Invalidität bedeutet eine ständige Einschränkung der physischen oder psychischen Kapazitäten, hervorgerufen durch Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen, die eine fortwährende Unfähigkeit zur Berufsausübung zur Folge hat. Im Kontext der privaten Unfallversicherung ist von Invalidität die Rede, wenn ein Unfall dauerhafte Schäden an der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit einer Person verursacht. Eine Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie länger als drei Jahre andauert und keine Besserung absehbar ist.

Definition von Invalidität im Wörterbuch

Invalidität wird im Wörterbuch als eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits-, Dienst- und Erwerbsfähigkeit definiert, die durch Krankheit, Verletzung oder Verwundung verursacht wird. Diese Definition betont die langfristige Natur der Beeinträchtigung und ihre signifikante Auswirkung auf die Fähigkeit einer Person, beruflich tätig zu sein. Begriffe wie Arbeitsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit stehen in engem Zusammenhang mit Invalidität und unterstreichen die Breite der Auswirkungen, die solche Gesundheitsprobleme haben können.

Invalidität in der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Kriterien und Leistungsanspruch

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wird Invalidität definiert als die Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen dauerhaft seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die spezifischen Bedingungen für diese Invalidität sind oft in der Versorgungsordnung des Unternehmens festgelegt, wobei häufig die Kriterien der gesetzlichen Erwerbsminderung herangezogen werden. Sobald ein Arbeitnehmer die festgelegten Kriterien für Invalidität erfüllt, insbesondere zum Zeitpunkt eines Versorgungsfalls, hat er Anspruch auf die zugesicherte Invaliditätsrente des Arbeitgebers.

Kernaspekte der Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Definition, Fristen und Leistungsumfang

Die Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung ist definiert als finanzielle Kompensation bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall. Eine solche Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie länger als drei Jahre anhält und keine Verbesserung des Zustands erwartet wird. Für die Geltendmachung dieser Leistung gelten bestimmte Fristen.

Die Invalidität muss typischerweise innerhalb eines Jahres nach dem Unfall auftreten und binnen drei weiteren Monaten ärztlich bescheinigt und beim Versicherer gemeldet werden, wobei diese Fristen variabel und verhandelbar sind. Die Höhe der ausgezahlten Invaliditätsleistung, oft als Invaliditätskapital bezeichnet, basiert auf dem Grad der Invalidität und der vorab festgelegten Versicherungssumme, die durch eine eventuelle Progressionsvereinbarung erhöht werden kann.

Gibt es spezielle Invaliditätsversicherungen für Erwachsene?

Ja, es gibt spezielle Invaliditätsversicherungen für Erwachsene, die finanziellen Schutz bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Behinderung bieten. Diese Versicherungen decken die finanziellen Folgen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen ab, einschließlich des Verlusts oder der Funktionseinschränkung von Gliedmaßen und schwerer Organschäden. Die Leistung einer Invaliditätsversicherung wird unabhängig davon gewährt, ob die betroffene Person ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen kann oder nicht.

Gibt es spezielle Invaliditätsversicherungen für Kinder?

Ja, es gibt spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen, die finanzielle Sicherheit bieten sollen, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit schwer behindert wird. Diese Invaliditätsversicherungen für Kinder leisten unabhängig davon, ob die Behinderung durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde.

In Deutschland sind fast 198.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als schwerbehindert registriert, das ist ein erheblicher Anteil an der Gesamtzahl schwerbehinderter Menschen in Deutschland. Die meisten dieser Behinderungen sind auf Krankheiten zurückzuführen, die 90 Prozent der Fälle ausmachen.

Wie wird eine Invalidität festgestellt?

Die Feststellung der Invalidität erfolgt durch ein Gutachten des behandelnden Arztes, der vom Versicherten von der Schweigepflicht entbunden wird. Dies ermöglicht die Mitteilung des Gutachtenergebnisses und des festgestellten Invaliditätsgrades an die Unfallversicherung. Wichtig ist, dass der Invaliditätsgrad unabhängig vom Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ermittelt wird und sich ausschließlich nach der dauerhaften körperlichen Abweichung vom für das entsprechende Lebensalter üblichen Zustand richtet. Die ärztliche Feststellung, die den Eintritt der Invalidität grundsätzlich bestätigt, muss die wesentlichen Angaben zum Invaliditätsgrad klar und verständlich enthalten.

