Was ist das Hamburger Modell?

Das “Hamburger Modell” ist eine spezielle Regelung für Beamte zur privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur herkömmlichen Beihilfe, die je nach Familienstand zwischen 50 % und 80 % beträgt, wird beim “Hamburger Modell” ein fester Pauschalbetrag gezahlt. Diese Regelung gewährt einen konstanten Zuschuss des Dienstherrn zur privaten Krankenversicherung der Beamten.

Ziele des Hamburger Modells für Beamte

Das Hamburger Modell für Beamtinnen und Beamte zielt darauf ab, erkrankten Beschäftigten eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf zu ermöglichen. Es fördert eine individuelle und behutsame Heranführung an die Belastungen der Arbeit, die sich an den gesundheitlichen Einschränkungen orientiert. Das Modell zielt darauf ab, Krankheitszeiten zu verkürzen, Rückfälle zu minimieren und Frühverrentungen zu reduzieren. Es bietet die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit schrittweise zu steigern und damit die Belastbarkeit entsprechend der wiedererlangten Gesundheit zu erhöhen. Das Hamburger Modell basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der erkrankten Person, dem behandelnden Arzt und dem Dienstherrn. Es ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit und zielt darauf ab, die individuellen Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten während der Genesung zu berücksichtigen. Das Modell kann sowohl im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements als auch des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zur Förderung der Arbeitsfähigkeit und einer nachhaltigen Rückkehr in den Berufsalltag genutzt werden.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

Wie funktioniert die stufenweise Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst bei Beamten?

Die stufenweise Wiedereingliederung von Beamten in den öffentlichen Dienst ist ein freiwilliges Verfahren, mit dem dienstunfähige Beamte schrittweise und schonend wieder in den Dienst eingegliedert werden sollen. Ein aktuelles Urteil des VG Regensburg stellt klar, dass der Dienstherr nicht ohne Weiteres den Verlust der Dienstbezüge anordnen darf, wenn der Beamte nicht an einer Wiedereingliederungsmaßnahme teilnimmt, die nicht den medizinischen Vorgaben entspricht. In dem Fall ging es um einen Beamten der Deutschen Telekom AG, der aufgrund einer langwierigen Erkrankung nicht im Dienst war. Die angeordnete stufenweise Wiedereingliederung erfolgte jedoch nicht entsprechend den ärztlichen Empfehlungen und ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Das Gericht entschied, dass eine solche Anordnung rechtswidrig sei, da die Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme für Beamte grundsätzlich freiwillig sei und vom Dienstherrn nicht verbindlich angeordnet werden könne. Zudem habe der Beamte nicht schuldhaft gehandelt und die Voraussetzungen für eine Aberkennung der Dienstbezüge lägen nicht vor. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung des ärztlichen Gutachtens bei der Planung und Durchführung von Wiedereingliederungsmaßnahmen für Beamte.

Ablauf der Wiedereingliederung des Hamburger Modells

Kann ich als Beamter während der Wiedereingliederung Urlaub nehmen?

Als Beamter können Sie während der Wiedereingliederung in vielen Fällen Erholungsurlaub nehmen. Das Hamburger Modell zur Wiedereingliederung ermöglicht Ihnen nach längerer Krankheit eine stufenweise Wiedereingliederung in den Dienst. Auch ohne ausdrückliche beamtenrechtliche Grundlage kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement für Beamtinnen und Beamte angewendet werden. Die Ausgestaltung liegt im Ermessen des Dienstherrn. Sie können während der Wiedereingliederung als (teilweise) dienstfähig gelten und somit auch Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Diese Vorgehensweise beruht auf dem Fürsorgeprinzip und dient der schrittweisen Wiederherstellung Ihrer Dienstfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass diese Praxis je nach individueller Situation und den Regelungen Ihres Dienstherrn variieren kann. Informationen hierzu finden Sie häufig in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und Leitfäden. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, rechtzeitig mit Ihrem Dienstherrn oder einem auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten während der Wiedereingliederung korrekt wahrnehmen.

Wann muss die Wiedereingliederung als Beamter beantragt werden?

Der Antrag auf Wiedereingliederung in das Beamtenverhältnis erfolgt im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Wenn Sie innerhalb der letzten zwölf Monate insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, unabhängig von der Art der Erkrankung(en), sollte ein BEM in Betracht gezogen werden. Ziel des Eingliederungsmanagements ist es, Sie umfassend über die Möglichkeiten der Wiedereingliederung zu informieren. Sie haben jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme und können freiwillig entscheiden, ob Sie an der Wiedereingliederungsmaßnahme teilnehmen möchten. Sobald Sie Ihre Zustimmung gegeben haben, wird ein individueller Wiedereingliederungsplan erstellt, der auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Bitte beachten Sie, dass der genaue Ablauf je nach den Regelungen Ihres Arbeitgebers variieren kann. In Hamburg gibt es beispielsweise eine Sondervereinbarung zum BEM nach § 94 HmbPersVG, die Mindeststandards festlegt und unterschiedliche BEM-Verfahren in den Behörden ermöglicht, um der Vielfalt der individuellen Situationen gerecht zu werden.

