Wer sollte über eine Krankentagegeldversicherung nachdenken und warum ist sie für manche unverzichtbar? Diese Fragen führen uns direkt zum Kern der Bedeutung einer solchen Absicherung. Die Krankentagegeldversicherung springt ein, wenn das reguläre Einkommen aufgrund von Krankheit wegfällt – eine Situation, die jeden treffen kann. Doch für wen ist sie besonders relevant und wie unterscheidet sie sich von anderen Leistungen wie dem Krankengeld? Und was gilt es bei Beamten zu beachten, die eine Sonderstellung einnehmen?

Krankentagegeld Definition

Das Krankentagegeld ist eine freiwillige Zusatzversicherung in Deutschland, die Angestellten, Freiberuflern und Selbstständigen dient, um Einkommensausfälle im Krankheitsfall zu kompensieren. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, indem sie einen vorher festgelegten Betrag auszahlt, wenn man aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann. Besonders wichtig ist diese Absicherung für Personen, deren Haupteinkommen von ihrer kontinuierlichen Arbeitsfähigkeit abhängt.

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Wie funktioniert die Krankentagegeldversicherung bei Einkommensausfall durch Krankheit?

Die Krankentagegeldversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Einkommensausfall durch Krankheit, indem sie einen vorher festgelegten Betrag auszahlt. Diese Form der Versicherung ist besonders wichtig für Personen, die kein Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, und dient dazu, das fehlende Einkommen zu ersetzen.

Der Versicherungsnehmer erhält somit eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung, die ihm hilft, seinen Lebensstandard auch in Zeiten der Krankheit aufrechtzuerhalten. Durch die Vereinbarung eines individuellen Krankentagegeldes kann der Versicherte seine finanzielle Sicherheit gewährleisten und sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen.

Für wen eignet sich eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine essenzielle Absicherung für all jene, die im Krankheitsfall finanzielle Einbußen vermeiden möchten. Sie schließt die Lücke zwischen dem gewohnten Nettoeinkommen und den reduzierten Zahlungen, die durch gesetzliche oder arbeitsvertragliche Regelungen entstehen können.

Besonders für Personen, deren Lebensunterhalt stark von der Kontinuität ihres Einkommens abhängt, bietet sie einen unverzichtbaren Schutz. Im Folgenden wird erläutert, für welche Gruppen eine solche Versicherung besonders geeignet ist und warum Beamte und Beamtinnen in diesem Kontext eine Ausnahme bilden.

Gesetzlich Versicherte Arbeitnehmer

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten in der Regel für sechs Wochen ihren Lohn vom Arbeitgeber weitergezahlt. Anschließend haben sie Anspruch auf Krankengeld, das üblicherweise etwa 20 Prozent niedriger als das Nettoeinkommen ist. Falls diese Summe nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, ist der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung ratsam.

Bei besonders hohem Einkommen kann die finanzielle Lücke noch größer sein. Das maximale Krankengeld beträgt 3.386 Euro brutto, was nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ein Nettokrankengeld von maximal 3.068 Euro im Monat (Stand 2023) bedeutet. In solchen Fällen wird eine Krankentagegeld-Versicherung zunehmend wichtiger, um das gesamte Nettogehalt abzusichern.

In einigen Branchen ist im Tarifvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld bis zum eigentlichen Nettolohn aufstockt. Wenn ein solcher Tarifvertrag gilt, ist eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung nicht notwendig.

Privat Versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ist es wichtig, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, die ab dem 43. Tag greift und die monatlichen Ausgaben deckt.

Viele schließen diese Versicherung zusammen mit ihrer privaten Krankenversicherung ab, doch dies ist keine Pflicht. Ein Vergleich der Angebote kann zu besseren Konditionen führen.

Gesetzlich Versicherte Selbstständige

Gesetzlich versicherte Selbstständige können wählen, ob sie Krankengeld beziehen möchten. Bei einer Entscheidung dafür steigt der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte. Für maximal 30 Euro im Monat (Stand 2023) erhalten sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld, das 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens beträgt, jedoch maximal 116 Euro brutto am Tag (Stand 2023).

Selbstständige Frauen haben zudem Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Vereinbarung von Krankengeld mit der Kasse kann in speziellen Ratgebern nachgelesen werden.

