Können Beamte familienversichert sein?

Beamtinnen und Beamten stehen am Anfang ihrer Laufbahn vor vielen Entscheidungen. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Bei Ehepartnern stellt sich häufig die Frage, ob sich die Beamtin oder der Beamte über seinen gesetzlich versicherten Partner familienversichern darf. Bevor Sie sich bei der Beantwortung dieser Frage durch unnötig komplizierte Formulare und Anträge wühlen, helfen wir Ihnen hier weiter.

Familienversicherung Beamter

Eine Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen bietet viele Vorteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angehörige beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.

Mit Ausnahme des Krankengeldes hat jeder Familienversicherte Anspruch auf die vollen Leistungen der GKV. Voraussetzung für eine Familienversicherung bei Ehepartnern ist, dass beide Mitglieder einer gesetzlichen Versicherung sind und nur geringfügige Einkünfte erzielen. Als Beamter ist es jedoch nicht möglich, selbst familienversichert zu sein – die Versicherung greift nicht. Auch wenn das Einkommen des Beamten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf er nicht in die Familienversicherung.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

GKV oder PKV: Diese Alternativen hat ein Beamter

Ein Beamter kann sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte (GKV) richten sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen.

Gegenüber einer privaten Krankenversicherung haben gesetzlich Versicherte in der Regel keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur GKV. Die Leistungen zu Beihilfen und Arbeitgeberzuschüssen unterschieden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Die Leistungen in der GKV sind auf die gesetzlichen Regelleistungen beschränkt.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) erhalten Beamte Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Dieser beteiligt sich mit einem Prozentsatz von 50 bis 80 Prozent an die allgemeinen Gesundheitsleistungen und anfallenden medizinischen Versorgungen.

Für die verbliebenen Prozent kommt der Beamte mit einer privaten Restkostenversicherung selbst auf. Die Beiträge ergeben sich anders als bei der GKV vorrangig aus dem individuellen Gesundheitszustand und das Alter und fallen in der Regel höher aus als bei der GKV. Dafür sind die Leistungen umfangreicher und individuell anpassbar.

Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist im Normalfall unwiderruflich. Eine Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ist nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich.

So wird die Familie versichert

Beamte in einer gesetzlichen Krankenkasse haben den Vorteil, dass für Kinder die Familienversicherung greift – es fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Wenn der Ehepartner monatlich nicht mehr als 450 € einnimmt, kann er ebenfalls in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden.

Bei einer PKV müssen Ehepartner und Nachwuchs zu einem zusätzlichen Betrag eigenständig versichert werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern ist die private Versicherung von Kindern für Beamte jedoch günstiger, da sie nur für die Restkosten aufkommen und keinen Volltarif benötigen.

Ein weiterer Vorteil ist das größere Leistungsangebot – so haben die Kinder prinzipiell ein Anrecht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt.

Das geschieht im Krankheitsfall

Bei einer PKV werden die Aufwendungen im Krankheitsfall der Angehörigen nicht vollständig übernommen. Ähnlich wie der Beamte selbst haben Ehepartner und Kinder einen Anspruch auf Beihilfe von 70 und 80 Prozent. Der Rest muss auch hier mit einer Restkostenversicherung gedeckt werden.

Was macht ein Beamter bei Dienstunfähigkeit? In dem Fall ist ein Beamter auf Lebenszeit durch die Alimentationspflicht abgesichert und bezieht vom Dienstherrn ein Ruhegehalt. Für Berufseinsteiger und Beamte auf Widerruf empfiehlt sich eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung.

Fazit – kann man als Beamter familienversichert sein?

Als Beamter ist es nicht möglich, sich familienversichern zu lassen. Im umgekehrten Fall kann ein freiwillig gesetzlich versicherter Beamter seine Angehörigen jedoch in einer Familienversicherung absichern.

Alternativ haben Beamten die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung. Versicherte in der GKV zahlen ihre Beiträge ohne Zuschüsse, profitieren jedoch von niedrigen Beiträgen. Privat versicherte haben wiederum ein Anrecht auf Beihilfen von ihrem Dienstherrn.

Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist bindend.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.