Anhand welchen Kriterien wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Der Invaliditätsgrad wird auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens und der Gliedertaxe ermittelt. Ein Arzt erstellt dieses Gutachten, um den Prozentsatz der Beeinträchtigung eines Körperteils zu ermitteln. Beispielsweise führt eine 20-prozentige Beeinträchtigung des Arms nach der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegten Gliedertaxe zu einem Invaliditätsgrad von 14 Prozent.

Die Gliedertaxe ordnet bestimmten Körperteilen einen festen Prozentsatz zu, z. B. einem Auge 50% oder einem Arm 70%. Diese Werte sind entscheidend für die Berechnung der Summe, die nach einem Unfall von der privaten Unfallversicherung ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Zahlung hängt nicht nur vom festgestellten Invaliditätsgrad, sondern auch von der vereinbarten Versicherungssumme und einer eventuellen Progressionsvereinbarung ab.

Invaliditätsgrad bei Betroffenheit mehrerer Körperteile

Sind mehrere Körperteile betroffen, so wird der Invaliditätsgrad durch Addition der einzelnen Prozentsätze ermittelt, die zusammen nicht mehr als 100 % ergeben können. Sind bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane in der Gliedertaxe nicht aufgeführt, wird der Grad der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit allein nach medizinischen Gesichtspunkten bestimmt.

Gliedertaxe 2024

Die Gliedertaxe gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) 2014 legt fest, wie viel Prozent der Versicherungssumme bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall gezahlt werden. Diese Prozentsätze variieren je nach betroffenem Körperteil und Schwere der Beeinträchtigung. Beispielsweise erhält eine Person, die einen Arm im Schultergelenk verliert, 70 %, während der Verlust eines Arms unterhalb des Ellenbogengelenks mit 60 % bewertet wird.

Der Verlust eines Beines oberhalb der Mitte des Oberschenkels wird ebenfalls mit 70 % bewertet. Weitere wichtige Bewertungen sind der Verlust des Gehörs auf einem Ohr mit 30 % und der Verlust eines Auges mit 50 %. Geringfügige Beeinträchtigungen wie der Verlust des Geschmacksinns oder der Verlust eines anderen Zehs werden mit 5 % bzw. 2 % entschädigt.

Für die in der Gliedertaxe nicht ausdrücklich aufgeführten Körperschäden bestimmt sich der Invaliditätsgrad nach dem Grad der dauernden Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Bei der Bemessung wird auf eine durchschnittliche Person des gleichen Alters und des gleichen Geschlechts Bezug genommen.

Wann liegt eine hundertprozentige Invalidität vor?

Eine 100%ige Invalidität liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft vollständig erwerbsunfähig ist. Ein Beispiel hierfür ist ein Arbeitnehmer, der durch einen schweren Unfall eine vollständige Querschnittlähmung erlitten hat. Er ist dadurch in keiner Weise mehr in der Lage, seine bisherige oder eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben.

Was bedeutet der Begriff Grundsumme?

Als Grundsumme wird die Versicherungssumme bezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung der Leistung bei Invalidität dient. Diese Summe in Versicherungsverträgen, insbesondere in der Unfallversicherung, legt den finanziellen Rahmen fest, innerhalb dessen bei Eintritt eines Versicherungsfalles Entschädigungen geleistet werden. Bei einer dauerhaften Vollinvalidität, also einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent infolge eines Unfalls, richtet sich die Höhe der Leistung nach dieser Grundsumme.

Was bedeutet Progression?

Progression in der Unfallversicherung bedeutet, dass die Leistung bei schweren Verletzungen in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad überproportional zur Grundsumme ansteigt. Diese Regelung bietet insbesondere bei hohen Invaliditätsgraden einen deutlichen finanziellen Vorteil. Ohne Progression würde der Versicherte nur die festgelegte Grundsumme erhalten. Mit einer Progressionsregelung hingegen steigt die Entschädigungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad deutlich an.

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