Sollten 116 Euro am Tag nicht ausreichen, kann das gesetzliche Krankengeld als Basis genutzt und durch ein privates Krankentagegeld aufgestockt werden. Wenn die Zeit bis zur Zahlung des Krankengelds ab dem 43. Tag nicht überbrückt werden kann, bietet sich ein Wahltarif bei der gesetzlichen Kasse an, der das Krankengeld bereits ab der vierten Krankheitswoche vorsieht. Mit einem Wahltarif ist man jedoch für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden.

Privat Versicherte Selbstständige

Selbstständige, die privat versichert sind, schließen oft zusammen mit ihrer Krankenvollversicherung auch ein Krankentagegeld ab. Dies ist bequem, aber nicht zwingend notwendig. Ein Krankentagegeld kann auch bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden, um möglicherweise bessere Konditionen zu erhalten. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote ist wichtig, um den besten Schutz für die individuelle Situation zu finden.

Erhalten Beamte ein Krankentagegeld?

Nein, Beamte erhalten kein Krankentagegeld, da ihr Dienstherr bei Krankheit die vollen Bezüge weiterzahlt. Diese Regelung schützt Beamte vor Einkommenseinbußen während einer Krankheitsphase, wodurch die Notwendigkeit eines Krankentagegeldes entfällt.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft, die auf Krankentagegeldversicherungen angewiesen sein können, um ihr Einkommen bei längerer Krankheit zu sichern, genießen Beamte somit eine fortlaufende finanzielle Sicherheit direkt durch ihren Dienstherr.

Wie beeinflussen Alter und gewünschtes Krankentagegeld die Beiträge der Krankentagegeldversicherung?

Die Beiträge einer Krankentagegeldversicherung werden wesentlich durch das Alter des Versicherten und die Höhe des gewünschten Krankentagegeldes beeinflusst. Bereits ab einem Beitrag von 6,21 Euro monatlich kann eine Absicherung für ein Krankentagegeld von 15 Euro pro Tag erfolgen. Mit zunehmendem Alter des Versicherten und bei Wunsch nach einem höheren Krankentagegeld steigen in der Regel auch die Versicherungsbeiträge. Dies liegt daran, dass das Risiko einer längeren Krankheitsdauer und somit die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Krankentagegeldes mit dem Alter tendenziell zunehmen.

Wie lange wird das private Krankentagegeld im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld gezahlt?

Das private Krankentagegeld wird im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) potenziell zeitlich unbegrenzt gezahlt, solange die vollständige Arbeitsunfähigkeit andauert. Während das gesetzliche Krankengeld in der Regel nach maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit endet, bietet das private Krankentagegeld einen fortlaufenden finanziellen Schutz ohne eine generelle zeitliche Begrenzung.

Die Auszahlung des privaten Krankentagegeldes endet erst, wenn die versicherte Person nicht mehr als vollständig arbeitsunfähig gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Der wesentliche Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld liegt in der Quelle der Zahlung. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse geleistet, während Krankentagegeld von privaten Versicherungen ausgezahlt wird. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, das ihnen bei längerer Krankheit einen Teil ihres Einkommens ersetzt, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

Im Gegensatz dazu müssen sich privat Versicherte durch ein Krankentagegeld absichern, das sie über eine private Versicherung erhalten und das dazu dient, den Einkommensverlust während der Krankheitsphase zu kompensieren.

Ist das Krankentagegeld steuerpflichtig?

Nein, dass Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig und wird vom Versicherer netto ausgezahlt, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Diese steuerliche Behandlung bedeutet, dass Empfänger des Krankentagegeldes diesen Betrag in voller Höhe erhalten, ohne Abzüge für die Einkommensteuer befürchten zu müssen.

Diese Regelung trägt dazu bei, dass das Krankentagegeld seine Funktion als finanzielle Absicherung im Krankheitsfall voll erfüllen kann, indem es den Einkommensverlust ohne steuerliche Einbußen kompensiert.

Was besagt das Bereicherungsverbot bei der Krankentagegeldversicherung?

Das Bereicherungsverbot bei der Krankentagegeldversicherung besagt, dass das Krankentagegeld zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten nicht überschreiten darf. Das Bereicherungsverbot soll verhindern, dass Versicherte durch die Kombination von Krankentagegeld und anderen Leistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld finanziell besserstehen, als wenn sie arbeiten würden.

Das Ziel ist es, eine Überkompensation zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Versicherungsleistung lediglich den Einkommensverlust ausgleicht, der durch die Arbeitsunfähigkeit entsteht.

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