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Besoldung

Besoldung Bayern 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16

Bayern zahlt die Besoldungserhöhung von 2,82 Prozent ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff auf das Gesetz. Grundlage ist ein Ministerratsbeschluss vom 19. Mai 2026; die Tabellen gelten vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag. Alle Beträge auf dieser Seite sind deshalb als Vorgriff gekennzeichnet.

Gültig ab
1. Oktober 2026 (Vorgriff, vorbehaltlich Beschluss des Landtags)
Nächste Anpassung
Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags zur Erhöhung ab 1. Oktober 2026 steht aus
A 9 Eingang/Endstufe
3.387,91 Euro bis 4.223,97 Euro (Vorgriff)

Auf einen Blick

Besoldung Bayern im Überblick

AngabeWert
Gültig ab1. Oktober 2026 (Vorgriff, vorbehaltlich Beschluss des Landtags)
Nächste AnpassungGesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags zur Erhöhung ab 1. Oktober 2026 steht aus
A 9 Eingang/Endstufe3.387,91 Euro bis 4.223,97 Euro (Vorgriff)
A 13 Eingang/Endstufe5.395,56 Euro bis 6.342,19 Euro (Vorgriff)
Sonderzahlungjährliche Sonderzahlung nach Art. 82 ff. BayBesG; Grundbetrag ein Zwölftel der Jahresbezüge, angesetzt mit 70 Prozent in A 3 bis A 11 und 65 Prozent in den übrigen Gruppen
RechtsgrundlageArt. 30 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) mit Anlage 3
BesonderheitOrts- und Familienzuschlag richtet sich nach der Ortsklasse des Hauptwohnsitzes (Art. 35 BayBesG)

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9][10][11]

Tabelle

Besoldungstabelle Bayern: A 5 bis A 16

Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. Oktober 2026 (Vorgriff, vorbehaltlich Beschluss des Landtags). Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

GruppeEingangsstufeEndstufe
A 52.970,80 Euro3.429,62 Euro
A 63.044,42 Euro3.548,14 Euro
A 73.160,90 Euro3.717,21 Euro
A 83.239,61 Euro4.013,32 Euro
A 93.387,91 Euro4.223,97 Euro
A 103.636,87 Euro4.701,17 Euro
A 114.159,37 Euro5.212,45 Euro
A 124.654,97 Euro5.728,39 Euro
A 135.395,56 Euro6.342,19 Euro
A 145.771,02 Euro6.998,59 Euro
A 156.627,72 Euro7.873,54 Euro
A 167.304,89 Euro8.745,78 Euro

So lesen Sie die Tabelle: Besoldung in Bayern

In A 9 weist die Anlage 3 des Landesamts für Finanzen 9 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.387,91 Euro (Vorgriff) und enden bei 4.223,97 Euro (Vorgriff). Bei Diensteintritt beginnen Sie nach Art. 30 BayBesG in der ersten mit einem Betrag ausgewiesenen Stufe, der Anfangsstufe; die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus zu.

Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags in Bayern finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Bayern, verlinkt direkt unter der Tabelle.

Vergleich zum Bund: Endstufe A 9 in Bayern

In der Endstufe A 9 erhalten Sie in Bayern 4.223,97 Euro (Vorgriff), beim Bund sind es nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024) 4.283,30 Euro. Das sind 59,33 Euro oder 1,4 Prozent unter dem Bundeswert. Die Tabelle in Bayern gilt ab 1. Oktober 2026 (Vorgriff, vorbehaltlich Beschluss des Landtags); beim Bund sind die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 und 2,8 Prozent nicht eingerechnet.

Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge in Bayern

Aus dem Grundgehalt in Bayern, etwa 3.387,91 Euro (Vorgriff) zu Beginn von A 9 oder 5.395,56 Euro (Vorgriff) in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.

Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 in Bayern

Nach Art. 26 BayBeamtVG beträgt der Ruhegehaltssatz für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent. Auf die Endstufe A 9 in Bayern von 4.223,97 Euro (Vorgriff) angewendet ergäbe der Höchstsatz 3.030,70 Euro (Vorgriff) im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.

Weiterführend

Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen

Fragen

Häufige Fragen: Besoldung Bayern

Was verdient ein Beamter A9 in Bayern?

Das Grundgehalt in A 9 beträgt in Bayern 3.387,91 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.223,97 Euro in der Endstufe (Vorgriff), Tabelle gültig ab 1. Oktober 2026 (Vorgriff, vorbehaltlich Beschluss des Landtags). Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

Wann steigt die Besoldung in Bayern das nächste Mal?

Die jüngste Erhöhung um 2,82 Prozent ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen im Vorgriff. Sie wird endgültig, sobald der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat. Weitere Termine hat das LfF beim Abruf am 7. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?

In A 9 weist die Anlage 3 des Landesamts für Finanzen in Bayern 9 Stufen aus. Bei Diensteintritt beginnen Sie nach Art. 30 BayBesG in der ersten mit einem Betrag ausgewiesenen Stufe, der Anfangsstufe; die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus zu.

Ist die Besoldung in Bayern höher als beim Bund?

In der Endstufe A 9 liegt Bayern mit 4.223,97 Euro (Vorgriff) um 59,33 Euro (1,4 Prozent) unter dem Bund mit 4.283,30 Euro nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024), ohne die seit 2025 gezahlten Abschläge.

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