Familienzuschlag
Familienzuschlag Thüringen 2026: Stufen und Beträge
Thüringen staffelt den Familienzuschlag je Kind: Das erste, zweite und dritte Kind haben jeweils einen eigenen Betrag. Die geltende Anlage 6 zum Thüringer Besoldungsgesetz stammt vom 1. Februar 2025. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026 bis 2028 liegt dem Landtag vor.
- Stufe 1 (Ehegatten)
- 177,25 Euro monatlich (Anlage 6 ThürBesG, gültig ab 1. Februar 2025)
- Stufe 2 (erstes Kind)
- plus 326,41 Euro monatlich für das erste Kind
- Zweites Kind
- plus 529,16 Euro monatlich
Auf einen Blick
Familienzuschlag Thüringen im Überblick
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Stufe 1 (Ehegatten) | 177,25 Euro monatlich (Anlage 6 ThürBesG, gültig ab 1. Februar 2025) |
| Stufe 2 (erstes Kind) | plus 326,41 Euro monatlich für das erste Kind |
| Zweites Kind | plus 529,16 Euro monatlich |
| Ab drittem Kind | 830,50 Euro für das dritte Kind, 803,23 Euro für das vierte und jedes weitere Kind |
| Rechtsgrundlage | §§ 37 und 38 Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) mit Anlage 6 |
| Letzte Anpassung | 1. Februar 2025 (Gesetz vom 2. Juli 2024, GVBl. Nr. 9/2024) |
| Nächste Anpassung | Gesetzentwurf für die Jahre 2026 bis 2028 vom Kabinett beschlossen, Übertragung der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 |
Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6]
Wer bekommt den Familienzuschlag in Thüringen
Die Stufe 1 richtet sich nach § 38 Abs. 1 ThürBesG, die Beträge für Kinder nach § 38 Abs. 2. Thüringen nennt in Anlage 6 für jedes Kind einen eigenen Betrag; er steigt vom ersten bis zum dritten Kind.
Für das Jahr 2025 galt eine befristete Erhöhung: plus 73 Euro für das dritte und plus 102 Euro für jedes weitere Kind. Sie endete am 31. Dezember 2025. Seit 2024 gibt es außerdem einen alimentativen Ergänzungszuschlag nach § 39a ThürBesG für Verheiratete mit Familienzuschlag für mindestens ein Kind, deren Partner höchstens ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze hat.
Zusammenspiel mit Kindergeld
Zusätzlich zum Thüringer Familienzuschlag von 855,57 Euro für zwei Kinder erhalten Sie das Kindergeld von 259 Euro je Kind. Im Ruhestand werden die kinderbezogenen Anteile laut TLF neben der Versorgung in voller Höhe gezahlt.
Wie Beamte in Thüringen das Kindergeld beantragen und was dabei zu beachten ist, erklären wir auf unserer Seite Kindergeld für Beamte.
Rechenbeispiel A9 mit zwei Kindern
Eine verheiratete Beamtin in A9 mit zwei Kindern erhält nach Anlage 6 die Stufe 1 mit 177,25 Euro, 326,41 Euro für das erste und 529,16 Euro für das zweite Kind. Das ergibt 1.032,82 Euro im Monat.
Die für 2026 geplante Anpassung ist in diesem Betrag noch nicht enthalten, weil das Gesetz beim Abruf am 7. Oktober 2026 noch nicht verkündet war.
Antrag und Nachweise
Änderungen beim Familienstand oder bei den Kindern teilen Sie dem Thüringer Landesamt für Finanzen mit der Erklärung zum Familienzuschlag (Vordruck TLF-B 7.5) mit.
Weiterführend
Offizielle Stellen und Rechtsgrundlagen
Fragen
Häufige Fragen: Familienzuschlag Thüringen
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Thüringen 2026?
Nach der geltenden Anlage 6 vom 1. Februar 2025 beträgt die Stufe 1 177,25 Euro. Für das erste Kind gibt es 326,41 Euro, für das zweite 529,16 Euro, für das dritte 830,50 Euro und für jedes weitere 803,23 Euro.
Zählt der Familienzuschlag zur Pension?
Laut TLF gehört der Familienzuschlag bis zur Stufe 1 zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Die kinderbezogenen Anteile werden neben dem Versorgungsbezug in voller Höhe gezahlt.
Gab es 2025 höhere Beträge ab dem dritten Kind?
Ja, befristet vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025: plus 73 Euro für das dritte und plus 102 Euro für jedes weitere Kind.
Wann steigt der Familienzuschlag in Thüringen?
Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung 2026 bis 2028 beschlossen, der die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 überträgt. Die neuen Beträge stehen erst mit dem Gesetzesbeschluss fest.
Familienzuschlag
Weitere Dienstherren
Bund
171,28 Euro monatlich (Anlage V BBesG, gültig ab 1. März 2024)
Nordrhein-Westfalen
173,50 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 und A 6: 169,26 Euro; A 7 und A 8: 167,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
Bayern
Stufe V: 87,51 Euro (Ortsklasse I bis IV) bis 170,26 Euro (Ortsklasse VII) monatlich, ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff, vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses
Baden-Württemberg
180,46 Euro monatlich, zur Hälfte 90,23 Euro (gültig ab 1. April 2026)
Niedersachsen
170,36 Euro monatlich (übrige Besoldungsgruppen); A 5 bis A 8: 162,26 Euro; gültig ab 1. April 2026
Hessen
177,30 Euro monatlich (Anlage V HBesG, gültig ab 1. Juli 2026)
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