Familienzuschlag
Familienzuschlag Baden-Württemberg 2026: Stufen und Beträge
Baden-Württemberg teilt den Familienzuschlag in einen ehebezogenen und einen kinderbezogenen Teil. Für das zweite Kind kommt in vielen Besoldungsgruppen ein Erhöhungsbetrag hinzu, der von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe abhängt. Die Tabelle des LBV gilt vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027.
- Stufe 1 (Ehegatten)
- 180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026)
- Stufe 2 (erstes Kind)
- plus 157,78 Euro für das erste Kind; A 7 bis A 10 plus 56,82 Euro, A 11 bis A 13 plus 28,41 Euro
- Zweites Kind
- plus 157,78 Euro, dazu Erhöhung nach Gruppe und Stufe, z. B. A 9 Stufe 1: 462,49 Euro, Stufe 9: 299,80 Euro
Auf einen Blick
Familienzuschlag Baden-Württemberg im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Stufe 1 (Ehegatten) | 180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026) |
| Stufe 2 (erstes Kind) | plus 157,78 Euro für das erste Kind; A 7 bis A 10 plus 56,82 Euro, A 11 bis A 13 plus 28,41 Euro |
| Zweites Kind | plus 157,78 Euro, dazu Erhöhung nach Gruppe und Stufe, z. B. A 9 Stufe 1: 462,49 Euro, Stufe 9: 299,80 Euro |
| Ab drittem Kind | plus 989,17 Euro je Kind, einheitlich und unverändert seit 1. Februar 2025 |
| Rechtsgrundlage | §§ 40 und 41 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) mit Anlage 12 |
| Letzte Anpassung | 1. April 2026 plus 2,82 Prozent (ohne Kinderbetrag ab dem dritten Kind) |
| Nächste Anpassung | 1. März 2027 plus 2,0 Prozent laut Gesetzentwurf BVAnpGBW 2026/2027/2028 |
Wer bekommt den Familienzuschlag in Baden-Württemberg
Den ehebezogenen Teil erhalten Sie, wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, wenn Sie verwitwet sind oder als Geschiedene Unterhalt mindestens in Höhe dieses Teils zahlen. Auch wer eine andere Person, in der Regel das eigene Kind, in die Wohnung aufgenommen hat, kann ihn bekommen.
Ist Ihr Ehegatte als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten beide den ehebezogenen Teil zur Hälfte. Arbeitet er nach TVöD oder TV-L, zahlt das LBV den ehebezogenen Teil bei Vollbeschäftigung in voller Höhe. Den kinderbezogenen Teil bekommt der Elternteil im öffentlichen Dienst, der das Kindergeld erhält, je Kind nur einmal.
Bei Teilzeit wird der ehebezogene Teil anteilig gezahlt. Hälftig ohne Kürzung bleibt es, wenn einer vollbeschäftigt ist oder beide zusammen die Regelarbeitszeit erreichen. Seit 1. Januar 2024 zahlt das LBV den Kinderteil bei zwei Teilzeitkräften im Umfang der addierten Arbeitszeiten.
Zusammenspiel mit Kindergeld
Zusätzlich zum Familienzuschlag erhalten Sie 259 Euro Kindergeld je Kind und Monat. Für den Kinderteil fordert das LBV den Kindergeldfestsetzungsbescheid der Familienkasse an, den Sie auch nachreichen können.
Wie Beamte in Baden-Württemberg das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.
Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern
Ein verheirateter Beamter in A9, Erfahrungsstufe 5, mit zwei Kindern und einer Ehefrau außerhalb des öffentlichen Dienstes erhält 180,46 Euro ehebezogenen Teil, 157,78 Euro plus 56,82 Euro für das erste Kind und 157,78 Euro plus 366,08 Euro für das zweite Kind.
Zusammen sind das 918,92 Euro im Monat. Mit jeder höheren Erfahrungsstufe sinkt der Erhöhungsbetrag für das zweite Kind, in A9 Stufe 9 beträgt er noch 299,80 Euro.
Antrag und Nachweise
Für den Kinderteil legen Sie dem LBV die Geburtsurkunde und die Erklärung zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Vordruck LBV 538b2) vor, den Kindergeldbescheid reichen Sie nach. Alleinerziehende fügen eine Haushaltsbescheinigung und das Ergänzungsblatt LBV 540b1 bei.
Nimmt Ihr Ehegatte eine Tätigkeit als Beamter, Richter oder Soldat auf, beendet sie oder wechselt den Arbeitgeber, melden Sie das umgehend mit dem Vordruck Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1.
Weiterführend
Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen
Fragen
Häufige Fragen: Familienzuschlag Baden-Württemberg
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Baden-Württemberg 2026?
Vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 beträgt der ehebezogene Teil 180,46 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es je 157,78 Euro plus Erhöhungsbeträge in unteren Gruppen, ab dem dritten Kind 989,17 Euro je Kind.
Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?
Ja, aber jeder nur zur Hälfte, also 90,23 Euro. Den kinderbezogenen Teil erhält nur der Elternteil, der das Kindergeld bezieht.
Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?
Ja, anteilig. Der hälftige ehebezogene Teil wird nicht gekürzt, wenn einer vollbeschäftigt ist oder beide zusammen die Regelarbeitszeit erreichen.
Familienzuschlag
Weitere Dienstherren
Bund
171,28 Euro monatlich (Anlage V BBesG, gültig ab 1. März 2024)
Nordrhein-Westfalen
173,50 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 und A 6: 169,26 Euro; A 7 und A 8: 167,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
Bayern
Stufe V: 87,51 Euro (Ortsklasse I bis IV) bis 170,26 Euro (Ortsklasse VII) monatlich, ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff, vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses
Niedersachsen
170,36 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 bis A 8: 162,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
Hessen
177,30 Euro monatlich (Anlage V HBesG, gültig ab 1. Juli 2026)
Berlin
entfallen seit 1. November 2024; Ausgleichszulage für bisherige Bezieher 67,47 Euro ab 1. April 2026
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