Neues Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wurde vom Bundesrat endgültig verabschiedet. Dieses Gesetz hat direkte Auswirkungen auf die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, insbesondere für gut verdienende Angestellte ohne Kinder. Ab dem 1. Juli 2023 steigt der monatliche Beitrag für diese Gruppe auf über 1.000 EUR. Das PUEG wurde am 26. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Was ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)?

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist eine Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Es beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, darunter die Erhöhung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und die Förderung der Digitalisierung in der Pflege.

Warum hat das PUEG Auswirkungen auf den Beitragssatz der Krankenversicherung in 2023?

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung, da es umfangreiche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vorsieht, die finanziert werden müssen. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen wird der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Maßnahme führt zu Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr. Zudem wird der Beitragssatz ab dem 1. Juli 2023 nach der Kinderzahl gestaffelt, so dass Eltern generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger zahlen als Kinderlose. Mitglieder mit mehreren Kindern unter 25 Jahren werden zusätzlich entlastet. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Leistungsverbesserungen des PUEG zu finanzieren.

Die Änderungen betreffen Versicherte mit und ohne Kinder. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % angehoben. Für Kinderlose steigt der Beitragssatz sogar auf insgesamt 4,0 %. Der Arbeitgeberanteil bleibt unabhängig von der Kinderzahl konstant bei 1,7 %.

Gruppe Beitragssatz bis 30.06.2023 Beitragssatz ab 01.07.2023
Mit Kinder 3,05 % 3,4 %
Ohne Kinder 3,05 % 4,0 %

Auswirkungen auf freiwillig Versicherte

Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Kinderlose mit einem Einkommen ab 4.987,50 EUR steigt der Beitrag unter Berücksichtigung des aktuellen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 % zum 1. Juli 2023 auf 1.007,49 EUR.

Welche Maßnahmen umfasst das PUEG?

Zu den konkreten Maßnahmen gehören die Erhöhung des Pflegegeldes und der Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um 5 % ab 2024 und weitere Erhöhungen in den Folgejahren. Außerdem wird das Pflegeunterstützungsgeld, das Beschäftigte bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger in Anspruch nehmen können, flexibler gestaltet. Eine weitere wichtige Änderung ist die Zusammenfassung der Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag ab dem Jahr 2025, was Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität bietet.

Mit dem Gesetz wird auch die Digitalisierung in der Pflege gefördert, unter anderem durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie die Ausweitung und Verlängerung des Förderprogramms zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen bis 2030.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

Weitere Erhöhungen möglich

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits angekündigt, dass es zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kommen könnte. Grund ist eine erwartete Finanzierungslücke von 3,5 bis 7 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen könnte dies zu einem Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte führen.

Private Krankenversicherung als Alternative

Angesichts dieser Entwicklungen interessieren sich immer mehr Kunden für eine private Absicherung. Wer hier geschickt kombiniert, kann von deutlich besseren Leistungen profitieren und durch den zusätzlichen Einschluss eines Beitragsentlastungstarifs ab dem 67. Lebensjahr den Beitrag für seine Krankheitskostenvollversicherung sogar auf bis zu 0,00 EUR senken.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie auch für den Beitragsentlastungstarif den 50%igen Arbeitgeberzuschuss. Zudem kann der Eigenanteil teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Im Rentenalter profitiert man jedoch allein von der Beitragsentlastung. So kann bereits mit relativ geringem Kapitaleinsatz eine deutliche Beitragsentlastung im Alter erreicht werden.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.