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Polizeikommissaranwärter: Besoldung, Laufbahn und Absicherung

Polizeikommissaranwärter studieren als Beamte auf Widerruf für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Bei der Bundespolizei dauert der Vorbereitungsdienst drei Jahre als Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Ziel ist das Eingangsamt Polizeikommissar in A 9.

Besoldungsgruppe
Anwärterbezüge; Ziel ist beim Bund das Eingangsamt A 9 (Polizeikommissar, BPolLV Anlage 1)
Laufbahngruppe
Gehobener Polizeivollzugsdienst (Bundespolizei); Polizei Sachsen führt den Dienstgrad unter Laufbahngruppe 2.1
Voraussetzung
Beim Bund: Hochschulzugangsberechtigung (§ 17 Abs. 4 BBG), bei Einstellung unter 34 Jahre (§ 5 Abs. 3 BPolLV); Länder eigene Vorgaben

Auf einen Blick

Dienstgrad Polizeikommissaranwärter im Überblick

AngabeWert
BesoldungsgruppeAnwärterbezüge; Ziel ist beim Bund das Eingangsamt A 9 (Polizeikommissar, BPolLV Anlage 1)
LaufbahngruppeGehobener Polizeivollzugsdienst (Bundespolizei); Polizei Sachsen führt den Dienstgrad unter Laufbahngruppe 2.1
VoraussetzungBeim Bund: Hochschulzugangsberechtigung (§ 17 Abs. 4 BBG), bei Einstellung unter 34 Jahre (§ 5 Abs. 3 BPolLV); Länder eigene Vorgaben
Typische Dauer bis zur BeförderungBeim Bund drei Jahre Vorbereitungsdienst als Diplomstudium (§ 7 BPolLV)
SchulterstückSilberner Balken (Dienstkleidungsordnung NRW, Polizei Sachsen)
Anwärtergrundbetrag (Bund)1.744,22 Euro im Monat (Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes, gültig ab 1. März 2024)
Nächster DienstgradPolizeikommissar, A 9, nach bestandener Laufbahnprüfung

Stand der Redaktion: 2026-10-07. Quellen: [1][2][3][4][5][6][7][8][9][10][11][12][13][14][15][16][17][18]

Aufgaben und Stellung

Den Titel Polizeikommissaranwärter vergibt die Bundespolizei-Laufbahnverordnung an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (§ 5 Abs. 2 BPolLV). In Nordrhein-Westfalen heißt die Dienstbezeichnung laut Dienstkleidungsordnung „Kommissaranwärter“.

Das Studium bereitet auf die Ämter des gehobenen Dienstes vor, vom Polizeikommissar bis zum Ersten Polizeihauptkommissar. Bei der Bundespolizei ist es ein modularisierter Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (§ 7 BPolLV).

Weg zum Polizeikommissaranwärter

Für den gehobenen Dienst des Bundes verlangt § 17 Abs. 4 BBG eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung. Nach erfolgreichem Auswahlverfahren stellt die Bundespolizeiakademie ein, wer noch nicht 34 Jahre alt ist (§ 5 BPolLV). Die Länder haben eigene Studiengänge und Zugangsregeln.

Das Studium dauert bei der Bundespolizei drei Jahre (§ 7 BPolLV) und endet mit der Laufbahnprüfung. Wer sie endgültig nicht besteht, kann nach § 6 Abs. 2 BPolLV beim Bund die Befähigung für den mittleren Dienst zuerkannt bekommen. Nach bestandener Prüfung folgt die Probezeit als Polizeikommissar mit Beurteilungen nach § 37 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung.

Besoldung und Zulagen

Als Polizeikommissaranwärter erhalten Sie beim Bund Anwärterbezüge nach § 59 BBesG; der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst beträgt 1.744,22 Euro im Monat (Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes, gültig ab 1. März 2024).

Auch im Studium erhalten Sie beim Bund die Polizeizulage, denn die Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung beziehen Anwärter im Vorbereitungsdienst ein (Nr. 9 Abs. 2); Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes sieht 95 Euro nach einem und 228 Euro nach zwei Jahren vor. Sind Sie während des Studiums verheiratet oder haben Kinder, kommt beim Bund der Familienzuschlag zu den Anwärterbezügen hinzu (§ 59 Abs. 2 BBesG); die Länderbeträge zeigt unsere Seite zum Familienzuschlag. Die 228 Euro entsprechen rund 13,1 Prozent dieses Anwärtergrundbetrags des Bundes.

Dienst am Samstag zwischen 13 und 20 Uhr vergütet der Bund auch Anwärtern (§ 3 EZulV): Sieben solche Stunden ergeben 7 Stunden zu je 1,49 Euro, zusammen 10,43 Euro (Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, § 4 EZulV, Bund).

Absicherung in diesem Dienstgrad

Als Polizeikommissaranwärter der Bundespolizei erhalten Sie Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG als Sachleistung; Zuzahlungen und Belastungsgrenzen folgen dabei dem SGB V (§ 2 BPolHfV, Bund). Für Studierende anderer Dienstherren klärt unsere Seite zur freien Heilfürsorge, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt.

Das Bundesbesoldungsgesetz nennt bei der Heilfürsorge nur die Polizeivollzugsbeamten selbst; für Ehegatten und Kinder sieht das Bundesbeamtengesetz Beihilfe vor (§ 80 Abs. 2 BBG), für Kinder mit 80 Prozent (§ 46 Abs. 2 BBhV, Bund). Eine Anwartschaft auf die private Ergänzung sichert Ihnen den Gesundheitszustand aus der Studienzeit für später.

Während des Studiums sind Sie beim Bund Beamter auf Widerruf; das Verhältnis endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (§ 37 Abs. 2 BBG). Ein Ruhegehalt setzt nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes fünf Dienstjahre oder eine Dienstbeschädigung voraus (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Polizeiklausel deckt die Studienjahre ab.

Fragen

Häufige Fragen: Dienstgrad Polizeikommissaranwärter

Was verdient ein Polizeikommissaranwärter?

Als Polizeikommissaranwärter erhalten Sie beim Bund einen Anwärtergrundbetrag von 1.744,22 Euro im Monat (Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes, gültig ab 1. März 2024); Polizeizulage und Familienzuschlag können hinzukommen.

Wie lange dauert es bis zum Polizeikommissaranwärter?

Polizeikommissaranwärter werden Sie mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nach dem Auswahlverfahren. Das Studium dauert bei der Bundespolizei drei Jahre.

Welche Schulterstücke trägt ein Polizeikommissaranwärter?

Einen silbernen Balken. Die Dienstkleidungsordnung NRW nennt für Kommissaranwärter „1 silberner Balken, 8 mm“, die Polizei Sachsen zeigt den Polizeikommissaranwärter „mit silbernem Balken“.

Ist ein Polizeikommissaranwärter Beamter auf Lebenszeit?

Nein. Als Polizeikommissaranwärter sind Sie Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (§ 5 Abs. 1 BPolLV, Bund). Beim Bund ist die Ernennung auf Lebenszeit erst nach der Laufbahnprüfung und einer Probezeit von mindestens drei Jahren möglich (§ 11 Abs. 1 BBG); die Länder regeln die Probezeit selbst.

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