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Besoldung

Besoldung Berlin 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16

Berlin hat die Grundgehälter mit dem BerlBVAnpG 2026-2027 zum 1. April 2026 um 3,8 Prozent erhöht. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Tabellen am 8. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht; die Nachzahlung war mit den Bezügen für August 2026 vorgesehen.

Gültig ab
1. April 2026
Nächste Anpassung
1. März 2027 plus 2,0 Prozent (BerlBVAnpG 2026-2027)
A 9 Eingang/Endstufe
3.352,48 Euro bis 4.305,36 Euro

Auf einen Blick

Besoldung Berlin im Überblick

AngabeWert
Gültig ab1. April 2026
Nächste Anpassung1. März 2027 plus 2,0 Prozent (BerlBVAnpG 2026-2027)
A 9 Eingang/Endstufe3.352,48 Euro bis 4.305,36 Euro
A 13 Eingang/Endstufe5.060,75 Euro bis 6.489,42 Euro
RechtsgrundlageAnlage 1 zum BerlBVAnpG 2026-2027 vom 3. Juni 2026 (GVBl. S. 242), bekannt gemacht im GVBl. vom 8. Juli 2026
Besonderheitkein Familienzuschlag der Stufe 1; Ausgleichszulage 67,47 Euro ab 1. April 2026, 65,97 Euro ab 1. März 2027

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9]

Tabelle

Besoldungstabelle Berlin: A 5 bis A 16

Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

GruppeEingangsstufeEndstufe
A 52.857,84 Euro3.351,29 Euro
A 62.914,08 Euro3.500,89 Euro
A 73.020,50 Euro3.742,25 Euro
A 83.177,20 Euro4.050,07 Euro
A 93.352,48 Euro4.305,36 Euro
A 103.574,17 Euro4.793,28 Euro
A 114.051,54 Euro5.319,14 Euro
A 124.331,21 Euro5.855,67 Euro
A 135.060,75 Euro6.489,42 Euro
A 145.311,53 Euro7.142,98 Euro
A 156.446,87 Euro8.042,76 Euro
A 167.088,28 Euro8.927,34 Euro

So lesen Sie die Tabelle: Besoldung in Berlin

In A 9 weist die Anlage 1 im Gesetz- und Verordnungsblatt 8 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.352,48 Euro und enden bei 4.305,36 Euro. Die Tabelle nennt als Erfahrungszeiten 2 Jahre in Stufe 1, 3 Jahre in den Stufen 2 bis 4 (in A 5 bis A 7: 2 Jahre) und 4 Jahre in den Stufen 5 bis 7 (in A 5 bis A 8: 3 Jahre).

Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags in Berlin finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Berlin, verlinkt direkt unter der Tabelle.

Vergleich zum Bund: Endstufe A 9 in Berlin

In der Endstufe A 9 erhalten Sie in Berlin 4.305,36 Euro, beim Bund sind es nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024) 4.283,30 Euro. Das sind 22,06 Euro oder 0,5 Prozent über dem Bundeswert. Die Tabelle in Berlin gilt ab 1. April 2026; beim Bund sind die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 und 2,8 Prozent nicht eingerechnet.

Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge in Berlin

Aus dem Grundgehalt in Berlin, etwa 3.352,48 Euro zu Beginn von A 9 oder 5.060,75 Euro in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.

Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 in Berlin

Das Versorgungsrecht in Berlin regelt den Ruhegehaltssatz; als Orientierung dient hier der Höchstsatz von 71,75 Prozent aus § 14 BeamtVG des Bundes, der nach 40 Jahren mit je 1,79375 Prozent erreicht ist. Auf die Endstufe A 9 in Berlin von 4.305,36 Euro angewendet ergäbe der Höchstsatz 3.089,10 Euro im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.

Weiterführend

Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen

Fragen

Häufige Fragen: Besoldung Berlin

Was verdient ein Beamter A9 in Berlin?

Das Grundgehalt in A 9 beträgt in Berlin 3.352,48 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.305,36 Euro in der Endstufe, Tabelle gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

Wann steigt die Besoldung in Berlin das nächste Mal?

Das BerlBVAnpG 2026-2027 regelt eine zweite Erhöhung: Zum 1. März 2027 steigen die Grundgehaltssätze um 2,0 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 60 Euro.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?

In A 9 weist die Anlage 1 im Gesetz- und Verordnungsblatt in Berlin 8 Stufen aus. Die Tabelle nennt als Erfahrungszeiten 2 Jahre in Stufe 1, 3 Jahre in den Stufen 2 bis 4 (in A 5 bis A 7: 2 Jahre) und 4 Jahre in den Stufen 5 bis 7 (in A 5 bis A 8: 3 Jahre).

Ist die Besoldung in Berlin höher als beim Bund?

In der Endstufe A 9 liegt Berlin mit 4.305,36 Euro um 22,06 Euro (0,5 Prozent) über dem Bund mit 4.283,30 Euro nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024), ohne die seit 2025 gezahlten Abschläge.

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