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Familienzuschlag

Familienzuschlag Brandenburg 2026: Stufen und Beträge

In Brandenburg gibt es keinen Zuschlag für die Ehe: Der Familienzuschlag richtet sich nach § 40 BbgBesG nur nach Anzahl und Reihenfolge der Kinder. Die geltende Anlage 6 stammt vom 1. Juli 2024. Landesregierung und Gewerkschaften haben sich im Juli 2026 auf eine rückwirkende Anpassung ab 1. Januar 2026 verständigt; die Zahlung steht unter dem Vorbehalt eines Landtagsbeschlusses.

Stufe 1 (Ehegatten)
0,00 Euro: Das BbgBesG sieht keinen ehebezogenen Familienzuschlag vor
Stufe 2 (erstes Kind)
377,16 Euro monatlich für das erste Kind (Anlage 6, gültig ab 1. Juli 2024)
Zweites Kind
377,16 Euro monatlich

Auf einen Blick

Familienzuschlag Brandenburg im Überblick

AngabeWert
Stufe 1 (Ehegatten)0,00 Euro: Das BbgBesG sieht keinen ehebezogenen Familienzuschlag vor
Stufe 2 (erstes Kind)377,16 Euro monatlich für das erste Kind (Anlage 6, gültig ab 1. Juli 2024)
Zweites Kind377,16 Euro monatlich
Ab drittem Kind888,39 Euro monatlich je Kind
Rechtsgrundlage§ 40 Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG) mit Anlage 6
Letzte Anpassung1. Juli 2024 plus 5,54 Prozent
Nächste AnpassungVerständigung auf Anpassung rückwirkend ab 1. Januar 2026, Erhöhungen zwischen 7 und 18 Prozent, unter Vorbehalt des Landtagsbeschlusses; Auszahlung mit den Dezemberbezügen 2026 angestrebt

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6]

Wer bekommt den Familienzuschlag in Brandenburg

Den Familienzuschlag erhalten Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter für Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und kindergeldrechtlicher Reihenfolge der Kinder; die Entscheidung der Familienkasse ist bindend.

Stünde der Familienzuschlag auch einer anderen Person im öffentlichen Dienst zu, erhält ihn nach § 40 Abs. 2 BbgBesG derjenige, dem das Kindergeld gezahlt wird. Die Teilzeitkürzung nach § 6 gilt dann nicht, wenn einer vollbeschäftigt ist oder beide in Teilzeit zusammen die volle Arbeitszeit erreichen.

Zusammenspiel mit Kindergeld

Für zwei Kinder erhalten Sie in Brandenburg 754,32 Euro Familienzuschlag und zusätzlich zweimal 259 Euro Kindergeld. Der Familienzuschlag folgt dabei der Entscheidung der Familienkasse über das Kindergeld.

Wie Beamte in Brandenburg das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.

Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern

Eine Beamtin in A9 mit zwei Kindern erhält nach Anlage 6 zweimal 377,16 Euro, also 754,32 Euro im Monat. Ob sie verheiratet ist, spielt für die Höhe keine Rolle.

Mit einem dritten Kind kämen 888,39 Euro hinzu. Die für 2026 angestrebte Erhöhung ist in diesen Beträgen noch nicht enthalten.

Antrag und Nachweise

Für die erstmalige Zahlung geben Sie bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg die Erklärung zur Zahlung von Familienzuschlag nach § 40 BbgBesG ab und legen eine Kopie der Geburtsurkunde bei.

Der Familienzuschlag wird nach § 40 Abs. 4 BbgBesG vom Ersten des Monats an gezahlt, in den das maßgebende Ereignis fällt, etwa die Geburt.

Fragen

Häufige Fragen: Familienzuschlag Brandenburg

Wie hoch ist der Familienzuschlag in Brandenburg 2026?

Nach Anlage 6 in der Fassung ab 1. Juli 2024 gibt es 377,16 Euro für das erste und zweite Kind und 888,39 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Auf eine Erhöhung rückwirkend ab 1. Januar 2026 haben sich Landesregierung und Gewerkschaften verständigt; sie steht unter dem Vorbehalt eines Landtagsbeschlusses.

Bekommen beide Ehepartner als Beamte den Zuschlag?

Einen Zuschlag für die Ehe gibt es in Brandenburg nicht. Den Kinderbetrag erhält nur, wem das Kindergeld gezahlt wird.

Gibt es den Familienzuschlag bei Teilzeit?

Ja. Er wird nicht gekürzt, wenn ein Elternteil vollbeschäftigt ist oder beide in Teilzeit zusammen die regelmäßige Arbeitszeit erreichen (§ 40 Abs. 2 BbgBesG).

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