Besoldung
Besoldung Brandenburg 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16
In Brandenburg gilt die Grundgehaltstabelle vom 1. Juli 2024 weiter. Landesregierung und Gewerkschaften haben sich im Juli 2026 auf eine Anpassung rückwirkend ab 1. Januar 2026 verständigt; sie steht unter dem Vorbehalt des Landtagsbeschlusses. Die Tabelle unten zeigt deshalb die geltenden Beträge ohne diese Anpassung.
- Gültig ab
- 1. Juli 2024
- Nächste Anpassung
- rückwirkend ab 1. Januar 2026 vorgesehen, Erhöhungen zwischen 7 und 18 Prozent; vorbehaltlich Landtagsbeschluss, Auszahlung mit den Dezemberbezügen 2026 angestrebt
- A 9 Eingang/Endstufe
- 3.241,87 Euro bis 4.099,95 Euro
Auf einen Blick
Besoldung Brandenburg im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Gültig ab | 1. Juli 2024 |
| Nächste Anpassung | rückwirkend ab 1. Januar 2026 vorgesehen, Erhöhungen zwischen 7 und 18 Prozent; vorbehaltlich Landtagsbeschluss, Auszahlung mit den Dezemberbezügen 2026 angestrebt |
| A 9 Eingang/Endstufe | 3.241,87 Euro bis 4.099,95 Euro |
| A 13 Eingang/Endstufe | 5.072,24 Euro bis 6.244,61 Euro |
| Rechtsgrundlage | Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG), Anlage 4 |
| Besonderheit | Tabelle seit 1. Juli 2024 gültig (damals plus 5,54 Prozent); Anpassung 2026 steht aus |
Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9]
Tabelle
Besoldungstabelle Brandenburg: A 5 bis A 16
Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. Juli 2024. Die für 2026 vorgesehene Anpassung ist noch nicht enthalten. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
| Gruppe | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| A 5 | 2.746,48 Euro | 3.284,69 Euro |
| A 6 | 2.790,59 Euro | 3.381,55 Euro |
| A 7 | 2.891,11 Euro | 3.555,01 Euro |
| A 8 | 3.064,87 Euro | 3.858,96 Euro |
| A 9 | 3.241,87 Euro | 4.099,95 Euro |
| A 10 | 3.497,40 Euro | 4.588,66 Euro |
| A 11 | 4.033,69 Euro | 5.107,84 Euro |
| A 12 | 4.541,26 Euro | 5.626,96 Euro |
| A 13 | 5.072,24 Euro | 6.244,61 Euro |
| A 14 | 5.384,83 Euro | 6.905,11 Euro |
| A 15 | 6.531,93 Euro | 7.785,58 Euro |
| A 16 | 7.213,36 Euro | 8.663,28 Euro |
So lesen Sie die Tabelle: Besoldung in Brandenburg
In A 9 weist die Anlage 4 der Zentralen Bezügestelle 9 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.241,87 Euro und enden bei 4.099,95 Euro. Die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus zu.
Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags in Brandenburg finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Brandenburg, verlinkt direkt unter der Tabelle.
Vergleich zum Bund: Endstufe A 9 in Brandenburg
In der Endstufe A 9 erhalten Sie in Brandenburg 4.099,95 Euro, beim Bund sind es nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024) 4.283,30 Euro. Das sind 183,35 Euro oder 4,3 Prozent unter dem Bundeswert. Die Tabelle in Brandenburg gilt ab 1. Juli 2024; beim Bund sind die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 und 2,8 Prozent nicht eingerechnet.
Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge in Brandenburg
Aus dem Grundgehalt in Brandenburg, etwa 3.241,87 Euro zu Beginn von A 9 oder 5.072,24 Euro in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.
Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 in Brandenburg
Das Versorgungsrecht in Brandenburg regelt den Ruhegehaltssatz; als Orientierung dient hier der Höchstsatz von 71,75 Prozent aus § 14 BeamtVG des Bundes, der nach 40 Jahren mit je 1,79375 Prozent erreicht ist. Auf die Endstufe A 9 in Brandenburg von 4.099,95 Euro angewendet ergäbe der Höchstsatz 2.941,71 Euro im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.
Fragen
Häufige Fragen: Besoldung Brandenburg
Was verdient ein Beamter A9 in Brandenburg?
Das Grundgehalt in A 9 beträgt in Brandenburg 3.241,87 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.099,95 Euro in der Endstufe, Tabelle gültig ab 1. Juli 2024. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
Wann steigt die Besoldung in Brandenburg das nächste Mal?
Laut Zentraler Bezügestelle sollen die Bezüge rückwirkend ab 1. Januar 2026 steigen, je nach Fall zwischen 7 und 18 Prozent. Das setzt einen Beschluss des Landtags voraus; die Auszahlung ist mit den Bezügen für Dezember 2026 angestrebt.
Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?
In A 9 weist die Anlage 4 der Zentralen Bezügestelle in Brandenburg 9 Stufen aus. Die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-, 3- und 4-Jahres-Rhythmus zu.
Ist die Besoldung in Brandenburg höher als beim Bund?
In der Endstufe A 9 liegt Brandenburg mit 4.099,95 Euro um 183,35 Euro (4,3 Prozent) unter dem Bund mit 4.283,30 Euro nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024), ohne die seit 2025 gezahlten Abschläge.
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