In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über Beitragserhöhungen und Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV), einschließlich der Gründe für Beitragserhöhungen und Ihrer Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Erhöhung. Außerdem beleuchten wir die gesetzlichen Regelungen und die Rolle der PKV in der Gesamtfinanzierung des Gesundheitswesens. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Einblicke in die rechtlichen Aspekte von Beitragserhöhungen und welche Möglichkeiten Sie als Versicherter haben, auf unzulässige Anpassungen zu reagieren.

Ob Sie Ihre Rechte prüfen, den Versicherer wechseln oder von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen – dieser Artikel bietet Ihnen umfassende Informationen und Orientierungshilfen.

Was ist eine Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung?

Eine Beitragserhöhung oder Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Anpassung der Prämienhöhe aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und Veränderungen in der Leistungsinanspruchnahme der Versicherten. Eine Anpassung der Beiträge ist ein wesentliches Instrument der Krankenversicherer, um auf steigende Kosten für medizinische Behandlungen und die längere Lebenserwartung der Versicherten zu reagieren, die beide zu höheren Gesundheitsausgaben führen.

Diese Beitragsanpassungen sind gesetzlich geregelt und dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif um mehr als 10 Prozent steigen. Sie ermöglichen es den Versicherern, ein angemessenes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten und den Schutz der Versicherten auch ohne deren Zustimmung zu gewährleisten.

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Warum steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) steigen vor allem aufgrund der steigenden Kosten des medizinischen Fortschritts und der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungen. Übersteigen die Kosten in einem PKV-Tarif die kalkulierten Werte um mehr als einen festgelegten Prozentsatz, häufig 10 Prozent, muss eine Beitragsanpassung erfolgen.

Diese Regelung führt zu einer nachholenden Anpassung der Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung, oft nach mehrjährigen Phasen ohne Beitragserhöhungen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der die Beiträge jährlich angehoben werden, erfolgen größere Anpassungen in der privaten Krankenversicherung seltener, dann aber intensiver.

Ein weiterer Faktor für Beitragserhöhungen in der PKV ist die Vorsorge für höhere Gesundheitskosten im Alter. Diese finanzielle Vorsorge wird am Kapitalmarkt angelegt und die Erträge dienen der Absicherung der medizinischen Versorgung im Alter. Die europäische Niedrigzinspolitik hat diese Erträge in den letzten Jahren geschmälert, aber mit steigenden Leitzinsen der Europäischen Zentralbank werden die Zinserträge wieder steigen und beitragsdämpfend wirken.

Auch wenn die private Krankenversicherung eine gleichmäßigere Beitragsentwicklung bevorzugen würde, machen die gesetzlichen Vorgaben für nachholende Anpassungen nach Überschreiten von Schwellenwerten größere Anpassungen erforderlich. Dies hat zu Forderungen nach einer Reform der Kalkulationsvorschriften geführt. Trotz dieser Herausforderungen bietet die PKV weiterhin umfassende Leistungen, die den medizinischen Fortschritt widerspiegeln und den Versicherten eine verbesserte Diagnose- und Behandlungsqualität garantieren.

Finanzierung des Gesundheitssystems

Die Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt im Wesentlichen durch Beiträge der Mitglieder der Krankenkassen, der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger und anderer Quellen, die in den Gesundheitsfonds fließen, sowie durch Bundeszuschüsse aus Steuermitteln.

Diese Beiträge sind einkommensabhängig und bilden zusammen mit den Steuerzuschüssen die finanzielle Basis des Gesundheitssystems in Deutschland. Der Gesundheitsfonds als zentrales Element des Finanzierungssystems verteilt die eingenommenen Mittel an die einzelnen Krankenkassen. Darüber hinaus spielt die private Krankenversicherung eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung des Gesundheitssystems, indem sie Versicherungsschutz für bestimmte Bevölkerungsgruppen bietet und somit als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung fungiert.

Diese duale Struktur aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung sorgt für eine umfassende und stabile Finanzierungsbasis des Gesundheitssystems, die ein breites Spektrum an Gesundheitsleistungen für die gesamte Bevölkerung sicherstellt.

Finanzierung der Pflegeversicherung

Die Finanzierung der Pflegeversicherung in Deutschland erfolgt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegeversicherung ohne staatliche Zuschüsse ausschließlich über die Beiträge der Versicherten. Diese Beiträge werden von den Versicherten getragen, wobei in der sozialen Pflegeversicherung die Beitragssätze mit dem Alter der Versicherten ansteigen.

