Kinder von Ihrem Einkommen abhängen oder eine Immobilie finanziert wird.
- Hausrat und Wohngebäude: abhängig von Wohnsituation und Eigentum, nicht vom Beamtenstatus.
Für die meisten verzichtbar
Krankentagegeld brauchen aktive Beamte in der Regel nicht. Ihre Bezüge werden bei Krankheit fortgezahlt, genau das ist eine der Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Ausnahmen gibt es bei nennenswerten Nebeneinkünften oder für einen Ehepartner, der selbständig ist.
Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt nur, wenn ein Unfall die Ursache ist. Dienstunfähigkeit entsteht aber häufig durch Erkrankungen, etwa des Rückens oder der Psyche, für die eine Unfallversicherung nicht leistet. Wer nach einem Dienstunfall dienstunfähig wird, ist über die Unfallfürsorge des Dienstherrn zudem besser gestellt, beim Bund mit einem Unfallruhegehalt von mindestens 66,67 Prozent nach § 36 BeamtVG. Eine private Unfallversicherung kann Freizeitunfälle ergänzen, sie sollte aber nicht an die Stelle der DU-Absicherung treten.
Was der Dienstherr bereits absichert
Bevor Sie eine Police abschließen, lohnt der Blick auf die Leistungen, die Ihnen als Beamter ohnehin zustehen. Bei Krankheit zahlt der Dienstherr Ihre Bezüge weiter und erstattet über die Beihilfe einen festen Anteil der Kosten, beim Bund für aktive Beamte 50 Prozent. Im Alter erhalten Sie ein Ruhegehalt von bis zu 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge, und nach einem Dienstunfall greift die Unfallfürsorge. Hinterbliebene erhalten Witwen- oder Waisengeld und bleiben beihilfeberechtigt, das nennt § 2 BBhV ausdrücklich.
Daraus folgt, wo private Versicherungen ansetzen müssen: beim Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, bei der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der fünf Dienstjahre und bei der persönlichen Haftung, für die der Dienstherr Sie in Regress nehmen kann. Alles andere ist Ergänzung, nicht Grundausstattung. Wer seine Verträge so sortiert, spart häufig Beiträge für Policen, die Leistungen doppeln.
Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Für Beamte führt am Begriff der Dienstunfähigkeit kein Weg vorbei. Ob Sie in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, entscheidet der Dienstherr nach Beamtenrecht, nicht ein Versicherer nach seinen Bedingungen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung passt deshalb nur, wenn sie eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug kommt eine Klausel für die besondere Vollzugsdienstunfähigkeit hinzu. Prüfen Sie bestehende Verträge aus der Zeit vor der Verbeamtung genau, denn ältere BU-Verträge enthalten diese Klausel nicht immer.
So prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge
- Alle Policen mit Beitrag, Versicherungssumme und Beginn in einer Liste sammeln.
- Für jede Police notieren, welches Risiko sie trägt und ob der Dienstherr dieses Risiko schon abdeckt.
- Doppelte Absicherungen wie Krankentagegeld neben fortgezahlten Bezügen markieren.
- Lücken markieren: fehlende DU-Klausel, fehlende Diensthaftpflicht, Restkostentarif mit falschem Prozentsatz.
- Kündigungsfristen prüfen und neue Verträge abschließen, bevor alte enden.
- Die Liste bei jedem Statuswechsel, jeder Geburt und vor dem Ruhestand erneut durchgehen.
Familie: Partner und Kinder mitdenken
Mit Heirat und Kindern verschiebt sich die Rangfolge. Ehegatten sind beim Bund nach § 6 Abs. 2 BBhV nur berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr 20.000 Euro nicht übersteigt. Dann erhalten sie Beihilfe mit 70 Prozent, Kinder mit 80 Prozent. Neugeborene können Sie nach § 198 VVG ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten privat mitversichern, wenn Sie das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend anmelden. Mit zwei Kindern steigt Ihr eigener Bemessungssatz beim Bund auf 70 Prozent, und Ihr Restkostentarif sollte im selben Schritt sinken. Eine Risikolebensversicherung und eine ausreichend hohe DU-Rente werden mit Familie wichtiger, weil mehr Menschen von Ihrem Einkommen abhängen.
