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Familienzuschlag

Familienzuschlag Hessen 2026: Stufen und Beträge

Hessen hat den Kinderanteil im Familienzuschlag 2026 deutlich angehoben: Rückwirkend zum 1. Januar 2026 stieg er für die ersten beiden Kinder auf je 350 Euro, zum 1. Juli 2026 kamen weitere 3,02 Prozent hinzu. Grundlage ist das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 vom 3. September 2026.

Stufe 1 (Ehegatten)
177,30 Euro monatlich (Anlage V HBesG, gültig ab 1. Juli 2026)
Stufe 2 (erstes Kind)
537,87 Euro monatlich insgesamt, also 360,57 Euro für das erste Kind
Zweites Kind
plus 360,57 Euro monatlich (Stufe 3: 898,44 Euro)

Auf einen Blick

Familienzuschlag Hessen im Überblick

AngabeWert
Stufe 1 (Ehegatten)177,30 Euro monatlich (Anlage V HBesG, gültig ab 1. Juli 2026)
Stufe 2 (erstes Kind)537,87 Euro monatlich insgesamt, also 360,57 Euro für das erste Kind
Zweites Kindplus 360,57 Euro monatlich (Stufe 3: 898,44 Euro)
Ab drittem Kindplus 831,08 Euro monatlich je Kind (Stufe 4: 1.729,52 Euro)
Rechtsgrundlage§§ 42 ff. Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Stufen nach § 43, Anlage V
Letzte Anpassung1. Juli 2026 plus 3,02 Prozent; Kinderanteil für die ersten beiden Kinder rückwirkend ab 1. Januar 2026 auf je 350 Euro
Nächste Anpassung1. Oktober 2027 plus 2,8 Prozent (Stufe 1 dann 182,26 Euro)

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5]

Wer bekommt den Familienzuschlag in Hessen

Die Stufe 1 erhalten verheiratete Beamtinnen und Beamte sowie eingetragene Lebenspartner in voller Höhe, wenn der Partner nicht im öffentlichen Dienst steht. Ledige bekommen sie, wenn sie eine Person nicht nur vorübergehend in den Haushalt aufnehmen und ihr Unterhalt gewähren.

Ist der Ehegatte als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst oder versorgungsberechtigt, gibt es die Stufe 1 laut Informationsblatt des RP Kassel zur Hälfte. Den Kinderanteil erhält, wer das Kindergeld bezieht; insgesamt steht der Familienzuschlag nur einmal zu.

Bei Teilzeit zahlt die Bezügestelle den Familienzuschlag grundsätzlich anteilig. Der hälftige Betrag wird nicht gekürzt, wenn der Partner vollbeschäftigt ist, beide mindestens mit der Hälfte der Arbeitszeit arbeiten oder zusammen 100 Prozent erreichen.

Zusammenspiel mit Kindergeld

Zum hessischen Kinderanteil von 360,57 Euro für das erste und das zweite Kind kommt das Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat. Für zwei Kinder sind das zusammen 1.239,14 Euro im Monat ohne die Stufe 1.

Wie Beamte in Hessen das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.

Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern

Eine verheiratete Beamtin in A9 mit zwei Kindern, deren Ehemann nicht im öffentlichen Dienst ist, erhält seit 1. Juli 2026 die Stufe 1 mit 177,30 Euro und zweimal 360,57 Euro Kinderanteil. Das ergibt 898,44 Euro im Monat, genau die Stufe 3 der Anlage V.

Ab 1. Oktober 2027 steigt der Betrag laut Gesetz auf 923,60 Euro, weil Stufe 1 und Kinderanteile um 2,8 Prozent erhöht werden.

Antrag und Nachweise

Für den Familienzuschlag geben Sie bei der Bezügestelle des Regierungspräsidiums Kassel die Erklärung zum Familienzuschlag ab. Der Familienzuschlag ist in den §§ 42 ff. HBesG geregelt.

Das RP Kassel weist darauf hin, dass Sie die Zahlungen selbst auf Richtigkeit prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich der Bezügestelle melden.

Fragen

Häufige Fragen: Familienzuschlag Hessen

Wie hoch ist der Familienzuschlag in Hessen 2026?

Seit 1. Juli 2026 beträgt die Stufe 1 177,30 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es je 360,57 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind je 831,08 Euro.

Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?

Ist der Ehegatte als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten Sie die Stufe 1 zur Hälfte. Den Kinderanteil bekommt, wer das Kindergeld erhält.

Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?

Ja, grundsätzlich anteilig. Der hälftige Betrag bleibt ungekürzt, wenn beide mindestens halbtags arbeiten oder zusammen 100 Prozent erreichen.

Wann steigt der Familienzuschlag in Hessen das nächste Mal?

Zum 1. Oktober 2027 um 2,8 Prozent. Die Stufe 1 beträgt dann 182,26 Euro, der Kinderanteil für die ersten beiden Kinder 370,67 Euro.

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