Ein wichtiges Merkmal dieses Systems ist, dass Versicherte ohne Kinder einen höheren Beitragssatz zahlen als Versicherte mit Kindern. Die Pflegeversicherung soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern, deckt es aber nicht vollständig ab. Sie bietet Leistungen sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Pflege.

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen kontinuierlich, im Zeitraum von 2004 bis 2024 um durchschnittlich rund 3,2 Prozent pro Jahr, so eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung, deren Beiträge in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr steigen, verläuft die Beitragsentwicklung in der GKV gleichmäßiger.

Dies liegt an den gesetzlichen Regelungen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung für eine kontinuierliche Anpassung der Beiträge sorgen. In der PKV hingegen gibt es aufgrund dieser Regelungen häufig Phasen ohne Beitragserhöhungen, gefolgt von sprunghaften Erhöhungen. Diese unterschiedliche Beitragsdynamik spiegelt die jeweiligen strukturellen Unterschiede zwischen GKV und PKV wider und hat direkte Auswirkungen auf die Versicherten in beiden Systemen.

IGES-Institut über die Entwicklung der Beiträge in der GKV und PKV

Das IGES-Institut hat in einer Studie die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung untersucht, wobei der Schwerpunkt auf der PKV und deren spezifischen Beitragssteigerungen lag. Die Studie betrachtet den Zeitraum von 2003 bis 2023 und kommt zu dem Ergebnis, dass die Beiträge für Beihilfeversicherte um durchschnittlich 2,1 Prozent pro Jahr steigen, während Arbeitnehmer und Selbstständige in der PKV einen höheren Anstieg von 3,3 Prozent pro Jahr verzeichnen.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate des GKV-Höchstbeitrags lag im gleichen Zeitraum bei 2,5 Prozent. Die Studie zeigt auch, dass Beitragserhöhungen in der PKV insbesondere für Versicherte mit umfangreichem Versicherungsschutz oft deutlich ausfallen und dass ältere Versicherte in der PKV nicht zwangsläufig höhere Beiträge zahlen als jüngere.

Rechtliche Prüfung von Beitragserhöhungen

Die rechtliche Überprüfung von Beitragserhöhungen in privaten Krankenversicherungsverträgen ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2018 weiterhin möglich und sinnvoll. Das BGH-Urteil bestätigt, dass zu Unrecht erfolgte Beitragserhöhungen überprüft und gegebenenfalls zurückgefordert werden können. Diese Rechtsprechung ermöglicht es Versicherten, die Rechtmäßigkeit der Erhöhungen ihrer privaten Krankenversicherung zu hinterfragen.

Wurden die Erhöhungen ohne ausreichende Begründung oder nicht vertragskonform vorgenommen, können die Versicherten diesen widersprechen und eine Rückzahlung verlangen. Weitere Urteile des Bundesgerichtshofs unterstreichen diese Rechtslage und bieten den Versicherten einen rechtlichen Rahmen, in dem sie gegen ungerechtfertigte Beitragsanpassungen vorgehen können.

Der BGH über die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wichtige Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung getroffen. Am 19.12.2018 (Az.: IV ZR 255/17) entschied der BGH, dass Prämienerhöhungen gerichtlich überprüfbar sind, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Begründung im Erhöhungsschreiben des Versicherers. Eine nicht hinreichend begründete Erhöhung kann zur Rückforderung überzahlter Prämien führen. Die Unabhängigkeit des Treuhänders, der jeder Prämienerhöhung zustimmen muss, wurde als nicht zivilgerichtlich überprüfbar angesehen.

Weitere Urteile des BGH (z.B. Az.: IV ZR 314/19, IV ZR 353/19, IV ZR 36/20) präzisieren die Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für Beitragsanpassungen. Danach sind konkrete Berechnungsgrundlagen anzugeben, die zur Neufestsetzung des Beitrags geführt haben.

Allgemeine Angaben genügen den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG nicht. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.11.2021 (AZ.: IV ZR 113/20) die Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei Beitragsanpassungen auf drei Jahre ab Zugang des Erhöhungsschreibens festgelegt. Diese Entscheidungen des BGH haben erhebliche Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen und bieten den Versicherten eine klare Rechtsgrundlage für die Überprüfung und mögliche Rückforderung zu Unrecht erhobener Beiträge.

Wie kann man die Krankenversicherungsverträge prüfen lassen?

