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Unfallversicherung für Kinder

Auch im Falle eines Unfalls sollte Ihr Kind bestmöglich versorgt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung kann bei einem Unfall aber nur bedingt helfen: Sie kommt nur für Unfälle auf, die sich im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg ereignen.

Verletzungen oder Unfälle in der Freizeit sind dagegen nicht versichert – und selbst bei schwereren Beeinträchtigungen ist nur mit einer geringen Beteiligung zu rechnen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, empfehlen Experten daher dringend den Abschluss einer soliden privaten Unfallversicherung für Kinder. Sie bietet einen umfassenden Schutz und kann sogar den behindertengerechten Umbau des Familienheims fördern.

Achten Sie bei der Auswahl eines Unfallversicherungstarifs auf mehrere Faktoren: Eine angemessene Versicherungssumme von mindestens 150.000 Euro ist unerlässlich, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Außerdem sollte eine zukünftige Progression von 225 oder 350 Prozent gewählt werden, um im Falle einer Vollinvalidität das 2,25-fache bzw. 3,5-fache der versicherten Grundsumme zu erhalten.

Zudem ist es ratsam, die Gliedertaxe festzulegen – sie bestimmt die Höhe der Leistung im Invaliditätsfall. Kinder sind anfälliger für Unfälle und Verletzungen als Erwachsene – eine private Unfallversicherung ist daher unerlässlich, um den Nachwuchs zu schützen und sich auf unvorhergesehene Situationen vorzubereiten. Damit können Eltern das Risiko minimieren – vor allem in der Freizeit.

Kinderinvalidätsversicherung

Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Unfallversicherung sein, da sie auch gegen krankheitsbedingte Invalidität absichert. Allerdings ist diese Versicherung deutlich teurer als die Unfallversicherung und setzt auch eine umfangreiche Gesundheitsprüfung voraus. Bei der Wahl des richtigen Anbieters sollte man unbedingt auf die Leistungsausschlüsse achten: Einige Versicherer leisten zum Beispiel nicht, wenn eine psychische Erkrankung die Ursache für die Invalidität ist.

Die Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung bietet für einen Schadensfall den notwendigen Versicherungsschutz – von der Minderjährigkeit bis zum Studium oder der Schule. Im Ernstfall kommt die Haftpflicht für entstandene Schäden auf, es sei denn, die Erziehungsberechtigten sind nachweislich ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Mit diesem umfassenden Versicherungsschutz können Eltern im Schadensfall beruhigt aufatmen.

Die Rechtsschutzversicherung

Streitigkeiten und Missverständnisse gehören leider zum Leben dazu. Um zu seinem Recht zu kommen, ist es oft notwendig, einen Anwalt oder ein Gericht einzuschalten, was mit hohen Kosten verbunden ist. Eine Rechtsschutzversicherung für Kinder bietet hier wertvollen Schutz: Sie übernimmt die gesetzlichen Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenhonorare. Außerdem sind Kinder bis 25 Jahre über ihre Eltern mitversichert – sofern sie nicht berufstätig sind. Im Verkehrsbereich benötigen Volljährige einen eigenen Rechtsschutz, wenn diese selbst ein Fahrzeug besitzen.

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