Besoldung
Besoldung Rheinland-Pfalz 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16
Rheinland-Pfalz hat die Grundgehälter zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent erhöht und zunächst als Vorgriffszahlung ausgezahlt. Die Tabelle ist inzwischen im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 24. September 2026 veröffentlicht. Die Tabelle ordnet die obersten Stufen einem 5-Jahres-Rhythmus zu.
- Gültig ab
- 1. April 2026
- Nächste Anpassung
- 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent
- A 9 Eingang/Endstufe
- 3.401,05 Euro bis 4.346,46 Euro
Auf einen Blick
Besoldung Rheinland-Pfalz im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Gültig ab | 1. April 2026 |
| Nächste Anpassung | 1. März 2027 plus 2,0 Prozent, 1. Januar 2028 plus 1,0 Prozent |
| A 9 Eingang/Endstufe | 3.401,05 Euro bis 4.346,46 Euro |
| A 13 Eingang/Endstufe | 5.120,01 Euro bis 6.449,54 Euro |
| Rechtsgrundlage | Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz, Anlage 6 (GVBl. Nr. 29 vom 24. September 2026) |
| Besonderheit | Stufen im 2-, 3-, 4- und 5-Jahres-Rhythmus; Erhöhung 2026 um 3,3 Prozent |
Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9]
Tabelle
Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz: A 5 bis A 16
Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
| Gruppe | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| A 5 | 3.062,58 Euro | 3.614,78 Euro |
| A 6 | 3.107,75 Euro | 3.739,11 Euro |
| A 7 | 3.172,52 Euro | 3.842,90 Euro |
| A 8 | 3.267,73 Euro | 4.149,78 Euro |
| A 9 | 3.401,05 Euro | 4.346,46 Euro |
| A 10 | 3.583,27 Euro | 4.775,80 Euro |
| A 11 | 4.059,03 Euro | 5.295,46 Euro |
| A 12 | 4.609,72 Euro | 5.822,51 Euro |
| A 13 | 5.120,01 Euro | 6.449,54 Euro |
| A 14 | 5.369,04 Euro | 7.120,09 Euro |
| A 15 | 6.423,09 Euro | 8.013,93 Euro |
| A 16 | 7.065,05 Euro | 8.904,92 Euro |
So lesen Sie die Tabelle: Besoldung in Rheinland-Pfalz
In A 9 weist die Anlage 6 im Gesetz- und Verordnungsblatt 10 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.401,05 Euro und enden bei 4.346,46 Euro. Die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-Jahres-, 3-Jahres-, 4-Jahres- und 5-Jahres-Rhythmus zu.
Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags in Rheinland-Pfalz finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Rheinland-Pfalz, verlinkt direkt unter der Tabelle.
Vergleich zum Bund: Endstufe A 9 in Rheinland-Pfalz
In der Endstufe A 9 erhalten Sie in Rheinland-Pfalz 4.346,46 Euro, beim Bund sind es nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024) 4.283,30 Euro. Das sind 63,16 Euro oder 1,5 Prozent über dem Bundeswert. Die Tabelle in Rheinland-Pfalz gilt ab 1. April 2026; beim Bund sind die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 und 2,8 Prozent nicht eingerechnet.
Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge in Rheinland-Pfalz
Aus dem Grundgehalt in Rheinland-Pfalz, etwa 3.401,05 Euro zu Beginn von A 9 oder 5.120,01 Euro in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.
Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 in Rheinland-Pfalz
Das Versorgungsrecht in Rheinland-Pfalz regelt den Ruhegehaltssatz; als Orientierung dient hier der Höchstsatz von 71,75 Prozent aus § 14 BeamtVG des Bundes, der nach 40 Jahren mit je 1,79375 Prozent erreicht ist. Auf die Endstufe A 9 in Rheinland-Pfalz von 4.346,46 Euro angewendet ergäbe der Höchstsatz 3.118,59 Euro im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.
Fragen
Häufige Fragen: Besoldung Rheinland-Pfalz
Was verdient ein Beamter A9 in Rheinland-Pfalz?
Das Grundgehalt in A 9 beträgt in Rheinland-Pfalz 3.401,05 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.346,46 Euro in der Endstufe, Tabelle gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.
Wann steigt die Besoldung in Rheinland-Pfalz das nächste Mal?
Laut Landesamt für Finanzen steigen die Grundgehaltssätze zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Tabellen für beide Termine hat das LfF bereits eingestellt.
Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?
In A 9 weist die Anlage 6 im Gesetz- und Verordnungsblatt in Rheinland-Pfalz 10 Stufen aus. Die Tabelle ordnet die Stufen einem 2-Jahres-, 3-Jahres-, 4-Jahres- und 5-Jahres-Rhythmus zu.
Ist die Besoldung in Rheinland-Pfalz höher als beim Bund?
In der Endstufe A 9 liegt Rheinland-Pfalz mit 4.346,46 Euro um 63,16 Euro (1,5 Prozent) über dem Bund mit 4.283,30 Euro nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024), ohne die seit 2025 gezahlten Abschläge.
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