Besoldung
Besoldung Bund 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16
Für Bundesbeamte steht das Grundgehalt in Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes. Die amtliche Fassung gilt seit dem 1. März 2024. Die Tariferhöhungen 2025 und 2026 zahlt der Bund bis zur gesetzlichen Umsetzung als Abschläge, die in der Tabelle noch nicht enthalten sind.
- Gültig ab
- 1. März 2024
- Nächste Anpassung
- gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses 2025/2026; bis dahin Abschläge von 3 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 und weiteren 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026
- A 9 Eingang/Endstufe
- 3.354,26 Euro bis 4.283,30 Euro
Auf einen Blick
Besoldung Bund im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Gültig ab | 1. März 2024 |
| Nächste Anpassung | gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses 2025/2026; bis dahin Abschläge von 3 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 und weiteren 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 |
| A 9 Eingang/Endstufe | 3.354,26 Euro bis 4.283,30 Euro |
| A 13 Eingang/Endstufe | 5.046,30 Euro bis 6.427,89 Euro |
| Rechtsgrundlage | § 27 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) mit Anlage IV |
| Besonderheit | Erhöhungsbetrag zum Grundgehalt: 25,15 Euro in A 5 und A 6 (mittlerer Dienst), 10,97 Euro in A 9 und A 10 (gehobener Dienst) |
Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7]
Tabelle
Besoldungstabelle Bund: A 5 bis A 16
Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. März 2024. Ohne die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
| Gruppe | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| A 5 | 2.778,44 Euro | 3.259,46 Euro |
| A 6 | 2.833,40 Euro | 3.416,11 Euro |
| A 7 | 2.963,97 Euro | 3.684,10 Euro |
| A 8 | 3.123,39 Euro | 3.982,32 Euro |
| A 9 | 3.354,26 Euro | 4.283,30 Euro |
| A 10 | 3.575,51 Euro | 4.774,53 Euro |
| A 11 | 4.056,80 Euro | 5.299,72 Euro |
| A 12 | 4.334,26 Euro | 5.814,97 Euro |
| A 13 | 5.046,30 Euro | 6.427,89 Euro |
| A 14 | 5.183,60 Euro | 6.972,92 Euro |
| A 15 | 6.289,17 Euro | 7.846,32 Euro |
| A 16 | 6.916,29 Euro | 8.716,97 Euro |
So lesen Sie die Tabelle: Besoldung beim Bund
In A 9 weist die Anlage IV BBesG 8 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.354,26 Euro und enden bei 4.283,30 Euro. Nach § 27 Abs. 3 BBesG steigt das Grundgehalt nach zwei Jahren in Stufe 1, nach je drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach je vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.
Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags beim Bund finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Bund, verlinkt direkt unter der Tabelle.
Vergleich mit den Ländern: Endstufe A 9
Beim Bund beträgt die Endstufe A 9 nach Anlage IV 4.283,30 Euro. Unter den 11 Ländern mit amtlich veröffentlichter Tabelle reicht sie von Brandenburg (4.099,95 Euro, Tabelle ab 1. Juli 2024) bis Sachsen (4.452,28 Euro, Tabelle ab 1. April 2026). 6 dieser Länder liegen über dem Bundeswert, 5 darunter.
Der Bundeswert ist der gesetzliche Stand vom 1. März 2024. Die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025 und weiteren 2,8 Prozent ab 1. Mai 2026 sind darin nicht enthalten, die Ländertabellen stammen zudem aus verschiedenen Jahren.
Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge beim Bund
Aus dem Grundgehalt beim Bund, etwa 3.354,26 Euro zu Beginn von A 9 oder 5.046,30 Euro in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.
Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 beim Bund
Nach § 14 Abs. 1 BeamtVG beträgt das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Auf die Endstufe A 9 beim Bund von 4.283,30 Euro angewendet ergäbe der Höchstsatz 3.073,27 Euro im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.
Weiterführend
Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen
Fragen
Häufige Fragen: Besoldung Bund
Was verdient ein Beamter A9 beim Bund?
Das Grundgehalt in A 9 beträgt beim Bund 3.354,26 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.283,30 Euro in der Endstufe, Tabelle gültig ab 1. März 2024. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
Wann steigt die Besoldung beim Bund das nächste Mal?
Die Erhöhungen aus dem Tarifergebnis 2025/2026 setzt der Bund per Gesetz um. Bis dahin zahlt er Abschläge: seit Dezember 2025 3 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025, ab 1. Mai 2026 weitere 2,8 Prozent. Die Beträge in Anlage IV ändern sich erst mit dem Gesetz.
Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?
In A 9 weist die Anlage IV BBesG beim Bund 8 Stufen aus. Nach § 27 Abs. 3 BBesG steigt das Grundgehalt nach zwei Jahren in Stufe 1, nach je drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und nach je vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.
Ist die Besoldung beim Bund höher als in den Ländern?
Das hängt vom Land ab. Mit 4.283,30 Euro in der Endstufe A 9 nach Anlage IV, Stand 1. März 2024, liegen 6 von 11 Ländern mit amtlicher Tabelle über dem Bund und 5 darunter. Die seit 2025 gezahlten Abschläge des Bundes sind nicht eingerechnet.
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