Familienzuschlag
Familienzuschlag Nordrhein-Westfalen 2026: Stufen und Beträge
In Nordrhein-Westfalen hängt der Kinderanteil im Familienzuschlag vom Wohnort ab: Maßgeblich ist die Mietenstufe der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Stufe 1 ist dagegen landesweit gleich. Die Tabelle nach Anlage 13 LBesG NRW gilt seit dem 1. April 2026, die nächsten Erhöhungen sind gesetzlich festgelegt.
- Stufe 1 (Ehegatten)
- 173,50 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 und A 6: 169,26 Euro; A 7 und A 8: 167,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
- Stufe 2 (erstes Kind)
- 324,52 Euro (Mietenstufe I und II) bis 794,39 Euro (Mietenstufe VI) monatlich insgesamt, übrige Besoldungsgruppen
- Zweites Kind
- Stufe 3: 734,08 Euro (Mietenstufe I) bis 1.526,09 Euro (Mietenstufe VI) monatlich insgesamt
Auf einen Blick
Familienzuschlag Nordrhein-Westfalen im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Stufe 1 (Ehegatten) | 173,50 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 und A 6: 169,26 Euro; A 7 und A 8: 167,26 Euro; gültig ab 1. April 2026 |
| Stufe 2 (erstes Kind) | 324,52 Euro (Mietenstufe I und II) bis 794,39 Euro (Mietenstufe VI) monatlich insgesamt, übrige Besoldungsgruppen |
| Zweites Kind | Stufe 3: 734,08 Euro (Mietenstufe I) bis 1.526,09 Euro (Mietenstufe VI) monatlich insgesamt |
| Ab drittem Kind | Stufe 4: 1.436,24 Euro (Mietenstufe I) bis 2.358,88 Euro (Mietenstufe VI) insgesamt; ab dem fünften Kind je 749,64 bis 917,73 Euro |
| Rechtsgrundlage | § 43 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) mit Anlage 13 |
| Letzte Anpassung | 1. April 2026: Familienzuschläge plus 2,8 Prozent |
| Nächste Anpassung | 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent (GV. NRW. 2026 S. 474) |
Wer bekommt den Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen
Die Stufe 1 erhalten verheiratete und verpartnerte Beamtinnen und Beamte, außerdem Verwitwete. Geschiedene erhalten sie, wenn sie der früheren Ehe- oder Lebenspartnerin Unterhalt mindestens in Höhe der Stufe 1 schulden. Ledige gehören dazu, wenn sie ein Kind, für das ihnen Kindergeld zusteht, nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben.
Ist die Ehe- oder Lebenspartnerin selbst verbeamtet oder versorgungsberechtigt, zahlt das LBV NRW die Stufe 1 nur zur Hälfte. Den Kinderanteil erhält die Person, die das Kindergeld bezieht. Er richtet sich nach der Mietenstufe der Gemeinde des Hauptwohnsitzes; in NRW gibt es höchstens die Mietenstufe VI.
Bei Teilzeit wird der Familienzuschlag im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt. Den Kinderanteil kürzt das LBV nicht, wenn ein Anspruchsberechtigter vollbeschäftigt ist oder mehrere zusammen 100 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit erreichen.
Zusammenspiel mit Kindergeld
Neben dem Familienzuschlag erhalten Sie das Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat. Bei zwei Kindern sind das 518 Euro, die zusätzlich zur Stufe 3 aus der Tabelle des LBV NRW gezahlt werden.
Wie Beamte in Nordrhein-Westfalen das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.
Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern
Ein verheirateter Beamter in A9 mit zwei Kindern, dessen Ehefrau nicht im öffentlichen Dienst ist, erhält die Stufe 3 der übrigen Besoldungsgruppen. Mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde der Mietenstufe I sind das 734,08 Euro im Monat, in Mietenstufe VI 1.526,09 Euro.
Der Unterschied kommt allein aus dem Kinderanteil, denn die Stufe 1 von 173,50 Euro ist in jeder Gemeinde gleich. Ein Umzug kann die Mietenstufe und damit den Betrag verändern.
Antrag und Nachweise
Teilen Sie Änderungen, die den Familienzuschlag betreffen, dem LBV NRW unverzüglich mit. Eine Mitteilung nur an Ihre Dienststelle reicht nach dem Merkblatt des LBV nicht aus, und eine geänderte Steuerklasse beim Finanzamt ersetzt die Meldung nicht.
Fügen Sie Nachweise bei, zum Beispiel eine Kopie der Eheurkunde oder des Scheidungsurteils. Für Fragen zur Besoldung erreichen Sie den Telefonservice des LBV unter 0211 6023-03.
Weiterführend
Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen
Fragen
Häufige Fragen: Familienzuschlag Nordrhein-Westfalen
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen 2026?
Seit 1. April 2026 beträgt die Stufe 1 in den übrigen Besoldungsgruppen 173,50 Euro. Mit einem Kind sind es je nach Mietenstufe 324,52 bis 794,39 Euro insgesamt, mit zwei Kindern 734,08 bis 1.526,09 Euro.
Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?
Ist die Ehe- oder Lebenspartnerin ebenfalls verbeamtet, erhalten Sie die Stufe 1 zur Hälfte. Den Kinderanteil bekommt nur der Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?
Ja, im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt. Der Kinderanteil bleibt ungekürzt, wenn ein Anspruchsberechtigter vollbeschäftigt ist oder beide zusammen 100 Prozent erreichen.
Warum hängt der Familienzuschlag in NRW vom Wohnort ab?
Seit 2022 richtet sich der Kinderanteil nach der wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes, seit 2024 auch ab dem dritten Kind. Die Stufe 1 ist davon nicht betroffen.
Familienzuschlag
Weitere Dienstherren
Bund
171,28 Euro monatlich (Anlage V BBesG, gültig ab 1. März 2024)
Bayern
Stufe V: 87,51 Euro (Ortsklasse I bis IV) bis 170,26 Euro (Ortsklasse VII) monatlich, ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff, vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses
Baden-Württemberg
180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026)
Niedersachsen
170,36 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 bis A 8: 162,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
Hessen
177,30 Euro monatlich (Anlage V HBesG, gültig ab 1. Juli 2026)
Berlin
entfallen seit 1. November 2024; Ausgleichszulage für bisherige Bezieher 67,47 Euro ab 1. April 2026
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