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Die Klauseln bestimmen über den Versicherungsschutz

Die Dienstunfähigkeitsklausel legt fest, wann Beamte Leistungen von Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten und wie sie sich verhalten, wenn ihr Dienstherr Ihnen die Dienstunfähigkeit erklärt.

Vor dem Versichern ist es wichtig, sich diese Klausel im Vertrag genau anzusehen, denn Klausel ist nicht gleich Klausel. Gerade Beamte auf Probe oder auf Widerruf sollten genau auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel achten. Je nach Beamtenstatus können diese stark voneinander abweichen.

Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Dienstunfähigkeitsklausel (kurz: DU-Klausel) um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Klausel.

Das bedeutet die echte Dienstunfähigkeitsklausel

Die echte Du-Klausel ist für die versicherte Person ideal, weil sie ihr mit minimalem Aufwand den vollen Versicherungsschutz bietet. Bei dieser Klausel verzichtet der Versicherer auf sein Prüfungsrecht und erkennt die Entscheidung des Dienstherrn auf Dienstunfähigkeit an – der Versicherte erhält eine Versicherungsleistung.

Voraussetzung dafür ist, dass die Versetzung ausschließlich aus rein medizinischen Gründen erfolgt. Dadurch werden wirtschaftlich oder disziplinarisch bedingte Versetzungen ausgeschlossen.

Die unechte DU-Klausel

Unechte DU-Klauseln verlangen, dass ein versicherter Beamter seine Dienstunfähigkeit nachweist. Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer bewiesen und eine Versetzungsurkunde eingereicht werden.

Der Versicherer kann unter Umständen zu einer anderen Einschätzung als der Dienstherr kommen. Dies hat oftmals zur Folge, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.

Die unvollständige DU-Klausel

Eine unvollständige DU-Klausel bezieht sich nur auf einen Beamten auf Lebenszeit. Beamtenanwärter und Beamt auf Zeit erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen.

Anwärter und Beamte auf Zeit werden nicht in den Ruhestand, sondern in die Dienstunfähigkeit entlassen. Sie haben keinen Anspruch auf Ruhegeld und sollten besonders darauf achten, dass die DU-Klausel sie bei allgemeiner Dienstunfähigkeit auch wirklich absichert.

Begrenzt dienstfähig – ein Sonderfall

Bei Beamtinnen und Beamte, die in Ihrer Dienstfähigkeit begrenzt sind, kann von einer Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden. Arbeitszeit und Besoldung werden in so einem Fall der Teil-Dienstunfähigkeit angepasst.

Um in so einer Situation finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es möglich, der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte die sogenannte Teil-Dienstunfähigkeitsklausel hinzuzufügen. Die oftmals kostenpflichtige Klausel erbringt bei einer begrenzten Dienstfähigkeit Leistungen.

Fazit

Kann ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit seinen staatlichen Pflichten nicht mehr nachkommen, wird er nur unter gewissen Voraussetzungen in den Ruhestand versetzt. Die Dienstunfähigkeit wird im Regelfall aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses erfasst.

Wenn ein Beamter aus medizinischen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist, drohen ihm finanzielle Einbuße. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung federt solche finanziellen Lücken mit ihren Versicherungsleistungen zum Teil ab.

Dank echter DU-Klausel ist die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit beim Versicherer vereinfacht. Dennoch hat der Versicherer das Recht, die Entscheidung des Dienstherrn zu überprüfen, falls keine gesundheitlichen Gründe für den Ruhestand vorliegen.

Lesen Sie sich die Dienstunfähigkeitsklausel Ihrer Versicherung vor Abschluss genau durch und gehen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem jeweiligen Beamtenstatus bei einer Dienstunfähigkeit durch die Klausel abgesichert sind.

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