Der PKV-Verband zum Hamburger Modell

Der Verband der Privaten Krankenversicherung äußert sich zum Hamburger Modell als Form der Krankheitsvorsorge für Beamte. Seit August 2018 können sich Beamtinnen und Beamte in Hamburg für dieses pauschale Beihilfemodell entscheiden. Seit Februar 2020 wird das Modell auch in den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin nachgeahmt. Bundesweit entscheiden sich jedoch 94 Prozent der Beamten für die klassische Kombination aus Beihilfe und privaten Zusatztarifen. Zu beachten ist, dass Beamte, die sich in den genannten Bundesländern für das Hamburger Modell entscheiden und später in ein anderes Bundesland wechseln, den pauschalen Zuschuss verlieren und die Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen müssen.

Der Verband betont, dass Beamte traditionell die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben. Das Privileg, sich privat versichern zu können, werde von den meisten Beamten bewusst genutzt, da die privaten Krankenkassen Beihilfeergänzungstarife anbieten, während die gesetzliche Krankenversicherung den vollen Beitrag verlangt. Bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung spielen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen eine Rolle.

Der Verband und einige Bundesländer sehen das Hamburger Modell kritisch. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einführung des Modells eine schrittweise Veränderung des bewährten Beihilfesystems darstellt. Die Kritik bezieht sich auch auf mögliche rechtliche Probleme, da die volle Verantwortung des Dienstherrn in Frage gestellt wird und Beamte möglicherweise Rechte aus dem Grundgesetz geltend machen könnten. Dies könnte die Krankenkassen vor Herausforderungen stellen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die privaten Krankenversicherungen Altersrückstellungen bilden, um den Versicherungsschutz im Alter bezahlbar zu halten, während die gesetzlichen Krankenkassen dies nicht tun.

Nachteile des Hamburger Modells für Beamte im öffentlichen Dienst

Die Nachteile des “Hamburger Modells” für Beamte sind vielfältig. Zunächst erhält der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Status “freiwillig versichert”, was potenziell zu höheren Beiträgen führen kann. Als Pensionär werden nicht nur die Versorgungsbezüge, sondern alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen. Anders als bei angestellten Rentnern, die in der GKV versichert sind, gibt es keinen Zuschuss aus der Krankenversicherung der Rentner. Der Zuschuss des Dienstherrn ist pauschal auf 50 % begrenzt, während die Beihilfe für Pensionäre in vielen Bundesländern bis zu 70 % beträgt. Bei einem Wechsel des Dienstherrn in ein anderes Bundesland entfällt die Beihilfe ersatzlos. Die Entscheidung für das “Hamburger Modell” ist endgültig und unumkehrbar.

Belastungsgrenze der GKV

Die GKV ist aufgrund der demographischen Entwicklung an ihre Belastungsgrenzen gestoßen. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und müssen das Maß des Notwendigen einhalten, was als Nachteil empfunden werden kann. Die Beitragserhöhungen in der GKV für Besserverdienende waren in den letzten Jahren hoch. Die Möglichkeit, Kinder und Ehepartner in der GKV mitzuversichern, kann für eine gewisse Zeit attraktiv sein, später können die Kosten jedoch steigen. Demgegenüber bietet die private Krankenversicherung häufig bessere Konditionen und Leistungen.

Eingeschränkte Leistungen

Insgesamt überwiegen für die meisten Beamten die Nachteile des “Hamburger Modells”. Die Beitragsentwicklung und die eingeschränkten Leistungen der GKV können zu unangenehmen Überraschungen führen. Aus wirtschaftlicher Sicht und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse ist die private Krankenversicherung oft die bessere Wahl. Die meisten Bundesländer bieten Pensionären einen höheren Beihilfeanspruch, was die private Beihilfeversicherung attraktiv macht. Zusammenfassend ist das “Hamburger Modell” für die meisten Beamten keine empfehlenswerte Option, da die Nachteile überwiegen und sich langfristig als nachteilig erweisen können.

Weitere Bundesländer planen die Einführung des Hamburger Modells für Beamte

Das “Hamburger Modell” für Beamte findet immer mehr Akzeptanz und wird in weiteren Bundesländern eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 haben auch Beamte in Sachsen die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Bisher konnten nur privat versicherte Beamte die Beihilfe in Anspruch nehmen, während gesetzlich versicherte Beamte den vollen Beitrag selbst tragen mussten. Dies ändert sich nun mit der Ausweitung des Hamburger Modells.

Seit seiner Einführung in Hamburg 2018 hat sich das Modell auf weitere Bundesländer ausgedehnt, darunter Bremen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen und demnächst auch Sachsen. Die SPD setzt sich für eine bundesweite Einführung ein und plädiert dafür, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung auch für neue Beamtinnen und Beamte zu übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben die Umsetzung angekündigt, in Niedersachsen steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest. In Schleswig-Holstein ist die Übernahme des Arbeitgeberanteils zur GKV in Härtefällen geplant. Dennoch bleibt die Regelung uneinheitlich, da einige Bundesländer das Modell nicht einführen werden oder noch keine Entscheidung getroffen haben. Diese Uneinheitlichkeit kann den Wechsel in andere Bundesländer erschweren.

Das Hamburger Modell für Beamte: Für GKV oder PKV entscheiden?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das “Hamburger Modell” oder andere Versicherungsmöglichkeiten wie die private Krankenversicherung (PKV) für Ihre individuelle Situation als Beamter die beste Wahl sind, empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Beratung durch unsere Experten. Unsere Fachleute helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen und die für Sie optimale Krankenversicherung zu finden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenloses Erstgespräch, damit Sie die richtige Wahl für Ihre Gesundheitsvorsorge treffen können.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.