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Sind Ehegatten und Kinder einfach mitversichert?
Wie Sie bereits im vorherigen Abschnitt gelesen haben, kann diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden. Ohne den notwendigen Zusatzbaustein für deliktsunfähige Kinder sind die eigenen Kinder nur dann automatisch mitversichert, wenn sie minderjährig sind. Volljährige Kinder sind nur unter besonderen Umständen mitversichert.
Das ist ähnlich wie beim Kindergeld oder der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Geburtstag sind Kinder nur versichert, wenn sie noch zur Schule gehen, sich in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden und auch während der Wartezeiten zwischen diesen Ausbildungsabschnitten.
Nach Abschluss der Ausbildung, des Studiums oder des Freiwilligendienstes und auch wenn Ihr Kind aus Ihrem Haushalt auszieht, endet grundsätzlich die elterliche Haftpflichtversicherung. Auch Kinder, die bereits verheiratet sind, scheiden sofort aus der Versicherung der Eltern aus. Zusammengefasst sind also alle Kinder vom Beginn der Deliktsfähigkeit bis zum Ende der jeweiligen Ausbildung immer automatisch mitversichert.
Für Privatkunden ist die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen eine Familienhaftpflichtversicherung – ohne Mehrkosten. Durch die Mitversicherung der Kinder sind Familien umfassend geschützt.
Wird Ihr Kind volljährig und befindet sich nicht in Ausbildung, z.B. wegen eines Auslandsjahres oder mangels Ausbildungsplatz, sollten Sie in jedem Fall mit einem spezialisierten Versicherungsberater den passenden Versicherungsschutz auswählen und abschließen.
Was macht einen guten Haftpflichtversicherungsschutz aus?
Eine der ersten Aufgaben eines jeden zukünftigen Versicherungsnehmers ist es, zu verstehen, was die Police genau abdeckt. Gerade bei einer Versicherung, die auch andere Familienmitglieder und Kinder einschließt, ist dies doppelt wichtig. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied anderen Personen zufügen.
Sie ist eine klassische Versicherung gegen alle Arten von Vermögens- und Sachschäden, aber auch gegen Personenschäden Dritter. Sie schützt ausschließlich im privaten Bereich. Für andere Bereiche wie den Straßenverkehr oder bei Schäden im beruflichen Umfeld bzw. bei der Führung der Dienstgeschäfte, sofern Sie Beamter sind, gibt es maßgeschneiderte Alternativen. Die Privathaftpflicht kommt hier nicht für Schäden auf. Beachten Sie auch, dass Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden, nicht versichert sind.
Die Gesundheit oder die persönlichen Gegenstände Ihrer Kinder sind in dieser Police nicht versichert. Für Verletzungen und Krankheiten Ihrer Kinder sollten Sie zusammen mit Ihrem Versicherungsberater andere Policen wählen. Hier kommen unter anderem eine Unfallversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung in Frage.
Für Ihre persönliche Familienhaftpflichtversicherung gibt es verschiedene Faktoren zu beachten. Zum einen sollten Sie Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über einen Zusatztarif mitversichern. Grundsätzlich sollten Sie auch auf die maximalen Deckungssummen achten. Wenn Sie nur einen kleinen fremden Gegenstand versichern, ist die Schadenshöhe sicherlich überschaubar.
Wie sieht es aber bei besonders wertvollen Gegenständen aus? Oder gar bei Personenschäden? Wenn nach einem von Ihnen verursachten Unfall bleibende Verletzungsfolgen auftreten oder spezielle Therapien oder gar eine Unterbringung in einer Kurklinik oder einem Pflegeheim notwendig werden, können die Kosten, die Sie zu tragen haben, schnell in die Millionen gehen.
Dabei sind Schmerzensgeld oder eine lebenslange Entschädigungsrente noch nicht einmal eingerechnet. Daher sollte man immer nach besonders hohen Versicherungssummen Ausschau halten.
Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestsumme von zehn Millionen Euro, was erfahrene Versicherungsberater vorbehaltlos unterschreiben würden. Policen mit einer maximalen Versicherungssumme von nur ein bis drei Millionen Euro schützen Ihre Familie und Ihre Kinder in keinem Fall ausreichend.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie im Rahmen der Haftpflicht passiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Ihr Versicherer prüft für Sie die Rechtmäßigkeit jeder Forderung, die Sie als Schadensfall zur Regulierung einreichen.
Ungerechtfertigte Ansprüche, überhöhte Schadenersatzforderungen und betrügerische Haftpflichtansprüche gegen Sie werden von der Versicherung – auch gerichtlich – abgewehrt. Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Das Fazit zur Haftpflichtversicherung für Kinder und Familie
Eine Privathaftpflichtversicherung ist die Basis jeder Absicherung. Um sich und Ihre ganze Familie vor Schadenersatzforderungen und Haftungsfolgen bei diversen Schäden zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall auf diese Versicherungspolice verzichten.
Gemeinsam mit einem Versicherungsberater finden auch Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihre Familienkonstellation und können sich so umfassend absichern. Fachberater haben den Marktüberblick und Zugang zu Angeboten mit hohem Schutzniveau und günstigen Prämien. Aufbauend auf dieser „Versicherungsbasis“ können Sie Ihren Schutz auch in anderen Bereichen optimieren. Sparen Sie nicht am falschen Ende – die Haftpflichtversicherung ist das Must-have unter den Versicherungsangeboten.
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