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Familienzuschlag

Familienzuschlag Baden-Württemberg 2026: Stufen und Beträge

Baden-Württemberg teilt den Familienzuschlag in einen ehebezogenen und einen kinderbezogenen Teil. Für das zweite Kind kommt in vielen Besoldungsgruppen ein Erhöhungsbetrag hinzu, der von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe abhängt. Die Tabelle des LBV gilt vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027.

Stufe 1 (Ehegatten)
180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026)
Stufe 2 (erstes Kind)
plus 157,78 Euro für das erste Kind; A 7 bis A 10 plus 56,82 Euro, A 11 bis A 13 plus 28,41 Euro
Zweites Kind
plus 157,78 Euro, dazu Erhöhung nach Gruppe und Stufe, z. B. A 9 Stufe 1: 462,49 Euro, Stufe 9: 299,80 Euro

Auf einen Blick

Familienzuschlag Baden-Württemberg im Überblick

AngabeWert
Stufe 1 (Ehegatten)180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026)
Stufe 2 (erstes Kind)plus 157,78 Euro für das erste Kind; A 7 bis A 10 plus 56,82 Euro, A 11 bis A 13 plus 28,41 Euro
Zweites Kindplus 157,78 Euro, dazu Erhöhung nach Gruppe und Stufe, z. B. A 9 Stufe 1: 462,49 Euro, Stufe 9: 299,80 Euro
Ab drittem Kindplus 989,17 Euro je Kind, einheitlich und unverändert seit 1. Februar 2025
Rechtsgrundlage§§ 40 und 41 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) mit Anlage 12
Letzte Anpassung1. April 2026 plus 2,82 Prozent (ohne Kinderbetrag ab dem dritten Kind)
Nächste Anpassung1. März 2027 plus 2,0 Prozent laut Gesetzentwurf BVAnpGBW 2026/2027/2028

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4]

Wer bekommt den Familienzuschlag in Baden-Württemberg

Den ehebezogenen Teil erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wenn Sie verwitwet sind oder als Geschiedene Unterhalt mindestens in Höhe dieses Teils zahlen. Auch wer eine andere Person, in der Regel das eigene Kind, in die Wohnung aufgenommen hat, kann ihn bekommen.

Ist Ihr Ehegatte als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten beide den ehebezogenen Teil zur Hälfte. Arbeitet er nach TVöD oder TV-L, zahlt das LBV den ehebezogenen Teil bei Vollbeschäftigung in voller Höhe. Den kinderbezogenen Teil bekommt der Elternteil im öffentlichen Dienst, der das Kindergeld erhält, je Kind nur einmal.

Bei Teilzeit wird der ehebezogene Teil anteilig gezahlt. Hälftig ohne Kürzung bleibt es, wenn einer vollbeschäftigt ist oder beide zusammen die Regelarbeitszeit erreichen. Seit 1. Januar 2024 zahlt das LBV den Kinderteil bei zwei Teilzeitkräften im Umfang der addierten Arbeitszeiten.

Zusammenspiel mit Kindergeld

Zusätzlich zum Familienzuschlag erhalten Sie 259 Euro Kindergeld je Kind und Monat. Für den Kinderteil fordert das LBV den Kindergeldfestsetzungsbescheid der Familienkasse an, den Sie auch nachreichen können.

Wie Beamte in Baden-Württemberg das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.

Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern

Ein verheirateter Beamter in A9, Erfahrungsstufe 5, mit zwei Kindern und einer Ehefrau außerhalb des öffentlichen Dienstes erhält 180,46 Euro ehebezogenen Teil, 157,78 Euro plus 56,82 Euro für das erste Kind und 157,78 Euro plus 366,08 Euro für das zweite Kind.

Zusammen sind das 918,92 Euro im Monat. Mit jeder höheren Erfahrungsstufe sinkt der Erhöhungsbetrag für das zweite Kind, in A9 Stufe 9 beträgt er noch 299,80 Euro.

Antrag und Nachweise

Für den Kinderteil legen Sie dem LBV die Geburtsurkunde und die Erklärung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Vordruck LBV 538b2) vor, den Kindergeldbescheid reichen Sie nach. Alleinerziehende fügen eine Haushaltsbescheinigung und das Ergänzungsblatt LBV 540b1 bei.

Nimmt Ihr Ehegatte eine Tätigkeit als Beamter, Richter oder Soldat auf, beendet sie oder wechselt den Arbeitgeber, melden Sie das umgehend mit dem Vordruck Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.

Fragen

Häufige Fragen: Familienzuschlag Baden-Württemberg

Wie hoch ist der Familienzuschlag in Baden-Württemberg 2026?

Vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 beträgt der ehebezogene Teil 180,46 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es je 157,78 Euro plus Erhöhungsbeträge in unteren Gruppen, ab dem dritten Kind 989,17 Euro je Kind.

Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?

Ja, aber jeder nur zur Hälfte, also 90,23 Euro. Den kinderbezogenen Teil erhält nur der Elternteil, der das Kindergeld bezieht.

Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?

Ja, anteilig. Der hälftige ehebezogene Teil wird nicht gekürzt, wenn einer vollbeschäftigt ist oder beide zusammen die Regelarbeitszeit erreichen.

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