Die Beamtenberater

Besoldung

Besoldung Sachsen 2026: Besoldungstabelle A5 bis A16

Sachsen hat die Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent angehoben und die Erhöhung Ende Juli 2026 ausgezahlt. Eine Besonderheit ist die monatliche Sonderzahlung nach § 64a SächsBesG, die zusätzlich zum Grundgehalt aus der Tabelle gezahlt wird.

Gültig ab
1. April 2026
Nächste Anpassung
1. März 2027 plus 2,0 Prozent (§ 19 SächsBesG)
A 9 Eingang/Endstufe
3.403,76 Euro bis 4.452,28 Euro

Auf einen Blick

Besoldung Sachsen im Überblick

AngabeWert
Gültig ab1. April 2026
Nächste Anpassung1. März 2027 plus 2,0 Prozent (§ 19 SächsBesG)
A 9 Eingang/Endstufe3.403,76 Euro bis 4.452,28 Euro
A 13 Eingang/Endstufe4.975,10 Euro bis 6.770,46 Euro
Sonderzahlungmonatlich 4,1 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61 (§ 64a SächsBesG)
Rechtsgrundlage§ 25 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) mit Anlage 5
BesonderheitErhöhung 2026 um 2,82 Prozent, rückwirkend ausgezahlt Ende Juli 2026

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9][10][11]

Tabelle

Besoldungstabelle Sachsen: A 5 bis A 16

Grundgehalt monatlich brutto, gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

GruppeEingangsstufeEndstufe
A 52.750,79 Euro3.310,72 Euro
A 62.837,99 Euro3.507,50 Euro
A 72.953,25 Euro3.774,48 Euro
A 83.124,76 Euro4.102,49 Euro
A 93.403,76 Euro4.452,28 Euro
A 103.644,00 Euro4.983,41 Euro
A 114.154,09 Euro5.543,65 Euro
A 124.444,60 Euro6.103,87 Euro
A 134.975,10 Euro6.770,46 Euro
A 145.051,56 Euro7.364,07 Euro
A 156.549,74 Euro8.314,24 Euro
A 167.224,65 Euro9.261,41 Euro

So lesen Sie die Tabelle: Besoldung in Sachsen

In A 9 weist die Anlage 5 des Landesamts für Steuern und Finanzen 10 Stufen aus. Sie beginnen mit 3.403,76 Euro und enden bei 4.452,28 Euro. Nach § 25 Abs. 2 SächsBesG steigt das Grundgehalt bis zur fünften Stufe alle zwei Jahre, bis zur neunten Stufe alle drei Jahre und danach alle vier Jahre.

Zum Grundgehalt kommen Familienzuschlag und Zulagen. Die Beträge des Familienzuschlags in Sachsen finden Sie auf unserer Seite Familienzuschlag Sachsen, verlinkt direkt unter der Tabelle.

Vergleich zum Bund: Endstufe A 9 in Sachsen

In der Endstufe A 9 erhalten Sie in Sachsen 4.452,28 Euro, beim Bund sind es nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024) 4.283,30 Euro. Das sind 168,98 Euro oder 3,9 Prozent über dem Bundeswert. Die Tabelle in Sachsen gilt ab 1. April 2026; beim Bund sind die seit Dezember 2025 gezahlten Abschläge von 3 und 2,8 Prozent nicht eingerechnet.

Netto statt Brutto: Grundgehalt und Abzüge in Sachsen

Aus dem Grundgehalt in Sachsen, etwa 3.403,76 Euro zu Beginn von A 9 oder 4.975,10 Euro in A 13, zahlen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: § 5 SGB VI, § 6 SGB V und § 27 SGB III stellen Beamte versicherungsfrei. Für den Krankheitsfall sorgen Sie über die Beihilfe und eine eigene Krankenversicherung vor. Was der Beamtenstatus netto bedeutet, zeigt unsere Seite zu den Vorteilen als Beamter, verlinkt unter der Tabelle.

Besoldung im Ruhestand: Rechnung mit der Endstufe A 9 in Sachsen

Das Versorgungsrecht in Sachsen regelt den Ruhegehaltssatz; als Orientierung dient hier der Höchstsatz von 71,75 Prozent aus § 14 BeamtVG des Bundes, der nach 40 Jahren mit je 1,79375 Prozent erreicht ist. Auf die Endstufe A 9 in Sachsen von 4.452,28 Euro angewendet ergäbe der Höchstsatz 3.194,51 Euro im Monat. Das ist eine vereinfachte Rechnung nur mit dem Grundgehalt, ohne weitere ruhegehaltfähige Bezüge und vor Steuern; mehr dazu auf unserer Seite zum Ruhegehalt.

Fragen

Häufige Fragen: Besoldung Sachsen

Was verdient ein Beamter A9 in Sachsen?

Das Grundgehalt in A 9 beträgt in Sachsen 3.403,76 Euro in der ersten ausgewiesenen Stufe und 4.452,28 Euro in der Endstufe, Tabelle gültig ab 1. April 2026. Familienzuschlag und Zulagen kommen hinzu.

Wann steigt die Besoldung in Sachsen das nächste Mal?

Nach § 19 SächsBesG in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung steigen die Grundgehaltssätze dann um 2,0 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um 60 Euro.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es?

In A 9 weist die Anlage 5 des Landesamts für Steuern und Finanzen in Sachsen 10 Stufen aus. Nach § 25 Abs. 2 SächsBesG steigt das Grundgehalt bis zur fünften Stufe alle zwei Jahre, bis zur neunten Stufe alle drei Jahre und danach alle vier Jahre.

Ist die Besoldung in Sachsen höher als beim Bund?

In der Endstufe A 9 liegt Sachsen mit 4.452,28 Euro um 168,98 Euro (3,9 Prozent) über dem Bund mit 4.283,30 Euro nach Anlage IV BBesG (Stand 1. März 2024), ohne die seit 2025 gezahlten Abschläge.

Lassen Sie Ihre Situation prüfen

Wir ordnen die Zahlen für Ihren Fall ein, neutral und kostenfrei.