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Familienzuschlag

Familienzuschlag Bund 2026: Stufen und Beträge

Beim Bund regelt das Bundesbesoldungsgesetz den Familienzuschlag, die Beträge stehen in Anlage V. Die amtliche Fassung der Anlage gilt seit dem 1. März 2024. Die Tariferhöhungen 2025 und 2026 zahlt der Bund bis zur gesetzlichen Umsetzung als Abschläge. Hier sehen Sie die gesetzlichen Beträge, die Regeln für Ehepaare im öffentlichen Dienst und ein Rechenbeispiel.

Stufe 1 (Ehegatten)
171,28 Euro monatlich (Anlage V BBesG, gültig ab 1. März 2024)
Stufe 2 (erstes Kind)
317,66 Euro monatlich insgesamt, also 146,38 Euro für das erste Kind; A 3 bis A 5 plus 5,37 Euro
Zweites Kind
plus 146,38 Euro monatlich

Auf einen Blick

Familienzuschlag Bund im Überblick

AngabeWert
Stufe 1 (Ehegatten)171,28 Euro monatlich (Anlage V BBesG, gültig ab 1. März 2024)
Stufe 2 (erstes Kind)317,66 Euro monatlich insgesamt, also 146,38 Euro für das erste Kind; A 3 bis A 5 plus 5,37 Euro
Zweites Kindplus 146,38 Euro monatlich
Ab drittem Kindplus 456,06 Euro monatlich je Kind; A 3 plus 26,84 Euro, A 4 plus 21,47 Euro, A 5 plus 16,10 Euro
Rechtsgrundlage§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) mit Anlage V
Letzte AnpassungAnlage V gültig ab 1. März 2024; seit Dezember 2025 Abschläge auf die Besoldung von 3 Prozent rückwirkend ab 1. April 2025
Nächste Anpassunggesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses 2025/2026; bis dahin seit 1. Mai 2026 weitere Abschläge auf die Besoldung von 2,8 Prozent

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8]

Wer bekommt den Familienzuschlag beim Bund

Zur Stufe 1 gehören nach § 40 Abs. 1 BBesG verheiratete und verwitwete Beamte, Richter und Soldaten. Geschiedene erhalten sie, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind. Auch wer ein Kind, für das ihm Kindergeld zusteht, nicht nur vorübergehend in die eigene Wohnung aufgenommen hat, gehört zur Stufe 1.

Ist Ihr Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst und stünde ihm selbst ein Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung zu, erhalten Sie die Stufe 1 nach § 40 Abs. 4 BBesG nur zur Hälfte. Den Kinderanteil bekommt nach § 40 Abs. 5 derjenige, dem das Kindergeld gezahlt wird.

Bei Teilzeit werden die Dienstbezüge nach § 6 BBesG im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt. Die hälftige Stufe 1 wird nicht gekürzt, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt ist oder beide zusammen mindestens die volle regelmäßige Arbeitszeit erreichen.

Zusammenspiel mit Kindergeld

Das Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind und Monat. Eine Bundesbeamtin mit zwei Kindern erhält damit neben dem Familienzuschlag 518 Euro Kindergeld, das über die Familienkasse festgesetzt wird.

Wie Beamte beim Bund das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.

Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern

Eine verheiratete Beamtin in A9 mit zwei Kindern, deren Ehemann nicht im öffentlichen Dienst arbeitet, erhält nach Anlage V die Stufe 1 mit 171,28 Euro, für das erste Kind 146,38 Euro und für das zweite Kind weitere 146,38 Euro. Zusammen sind das 464,04 Euro im Monat.

Die Erhöhungsbeträge der Anlage V gelten nur für A 3 bis A 5, in A9 kommen sie nicht hinzu. Die seit 2025 gezahlten Abschläge stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung und sind in diesem Betrag nicht enthalten.

Antrag und Nachweise

Melden Sie Heirat, Geburt und jede Änderung der familiären Verhältnisse unverzüglich schriftlich Ihrer Bezügestelle beziehungsweise der Familienkasse. Das Bundesverwaltungsamt bittet darum, dass die Mitteilung spätestens einen Monat nach der Änderung vorliegt.

Beim Bundesverwaltungsamt kann eine Änderung bis zu vier Wochen brauchen, bis sie zahlungswirksam wird.

Weiterführend

Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen

Fragen

Häufige Fragen: Familienzuschlag Bund

Wie hoch ist der Familienzuschlag beim Bund 2026?

Nach Anlage V BBesG in der Fassung ab 1. März 2024 beträgt die Stufe 1 171,28 Euro, die Stufe 2 317,66 Euro. Für das zweite Kind kommen 146,38 Euro hinzu, ab dem dritten Kind je 456,06 Euro. Seit Dezember 2025 zahlt der Bund Abschläge auf die Tariferhöhungen 2025 und 2026.

Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?

Jeder erhält die Stufe 1 zur Hälfte, wenn dem Ehegatten im öffentlichen Dienst ebenfalls ein Familienzuschlag zustünde (§ 40 Abs. 4 BBesG). Den Kinderanteil bekommt nur, wer das Kindergeld erhält.

Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?

Ja, gekürzt im Verhältnis der Arbeitszeit (§ 6 BBesG). Die hälftige Stufe 1 bleibt ungekürzt, wenn ein Ehegatte vollbeschäftigt ist oder beide zusammen auf volle Arbeitszeit kommen.

Zählt der Familienzuschlag zur Pension?

Die Stufe 1 gehört nach § 5 BeamtVG zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Der Unterschiedsbetrag für Kinder wird nach § 50 BeamtVG neben dem Ruhegehalt gezahlt.

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