Krankenversicherungsverträge, insbesondere private Krankenvollversicherungsverträge, Beihilfetarife und Krankentagegeldversicherungsverträge, können auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Der Prüfungszeitraum umfasst mindestens drei und höchstens zehn Jahre rückwirkend, wobei die genaue Verjährungsfrist noch nicht vollständig geklärt ist.

Im Rahmen der Prüfung wird untersucht, ob die Prämienerhöhung formell rechtmäßig war, insbesondere ob die Mitteilung der für die Erhöhung maßgeblichen Gründe den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Kunden erhalten eine schriftliche anwaltliche Ersteinschätzung, in der das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird, jedoch ohne detaillierte rechtliche Begründung, warum eine Erhöhung als nicht ausreichend begründet angesehen wird. Wird eine unzulässige Erhöhung festgestellt, kann die zu Unrecht gezahlte Beitragsdifferenz einschließlich Zinsen zurückgefordert und der Vertrag mit der alten Prämie, die vor der Erhöhung galt, fortgesetzt werden.

Materielle Fehler in der Prämienerhöhung, wie z.B. fehlerhafte Kalkulationen, müssen jedoch häufig durch ein Gerichtsverfahren und ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Außergerichtliche Einigungen sind in der Praxis selten, so dass in der Regel ein Klageverfahren erforderlich ist, um auch die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung zu überprüfen.

Was kann man bei einer zu Unrecht erfolgten Beitragserhöhung tun?

Bei einer ungerechtfertigten Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung haben die Versicherten mehrere Handlungsmöglichkeiten. Zunächst besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Ankündigung einer Beitragserhöhung in der PKV, wobei die Kündigungsfrist in der Regel zwei Monate nach Zugang der Änderungsmitteilung beträgt. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist jedoch vor allem für jüngere und gesunde Versicherte vorteilhaft. Eine Alternative für Versicherte, die nicht den Versicherer wechseln möchten, ist der Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers in einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen unter Anrechnung der Alterungsrückstellung und meist ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge.

Ist die Beitragsanpassung unzulässig, z. B. weil die Begründung für die Erhöhung unzureichend ist oder weil Versicherte mit zu niedrigen Angeboten gelockt wurden, können zu viel gezahlte Beiträge zuzüglich Zinsen zurückgefordert werden. Um die Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung zu prüfen, sollten sich Versicherte an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Wann dürfen die Beiträge in der PKV erhöht werden?

Beiträge in der privaten Krankenversicherung dürfen nur dann erhöht werden, wenn die Versicherungsleistungen eines Tarifs nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz – gesetzlich festgelegt auf maximal 10 Prozent – höher sind als ursprünglich kalkuliert. Diese Regelung stellt sicher, dass Beitragsanpassungen in der PKV nicht willkürlich erfolgen, sondern auf fundierten und nachvollziehbaren Gründen beruhen. Die 10-Prozent-Regel dient als Schwellenwert, der überschritten werden muss, damit eine Anpassung der Beiträge rechtmäßig ist.

Kann man die PKV kündigen wenn die Beiträge erhöht werden?

Ja, man kann eine private Krankenversicherung kündigen, wenn die Beiträge erhöht werden, da in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht. Diese Regelung ermöglicht es den Versicherten, sofort auf eine Beitragserhöhung zu reagieren und den Versicherungsvertrag zu beenden. Die Kündigungsfrist für dieses Sonderkündigungsrecht beträgt zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherte die Änderungsmitteilung über die Beitragserhöhung erhalten hat.

Wechsel des Versichers als Alternative

Der Wechsel des Versicherers ist eine Alternative für Versicherte, die mit ihrem derzeitigen Anbieter unzufrieden sind. Beim Wechsel zu einer neuen privaten Krankenversicherung sind jedoch einige Faktoren zu berücksichtigen. Einer der wichtigsten Aspekte ist der mögliche Verlust von Alterungsrückstellungen, die bei einem Versicherungswechsel nicht immer übertragbar sind.

Zudem ist häufig eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, deren Ergebnis je nach aktuellem Gesundheitszustand zu höheren Beiträgen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung durch den neuen Versicherer führen kann. Darüber hinaus können beim Wechsel zu einer neuen privaten Krankenversicherung Wartezeiten für bestimmte Leistungen anfallen. Diese Faktoren sollten sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass ein Wechsel des Versicherers tatsächlich die beste Option für die individuellen Bedürfnisse und Umstände des Versicherten ist.

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