Reihenfolge nach Laufbahnphase
- Vorbereitungsdienst: Krankenversicherung mit Öffnungsaktion entscheiden, Dienstunfähigkeit mit echter Klausel abschließen, Diensthaftpflicht und Privathaftpflicht. Bei Heilfürsorge zusätzlich Anwartschaft.
- Probezeit: Tarif bei Übernahme umstellen, DU-Rente an die neuen Bezüge anpassen, Rechtsschutz mit Dienstrecht prüfen.
- Lebenszeit mit Familie: Beihilfesatz nach Kindern anpassen, Risikoleben bei Finanzierung, Zahnzusatz oder Beihilfeergänzung bei Bedarf.
- Ab Mitte fünfzig: Beitragsentlastung in der PKV prüfen, DU-Versicherung bei hoher Versorgung zurückfahren, Pflegezusatz bewerten.
- Ruhestand: Beihilfesatz steigt beim Bund auf 70 Prozent, PKV-Tarif entsprechend reduzieren, Diensthaftpflicht kündigen.
Häufige Fehler
- Mit der Dienstunfähigkeitsabsicherung bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit warten.
- Diensthaftpflicht für überflüssig halten, weil der Dienstherr hafte.
- Krankentagegeld abschließen, obwohl die Bezüge fortgezahlt werden.
- Eine Unfallversicherung als Ersatz für die DU-Versicherung ansehen.
- Beihilfesatzänderungen bei Kindern oder Ruhestand nicht an den PKV-Tarif weitergeben.
- Policen nach Angebot statt nach Bedarf sammeln und nie gemeinsam prüfen.
Unsere Seiten zu den einzelnen Versicherungen
- PKV für Beamte
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Diensthaftpflicht
- Rechtsschutz für Beamte
- Ist eine DU-Versicherung sinnvoll?
- Zahnzusatzversicherung für Beamte
- Krankenversicherung für Beamtenanwärter
- Anwartschaft für Polizisten
Rechner für Ihre Vergleiche
- Pflicht sind Krankenversicherung und, bei privater Absicherung, die beihilfekonforme Pflegeversicherung.
- Dringend sind Dienstunfähigkeit, besonders für Anwärter und Probebeamte, und Diensthaftpflicht wegen der Haftung bei grober Fahrlässigkeit.
- Rechtsschutz mit Dienstrecht und Privathaftpflicht sind sinnvoll, Zahnzusatz, Anwartschaft und Pflegezusatz hängen von der Situation ab.
- Krankentagegeld im aktiven Dienst und eine Unfallversicherung als DU-Ersatz sind für die meisten verzichtbar.
- Die Reihenfolge richtet sich nach der Laufbahnphase, die wichtigsten Weichen stellen Sie im Vorbereitungsdienst.
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In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen sind für Beamte Pflicht?+
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG und, wenn Sie privat versichert sind, eine beihilfekonforme Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 3 SGB XI. Alle anderen Versicherungen sind freiwillig.
Brauchen Beamte eine Diensthaftpflicht?+
Für die meisten Beamten ist sie sinnvoll, weil das Risiko in jedem Amt besteht. Bei grober Fahrlässigkeit können Sie nach § 75 BBG beziehungsweise § 48 BeamtStG vom Dienstherrn in Regress genommen werden. Eine Diensthaftpflicht deckt diese Fälle ab.
Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?+
Beamte brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Eine reine BU ohne DU-Klausel passt nicht zum Beamtenrecht, weil die Entscheidung des Dienstherrn dort nicht ausreicht.
Ist eine Krankentagegeldversicherung für Beamte sinnvoll?+
Für aktive Beamte in der Regel nicht, weil die Bezüge bei Krankheit fortgezahlt werden. Ausnahmen sind nennenswerte Nebeneinkünfte.
Welche Versicherungen brauchen Beamtenanwärter zuerst?+
Krankenversicherung innerhalb der Frist der Öffnungsaktion, Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Klausel, Diensthaftpflicht und Privathaftpflicht. Heilfürsorgeberechtigte ergänzen eine Anwartschaftsversicherung.
Brauchen Beamte eine Rechtsschutzversicherung?+
Sie ist sinnvoll, wenn sie Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis vor dem Verwaltungsgericht und möglichst auch Disziplinarverfahren abdeckt. Achten Sie auf Wartezeiten.



